2005-247


Ausgangslage

Die Kantone sind gemäss Bundesgesetz über die Schwangerschaftsberatungsstellen vom 9. Oktober 1981 (SGS 857.5) verpflichtet, Stellen für eine umfassende Schwangerschaftsberatung einzurichten und zu finanzieren. In Kanton Basel-Landschaft wird diese Aufgabe seit 1985 vom Ausschuss der kantonalen Frauenverbände als Trägerin der Beratungsstellen für Schwangerschafts- und Beziehungsfragen als vom Regierungsrat anerkannte Fachstelle wahrgenommen. Kantonale Grundlage für diese Tätigkeit bildet die kantonale Verordnung über die Schwangerschaftsberatungsstellen vom 6. Mai 1985 (SR 851.7).


Die bisherige Leistungsvereinbarung der mit dem Ausschuss der kantonalen Frauenverbände (RRB Nr. 2454 vom 19. Dezember 2000) endet am 31. Dezember 2004 und bedarf der Verlängerung.


Die Schwangerschaftsberatungsstellen erbringen diese Dienstleistung im Auftrag des Kantons Basel-Landschaft seit 20 Jahren. Es werden zwei Beratungsstellen unterhalten, die eine in Münchenstein für den unteren Kantonsteil, die andere in Liestal für den oberen Kantonsteil. Die Beratungstätigkeit wird von zwei fachlich ausgewiesenen Beraterinnen ausgeführt. Die Trägerschaft besteht zurzeit aus Delegierten folgender Trägerverbände: Christkatholische Frauenverbände BL, Evangelische Frauenhilfe BL und Compagna, Frauenplus BL, Katholischer Frauenbund BL, Frauenrechte BL.


Aus der Sicht der Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion erbringen die Beratungsstellen für Schwangerschafts- und Beziehungsfragen die vereinbarten Dienstleistungen zur vollen Zufriedenheit.


Die Beratungen erfolgen telefonisch oder persönlich. Im Jahr 2004 wurden 1735 telefonische Beratungen durchgeführt. 87% diese Anrufe kamen von Frauen. Dabei standen die Themen Konfliktschwangerschaft, Schwangerschaft und Sexualität bei 25% der Gespräche im Vordergrund. Bei 20% waren es Fragen zur Beziehung, Trennung oder Scheidung. In 812 persönlichen Gesprächen wurden 399 Personen beraten. Davon waren 70% Frauen, 23% Paare und 5% Männer. In 175 Fällen reichte eine einmalige Beratung, bei 82 zwei und drei Beratungen und bei 62 fällen waren mehr als drei Beratungen nötig (s.a. Jahresbericht 2004 der Beratungsstellen auf www.bsb-bl.ch).


Der Regierungsrat beantragt dem Landrat die Leistungsvereinbarung mit dem Ausschuss der kantonalen Frauenverbände für die Jahre 2005-2008 fortzuführen.




Höhe des Staatsbeitrages


Die Trägerin beantragt mit Schreiben vom 12. April 2004 eine Erhöhung der Subvention von bisher Fr. 200'000.-- pro Jahr auf Fr. 230'000.-- pro Jahr. Begründet wird die Erhöhung mit einem gestiegenen Lohnbedarf für die Beraterinnen und mit dem Umstand, dass bei der Budgetierung der vorangegangenen Vertragsperiode ein Fehler unterlaufen sei und ein zu kleiner Betrag veranschlagt wurde. Ferner hat der Ausschuss als leitendes Organ der Beratungsstellen eine Professionalisierung vorgenommen und die Entschädigung für die Präsidentin erhöht.


In Wahrnehmung des Auftrages der Regierung, die Ausgaben des Staates nicht weiter anwachsen zu lassen, hat die Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion den Leistungskatalog der Beratungsstellen auf nicht zwingend zu erbringende Leistungen hin analysiert. Sie ist zum Schluss gekommen, dass die gesetzlich vorgeschriebene Beratung in Schwangerschaftsfragen auch mit der bisherigen Pauschale von Fr. 200'000.-- erbracht werden kann. Die Beratungsstellen bieten heute neben Beratung in Schwangerschaftsfragen auch Beratungen zu Themen wie Partnerschaft, Erziehung, Finanzen, Arbeit oder Gewalt an. Da gemäss Bundesgesetz lediglich die Beratung rund um die Themen der Schwangerschaft unentgeltlich angeboten werden muss, wäre bei den ergänzenden Themen eine Kostenbeteiligung durch die Ratsuchenden in Erwägung zu ziehen, um auf diese Weise die Ertragsseite zu verbessern.


Was die Nutzung der Dienstleistung durch potenzielle Ratsuchende anbetrifft, ortet die zuständige Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion eine Lücke im Bereich der Migrantinnen und Asylbewerberinnen. Gerade für diese Zielgruppe ist der Beratungsbedarf jedoch sehr gross. Die Fortführung des Leistungsvertrages soll deshalb an die Auflage gebunden sein, ein entsprechendes Konzept zur Verbesserung der Erreichbarkeit der Dienstleistung für Migrantinnen und Asylbewerberinnen auszuarbeiten. Gemäss der Einschätzung der Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion kann auch diese Aufgabe im Rahmen der bisherigen Pauschale von Fr. 200'000.- pro Jahr erfüllt werden.


Anlässlich der Beratung des Budgets 2005 wurde im Landrat ein Postulat zur Erhöhung des entsprechenden Kontos um Fr. 30'000.-- eingereicht (Antrag 2004/231-28 von Ruedi Brassel, SP-Fraktion betreffend Beratungsstelle für Schwangerschafts- und Beziehungsfragen, Konto 2202.365.40-100). Der Antrag wurde vom Landrat in seiner Sitzung vom 9. Dezember 2004 abgelehnt. Daraufhin hat die Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion die Verhandlungen mit der Trägerschaft wieder aufgenommen und folgende Eckwerte eines Leistungsvertrages für die Jahre 2005-2008 festgelegt:


Die Voraussetzungen für Subventionen gemäss Finanzhaushaltsgesetz §6 Abs.2 lit. b-d sind wie folgt erfüllt:


Nachweis eines öffentlichen Interesses an der Aufgabenerfüllung
Das öffentliche Interesse an der Aufgabenerfüllung ist mit dem Bundesgesetz über die Schwangerschaftsberatungsstellen vom 9. Oktober 1981 (SGS 857.5) und der kantonalen Verordnung über die Schwangerschaftsberatungsstellen vom 6. Mai 1985 (SR 851.7) gegeben.


Nachweis, dass eine Aufgabe ohne die Subvention nicht oder nicht hinreichend erfüllt werden kann
Gemäss Bundesgesetz ist es eine Aufgabe der Kantone, entsprechende Beratungsstellen einzurichten und zu finanzieren.


Gewährleistung der sachgerechten Aufgabenerfüllung durch den Subventionsempfänger
Die Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion überwacht die Tätigkeit der Beratungsstellen. Die vorgesehene Leistungsvereinbarung sieht eine umfangreiche Dokumentation der Beratungstätigkeit vor. Die bisherigen Erfahrungen mit den Leistungen der Beratungsstellen sind positiv.




Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:


Liestal, 20. September 2005


Im Namen des Regierungsrates
Die Präsidentin: Schneider-Kenel
Der Landschreiber: Mundschin



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