2005-246
Vorlage an den Landrat |
Titel:
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Mündliche Anfragen für die Landratssitzung vom 22. September 2005
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vom:
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20. September 2005
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Nr.:
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2005-246
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Bemerkungen:
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1. Jürg Wiedemann: Steuermehreinnahmen infolge Erhöhung des Eigenmietwertes und Aufhebung des Mietkostenabzuges
Fragen:
1.
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Welche zusätzlichen Steuereinnahmen auf Kantonsebene fallen mit der Aufhebung des Mietkostenabzges und der Erhöhung des Eigenmietwertes auf 60% an, so wie dies das bundesgerichtliche Urteil vom 27. Mai 2005?
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2.
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Falls die Steuerverwaltung die in Aussicht gestellten, aktuellen und genauen Berechnungen noch nicht abschliessen konnte:
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a)
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Bis wann rechnet der RR mit dem Vorliegen dieser Zahlen?
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b)
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Wird der Regierungsrat diese Zahlen umgehend veröffentlichen?
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3.
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Wie viele steuerpflichtige Personen, mitsteuerpflichtige Ehegatten und Kinder, für welche einen Kinderabzug beansprucht werden kann, leben aktuell im Kanton?
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4
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Welches ist der durchschnittliche Steuersatz (exkl. Gemeindesteuer und Kirchensteuer) in unserem Kanton?
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5.
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Die zusätzlichen Steuermehreinnahmen auf Kantonsebene haben Auswirkungen auf die Gemeindesteuern.
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a)
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Strebt der Regierungsrat im Zusammenhang mit der Erhöhung des Eigenmietwertes und der Aufhebung des Mietkostenabzuges eine Steuergesetzrevision an, welche auch für die Gemeinden kostenneutral ist?
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b)
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Welche möglichen Auswirkungen kann die Steuergesetzrevision auf die Gemeinden haben?
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2. Eugen Tanner: Bundesgerichtsentscheid in Sachen Eigenmietwertbesteuerung resp. Mietkostenabzug
Fragen:
1.
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Wie, wann, in welchen Schritten und per wann gedenkt der RR den Bundesgerichtsentscheid umzusetzen (Fahrplan)?
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2.
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Sind Übergangslösungen geplant?
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3. Annemarie Marbet: Mit der Vorlage 2005-204 "Rechtsgültigkeitsfeststellung der formulierten Gesetzesinitiative "Für eine Abschaffung der Fachstelle für Gleichstellung von Mann und Frau" wurde am 19. Juli 2005 eine Initiative für rechtsgültig erklärt, die gar noch nicht eingereicht wurde.
Fragen:
1.
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Welche Strategie verfolgt der Regierungsrat, wenn er das Anliegen der Initiative bereits für rechtsgültig erklärt, bevor die Unterschriften eingereicht wurden?
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2.
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Weshalb wurde die Vorlage nicht sistiert und von der kantonalen Webseite genommen?
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3.
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Bei welchen Initiativen der letzten drei Jahre wurde die LR-Vorlage zur Rechtsgültigkeit bereits veröffentlicht bzw. nicht veröffentlicht, bevor die Unterschriften eingereicht waren?
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4.
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Welches Datum sieht der Regierungsrat für die Abstimmung vor?
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4. Juliana Nufer: Letzte Etappe der Reorganisation Polizei, Hauptabteilung Sicherheit und Ordnung
Um diese letzte Etappe der Reorganisation umsetzten zu können benötigt die Polizei zusätzliche Räumlichkeiten (BAZ-Artikel v. 22.2.05).
Das Zeughaus im Oristal scheint nun für dieses Vorhaben ideal zu sein.
Die Räumlichkeiten müssen oder mussten für diesen Zweck angepasst werden.
Nach der Durchsicht des Jahres- d. Regierungsprogramms und des Voranschlages (nur zusätzl. Fahrzeuge) sowie der Investitionsrechnung 2005 konnte ich keine Rückschlüsse zu diesem Vorhaben finden.
Fragen:
1.
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Welche Bereiche/Abteilungen der Polizei sind oder werden im 2005 und später in und um das Zeughaus angesiedelt ?
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2.
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a) Wie teuer kommt diese Umsiedelung inkl. Umbauarbeiten zu stehen ?
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b) Gibt es eine Landratsvorlage ? wenn ja, wann ?
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3.
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Wenn der Kredit für die Sanierung resp. Umbau des Zeughauses nicht gutgeheissen wird, wäre die Reorganisation gefährdet ?
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4.
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Ist die letzte. Etappe des Projektes "Polizeireorganisation" mit der zentralen "schnellen Eingreiftruppe" im Bereich Sicherheit und Ordnung noch Zeitgemäss? Es wird befürchtet das nachts, rechtsfreier Raum in den Randgebieten entstehen werden.
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5. Martin Rüegg: Vertretung der Lehrpersonen im Schulrat
Die Vertretung der Lehrpersonen im Schulrat ist im Bildungsgesetz (§ 81) und in der entsprechenden Verordnung (§ 40) geregelt. Es gibt Schulräte, die die Vertretung der Lehrpersonen für einzelne Traktanden (insbesondere "Personelles") ausschliessen mit der Begründung, die Privatsphäre von zur Sprache kommenden Kolleginnen und Kollegen schützen zu müssen. Andere Schulräte hingegen begrüssen die Vertretung der Lehrpersonen bei allen Traktanden. Gesetzliche Grundlagen gibt es keine, dass der Lehrervertretung zu einem Traktandum das Anhörungs- und Mitspracherecht verweigert wird (selbstverständlich unter Wahrung der Ausstandspflicht für direkt Betroffene).
Fragen:
1.
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Ist der Regierung der beschriebenen Sachverhalt bekannt?
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2
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Falls ja: Ist die Regierung nicht auch der Meinung, dass diesbezüglich eine für alle Schulräte (und Lehrervertretungen) einheitliche Handhabung angezeigt ist?
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3.
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In welchem Sinne soll dies zukünftig geschehen (Ausschluss, Zulassung)?
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4.
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Falls der Regierungsrat die Meinung vertreten sollte, die Angelegenheit sei weiterhin Sache jeder einzelnen Schule: Welche Instanz entscheidet bei Meinungsverschiedenheiten?
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Liestal, 20. September 2005
Landeskanzlei Basel-Landschaft
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