2005-240
Bericht Nr. 2005-240 an den Landrat |
Bericht der:
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Geschäftsprüfungskommission
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vom:
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15. September 2005
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Titel des Berichts:
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Bericht der Geschäftsprüfungskommission über die Schwerpunkte ihrer Tätigkeit von Juli 2004 bis Juni 2005
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Bemerkungen:
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1. EINLEITUNG
1. Auftrag
Im Auftrag des Landrates übt die Geschäftsprüfungskommission die parlamentarische Oberaufsicht über die Geschäftsführung der Exekutivorgane unseres Kantons aus.
Die Berichterstattung der GPK an den Landrat erfolgt in drei Teilen:
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Bericht zum Amtsbericht des Regierungsrates (2005/040, LRB 1229 vom 26. Mai 2005),
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Sammelbericht zu den Geschäftsberichten diverser Institutionen (2005/040a), sowie
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Bericht der GPK über die Schwerpunkte ihrer Tätigkeiten (2005/240).
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2. Jahresrückblick der GPK
Anstelle von Hanspeter Ryser stiess Rosmarie Brunner neu zur GPK. Hanspeter Wullschleger übernahm neu das Präsidium der Subko I und Rosmarie Brunner ersetzt ihn als Mitglied in der Subko IV.
Die Hauptarbeiten der GPK werden in den Subkommissionen (Subko) geleistet. Zusammen mit dem Kommissionspräsidenten bereiten die Subko-Präsidenten die Arbeiten vor. Im Plenum werden die Berichte der Subkos diskutiert und verabschiedet. Die Gesamtkommission trat im Berichtsjahr zu sieben, die Subko-Präsidenten traten zu 11 Sitzungen zusammen.
Mehrere GPK-Mitglieder nahmen an der Jahrestagung der Gesellschaft für Parlamentsfragen teil, die dem Thema Mitwirkung der Parlamente bei der politischen Planung gewidmet war. Der Präsident besuchte die Fachtagung 10 Jahre NPM in der Schweiz.
GPK-Sekretärin Marie-Therese Borer führt eine umfassende Geschäftskontrolle, die regelmässig in den Subkopräsidenten-Sitzungen behandelt und aktualisiert wird. Diese erleichtert die Terminüberwachung und -planung enorm und hilft, auch bei personellen Wechseln, die Geschäfte im Auge zu behalten. Für die engagierte Mitarbeit danken wir unserer Sekretärin bestens.
Für juristische Abklärungen steht der GPK mit Frau Catherine Westenberg eine verwaltungsunabhängige Beraterin zur Verfügung. Auch ihr danken wir für die Unterstützung.
2. Subkommissionen und ihre Mitglieder
Subko I
Finanz- und Kirchendirektion
- Hanspeter Wullschleger, Präsident
- Andreas Helfenstein
- Dieter Schenk
Subko II
Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion
- Heinz Aebi, Präsident
- Esther Maag
-Iris Zihlmann
Subko III
Bau- und Umweltschutzdirektion
- Daniel Wenk, Präsident
- Fredy Gerber
- Jacqueline Halder
Subko IV
Justiz-, Polizei- und Militärdirektion
- Ruedi Brassel, Präsident
- Agathe Schuler
- Rosmarie Brunner
Subko V
Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion
- Hans Jermann, Präsident
- Gerhard Hasler
- Hanni Huggel
a/o Subko KSL-PUK
- Daniel Wenk, Präsident
- Fredy Gerber
- Jacqueline Halder
- Dieter Schenk
- Ruedi Brassel
- Agathe Schuler
3. Tätigkeiten der Geschäftsprüfungskommission
Bei der Verabschiedung des Berichts der GPK-PUK zu den Vorkommnissen rund um den Projektablauf des Um- und Erweiterungsbaus am Kantonsspital Liestal war der Regierungsrat beauftragt worden, dem Landrat über die Umsetzung der angeregten Massnahmen Bericht zu erstatten. Dies erfolgte termingerecht mit Vorlage 2004/087 vom 30. März 2004, welche zur Vorberatung wieder an die GPK überwiesen wurde.
Der neue Bericht wurde durch die erweiterte Subko III, welche durch drei ehemalige Mitglieder der GPK-PUK ergänzt wurde, bearbeitet (Subko KSL-PUK). Diese Kommission hat in ihrem Bericht einige Empfehlungen konkretisiert und Anregungen an die Bau- und Planungskommission formuliert. Die Antwort zur Empfehlung Nr. 26 veranlasste die GPK zur Einreichung einer Motion, welche die Einführung des Managementaudits bis auf Direktionsebene fordert. Viele Empfehlungen wurden in der Vorlage als «bereits umgesetzt» oder der zugrundeliegende Ablauf als «Ausnahmefall» dargestellt. Die Subko III wird bei Visitationen entsprechende Kontrollen vornehmen.
Einen weiteren Schwerpunkt der GPK-Tätigkeit bildete die zweite Fassung des Regierungsprogramms 2004-2007. Bei der Vorberatung konnte die GPK mit dem für das Berichtswesen zuständigem Mitarbeiter der FKD die Systematik des Berichtswesens diskutieren. Daraus resultierte eine neue Gliederung, die bereits beim Jahresprogramm 2005 angewendet wurde.
Der Bericht der GPK 2003/232A wurde dem Landrat separat erstattet, ihre Anträge mit LRB 1135 vom 07. April 2005 gutgeheissen. Weil der in der Zweitfassung enthaltene Investitionsplan nicht zu befriedigen vermochte, wurde die Regierung beauftragt, dem Landrat bis 30. September 2005 einen detaillierten Investitionsplan für die Jahre 2005-2008 vorzulegen.
Am 18. November 2004 fand ein Gespräch mit dem neuen Ombudsman statt. Nebst der Kontaktnahme konnten auch Fragen der gegenseitigen Information und Abgrenzung besprochen werden.
Die Berichte der Finanzkontrolle über die Chefarzthonorare wurden in der Subko-Runde mit dem Leiter und dem Berichterstatter der Finanzkontrolle sowie der Generalsekretärin der VSD besprochen. Die GPK empfahl dem Regierungsrat ein rasches Handeln.
Im vergangenen Amtsjahr sind wiederum verschiedene Personen mit individuellen Anliegen an die GPK gelangt. Oft ist die GPK für diese Personen die letzte Stelle, von der sie sich endlich eine Lösung ihres Problems erhoffen. Die GPK ist meist nicht in der Lage, rasch zu reagieren, was dann wiederum auf Unverständnis stösst. Manchmal hilft aber ganz einfach ein Gespräch oder Zuhören.
Neben der Behandlung der an die GPK überwiesenen Vorlagen nehmen die Subkommissionen nach ihren Visitationsplänen Besuche bei Amtsstellen vor. In der Berichtsperiode besuchten sie die nachstehend aufgeführten Aemter und Dienststellen. Ueber ihre Visitationen erarbeiten die Subkommissionen in der Regel schriftliche Berichte zuhanden der Gesamtkommission, welche im folgenden Kapitel kurz zusammengefasst werden.
Ueber mündliche Berichte und weitere Abklärungen der Subkos, welche informell erledigt wurden, wird nicht berichtet.
Subkommission I
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IV-Stelle/Sozialversicherungsanstalt
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17.08.2004
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Personalamt
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01.02.2005
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Vorsteher Finanz- und Kirchendirektion (FKD) betr. Amtsbericht
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02.03.2004
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Statistisches Amt
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13.04.2005
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Forstamt beider Basel (mit GPK BS)
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*11.03.2004
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(Bericht verabschiedet 09.09.2004)
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Kantonales Amt für Industrie, Gewerbe und Arbeit (KIGA) 29.04.,
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16.06.2004
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(Bericht noch ausstehend)
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Kantonsspital Liestal
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06.01.2005
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Kantonsspital Bruderholz
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02.02.2005
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Vorsteher Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion (VSD) betr. Amtsber.
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09.03.2005
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Kantonale Psychiatrische Dienste
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28.04.2005
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Kantonsspital Laufen
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09.03.2005
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Vorsteherin Bau- und Umweltschutzdirektion (BUD) betr. Amtsbericht
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08.03.2005
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TBA, Abt. Hochleistungsstrassen
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21.06.2005
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Tiefbauamt
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30.06.2005
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Amt für Migration
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*02.06.2004
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Kantonsgericht
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26.11.2004
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Justiz-, Polizei- und Militärdirektion (JPMD) betr. Amtsbericht
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28.02.2005
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Amt für Bewährungshilfe
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02.06.2005
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Bezirksschreiberei Liestal
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16.06.2005
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Schulpsychologischer Dienst
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*22.06.2004
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Gymnasium Oberwil
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02.11.2004
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Stabsstelle Hochschulen
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25.01.2005
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Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion (BKSD) betr. Amtsbericht
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25.02.2005
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Amt für Kultur
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22.06.2005
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*) Nachträge, da Berichte erst im Amtsjahr 2004/2005 verabschiedet
4. Kurzfassungen der von der Gesamt-GPK verabschiedeten Berichte
Die nachfolgenden Kurzfassungen
von GPK-Berichten beruhen auf den Feststellungen zum Zeitpunkt des Besuchs, dienen lediglich der Orientierung des Parlaments und sind nicht zu beraten.
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Subkommission I:
Finanz- und Kirchendirektion
1. Besuch bei der IV-Stelle der Sozialversicherungsanstalt BL vom 17. August 2004
Die Visitation der IV-Stelle der Sozialversicherungsanstalt Basel-Landschaft fand im Rahmen des ordentlichen Besuchsprogramms der Subkommission I statt.
Der Stellenbestand der IV-Stelle BL hat in den vergangenen Jahren kontinuierlich zugenommen. Die Gründe dafür liegen primär in veränderten gesetzlichen Bestimmungen. Die Entwicklung in Baselland entspricht einem gesamtschweizerischen Trend und ist gemäss Aussagen der Stellenleitung nicht kantons- bzw. regionenspezifisch.
Die Aufgaben der IV-Stelle werden durch eine Vielzahl nicht oder nur schwer beeinflussbarer Faktoren teilweise erschwert. Im Besonderen führen die lange Dauer der medizinischen Abklärungen, die häufig sehr späte Leistungsanmeldung bei der Invalidenversicherung, die unzureichenden Kenntnisse der Arbeitgeber und Ärzteschaft sowie die wirtschaftlich angespannte Situation in unserer Region zu Problemen.
Die nachstehende Tabelle gibt Auskunft über die Entwicklung der wichtigsten Kennzahlen seit dem Jahr 2000.
Jahr
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2000
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2001
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2002
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2003
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erledigte Fälle
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12'023
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11'917
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14'072
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14'737
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Pendenzen
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2'418
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2'653
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2'855
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2'840
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Fälle Mitarb./Jahr
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291
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268
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294
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283
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Tage / Entscheid
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273
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270
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301
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Rekurse
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189
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185
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142
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335
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IV-Neuanmeldungen erfolgen vermehrt infolge psychischer Erkrankung. Eine signifikante Zunahme ist bei den Depressionen und der paranoiden Schizophrenie zu verzeichnen.
Die Frage der Häufigkeit von nachweisbarem Missbrauch kann durch die IV-Stellenleitung mangels Fakten nicht abschliessend beantwortet werden. Gemäss ihrer Einschätzung dürfte die Anzahl Fälle unter 10 pro Jahr liegen.
Im Rahmen des internen Qualitätsmanagements werden Qualitätsziele festgelegt und laufend überprüft. Benchmarking mit anderen IV-Stellen erweist sich infolge unterschiedlicher Handhabung der Systeme als eher schwierig. Zur Zeit ist ein Benchmarking mit der Sozialversicherungsanstalt Aarau im Aufbau.
Feststellungen
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Die IV-Stelle BL erfüllt ihre Aufgaben in einem schwierigen Umfeld entsprechend den gesetzlichen Vorgaben.
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-
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Der Personal- und Finanzbedarf hat in den letzten Jahren stark zugenommen. Die Entwicklung liegt im schweizerischen Trend und wird durch das Bundesamt für Sozialversicherungen überwacht.
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-
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Die Leitung der IV-Stelle Basel-Landschaft legt grossen Wert auf Kundenorientierung und Leistungsqualität.
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2. Besuch beim Kantonalen Personalamt vom 01. Februar 2005
Die Visitation des Kantonalen Personalamtes fand im Rahmen des ordentlichen Besuchsprogramms der Subkommission I statt.
Das kantonale Personalwesen verfügt über dezentrale Strukturen. Während die strategischen Geschäfte und Fragestellungen durch das Personalamt wahrgenommen bzw. bearbeitet werden, führen die dezentralen Personaldienste das operative Geschäft mit grosser Autonomie.
Die Organisation der dezentralen Personaldienste ist sehr unterschiedlich. Die stark dezentralisierten Strukturen führen gemäss den Feststellungen des Personalamtes zu teilweise unerwünschten Subsystemen und Interpretationen und haben zur Folge, dass die konsequente und einheitliche Durchsetzung des Personalrechts aufgrund fehlender Eingriffsmöglichkeiten von Seiten des Personalamtes nicht in jedem Fall sichergestellt werden kann. Fehlentwicklungen können durch das Personalamt nur angemahnt werden, eine verbindliche Regelung zur Durchsetzung allgemeingültiger Grundsätze in den dezentralen Personaldiensten besteht jedoch nicht.
Aufgrund eines nicht unerheblichen Nachholbedarfes sowie der grossen Wichtigkeit wird das zurzeit noch sehr rudimentäre und ungenügende Personalcontrolling im Rahmen eines modular aufgebauten Projektes laufend professionalisiert und erweitert. Mit dem am 19.10.2004 in Kraft gesetzten Modul 1 lassen sich für alle Anstellungsbehörden inkl. Gerichte und Spitalbetriebe erstmals halbjährliche Kennzahlen über Personalbestände und deren Entwicklung sowie den Personalaufwand ausweisen. Einem effizienten Personalcontrolling kommt mit steigender Qualität und Dichte der Kennzahlen eine immer wichtigere Funktion in der strategischen Personalplanung zu.
Mit dem Ziel, die Mitarbeitenden für ihre Aufgaben fit zu halten bzw. zu machen, legt das Personalamt jährlich nach Umfrage bei den Anstellungsbehörden das Ausbildungsangebot fest. Die Nachwuchs- und Kaderplanung liegt in der Kompetenz der einzelnen Anstellungsbehörden. Ein kantonaler Nachwuchs- oder Kaderpool besteht nicht.
Die Personalbeurteilung nimmt in der Führung und Entwicklung der Mitarbeitenden eine zentrale Rolle ein. Das Mitarbeiter-Gespräch (MAG) gelangt gemäss Personalamt bei allen Anstellungsbehörden zum Einsatz. Führungsfeedbacks, welche den Vorgesetzten wertvolle Erkenntnisse zu ihrem Führungsverhalten geben könnten, finden nicht systematisch statt.
Feststellungen
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Die dezentralen Strukturen des kantonalen Personalwesens bewähren sich für die administrative Umsetzung des Personalrechts. Die unklaren Kompetenzabgrenzungen führen jedoch zu Problemen in der konsequenten Durchsetzung des Personalrechtes.
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Das kantonale Personalcontrolling erfüllt die Anforderungen an ein professionelles und zeitgemässes Führungsinstrument (noch) nicht.
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Eine effiziente Nachwuchs- und Kaderplanung zur Gewährleistung der Kontinuität in den wichtigsten Schlüsselfunktionen des Kantons fehlt.
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Die Bedeutung der Mitarbeitergespräche als wichtigstes Führungsinstrument ist erkannt. Bis Ende 2005 sollen die Qualitätsstandards flächendeckend etabliert sein. Das Instrument des Führungsfeedbacks gelangt nicht zur Anwendung.
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Empfehlungen an den Regierungsrat:
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Die Aufgaben- und Kompetenzabgrenzungen zwischen dem Personalamt und den Anstellungsbehörden sind grundlegend zu überprüfen und zu regeln;
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die Weiterentwicklung des aktuellen Personalcontrollings zu einem professionellen und effizienten Führungsinstrument ist mit hoher Priorität weiter voranzutreiben;
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für die wichtigsten Führungs- und Fachkaderpositionen ist eine wirksame Nachfolgeplanung einzuführen.
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3. Besuch beim Statistischen Amt vom 13. April 2005
Die Visitation des Statistischen Amtes (STA) fand im Rahmen des ordentlichen Besuchsprogramms der Subkommission I statt. Der Besuch hatte das Ziel, die Aufgaben und Kompetenzen der Abteilung Gemeinderechnungswesen des Statistischen Amtes vertieft kennen zu lernen. Vor der Erarbeitung des Fragenkatalogs hatte die Subko I schriftlich und mündlich die Finanzverwalter dreier unterschiedlich grosser Gemeinden über die Zusammenarbeit mit dem STA befragt.
Für kantonseigene Statistiken besteht heute keine genügende Rechtsgrundlage. Statistiken werden grösstenteils im Auftrag des Bundes durchgeführt. Nur die Bodenpreisstatistik ist eine rein kantonale Angelegenheit. Bedürfnisse, die weiter gehen als diejenigen des Bundes, müssen eine eigen Rechtsgrundlage haben. Ein neues Statistikgesetz, das die Lücke in der Rechtsgrundlage füllt, ist zur Zeit in Bearbeitung bzw. bereits in der Vernehmlassung.
Im Jahre 1998 wurde für die vom Bund veranlasste Gesundheitsstatistik gemäss neuem KVG eine neue Stelle geschaffen. Das STA führt die drei damit verbundenen Erhebungen für beide Basel als partnerschaftliches Projekt durch. Diese Dienstleistung wird von Baselstadt mit Fr. 125'000.- entschädigt
Auf Ende 2005 werden erstmals Personal-, Steuer- und Sozialhilfestatistiken erstellt. Dabei handelt es sich um administrative Daten aus der eigenen Verwaltung, welche vom STA aufgearbeitet werden. Die Produktionsprogramme sind aufwendig, da die administrativen Daten vertieft geprüft werden müssen, um für die Statistik auswertbar zu sein.
Die Finanzaufsicht über die Gemeinden liegt seit 1991 beim STA. Dort untersteht die gesamte Gemeindefinanzaufsicht einer Person. Es ist unüblich, dass diese Aufgabe durch eine einzige Person wahrgenommen wird. In anderen Kantonen bestehen Gemeindeinspektorate mit mehreren Mitarbeitenden. Mit dem im Kanton Basel-Landschaft angewendeten Passationsverfahren ist die Aufsicht durch nur eine Person jedoch verantwortbar. Die Amtsleitung ist in die Aufsichtsfunktion massgeblich eingebunden, sie übernimmt auch die Stellvertretung.
Die Regierungsratsverordnung sieht eine Wegleitung für die Rechnungsprüfungskommission (RPK) in den Gemeinden vor. Eine solche fehlte bis anhin, obwohl die Verantwortung für die Rechnungslegung bei den Gemeinden liegt. Eine 14-köpfige Arbeitsgruppe mit Vertreter/inne/n von RPK's, Gemeinde- und Kantonsverwaltungen, Gemeinde- und Finanzverwaltern und des Verbandes Basellandschaftlicher Gemeinden (VBLG) ist nun daran, die Wegleitung auszuarbeiten.
Beim Besuch der drei Gemeinden war im Bereich der gegenseitigen Gutschriften und Belastungen eine gewisse Unzufriedenheit festzustellen:
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Der Belastungstermin für den öffentlichen Verkehr ist von November auf März vorverschoben worden.
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Der 13. Monatslohn der Lehrpersonen wird den Gemeinden pro rata monatlich belastet, aber erst ab November ausbezahlt (Zinsverlust).
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Die Lohnabrechnung für Lehrpersonen erfolgt auf drei Kommastellen statt auf 5 Rp. gerundet.
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Feststellungen
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Die befragten Gemeinden beurteilen die Zusammenarbeit mit dem STA als gut bis sehr gut. Auf Anfragen und Anliegen werde sofort reagiert. Auskünfte würden kompetent erteilt.
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Mitarbeitergespräche erachtet das STA als notwendig; sie werden regelmässig durchgeführt. Jahresprogramme dienen schon lange als Führungsinstrument. Pro Arbeitsgebiet bestehen Abschlussprotokolle sowie eine individuelle Leistungserfassung.
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Dank gutem Personal und effizienteren EDV-Systemen generiert das Amt heute weniger Kosten als vor 5 Jahren.
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Subkommission II:
Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion
1. Bericht zu Geschäftsbericht und Jahresrechnung des Universitäts-Kinderspitals beider Basel (UKBB) für das Betriebsjahr 2003 (Partnerschaftliches Geschäft)
Dieser Bericht wurde dem Landrat als separate Vorlage 2004/147 unterbreitet (LRB 1050 vom 24.02.2005).
2. Besuch beim Forstamt beider Basel (mit GPK BS) vom 11. März 2004
Das Forstamt beider Basel wurde letztmals 1996 durch die beiden Geschäftsprüfungskommissionen gemeinsam besucht. Seither hat die Leitung der Dienststelle gewechselt. Im Zusammenhang mit dem Jahresabschluss 2002 gab es Unklarheiten in der Rechnungslegung. Auf Antrag des neuen Amtsleiters führte die Finanzkontrolle 2003 eine Zwischenrevision durch (Revisionsbericht 032/2003). Die Visitation diente daher im Speziellen auch der Nachfrage nach den Gründen für die Schwierigkeiten sowie dem Stand der Erledigung.
Nach dem Dienststellenbesuch wurde auch den fünf Kreisforstingenieuren Gelegenheit geboten, sich zu ihrem Aufgabenbereich zu äussern. Die vier Baselbieter Kreisforstingenieure stellten der GPK BL eine Stellungnahme mit allgemeinen Bemerkungen zur kantonalen Waldpolitik sowie mit einigen konkreten Anliegen zu.
Gesetzliche und organisatorische Grundlagen
Die gesetzlichen Grundlagen bewähren sich laut Forstamt in jenen Bereichen grundsätzlich gut, wo sie sich an der alten Forstpolizeigesetzgebung orientieren. In den Bereichen, wo über die Waldgesetzrevision neues Recht installiert bzw. bestehendes stark verändert wurde, tun sich die Beteiligten manchmal schwer. Die Regelungsdichte sei in Baselland enorm.
Soweit die rechtlichen Bestimmungen bekannt sind, werden sie gemäss Forstamt mit wenigen Ausnahmen akzeptiert. Schwierigkeiten bestehen darin, dass für weite Bevölkerungsschichten Wald und Waldareal «Allgemeingut» sind und dass Verstösse gegen das Waldgesetz von den Strafbehörden als Kavaliersdelikte behandelt werden (illegale Abfallablagerungen, Fahrverbot auf Waldstrassen für Motorfahrzeuge).
Als Schwachstellen der gesetzlichen Grundlagen nennt das Forstamt: Vollzug durch die Gemeinden, Vorteilsausgleich bei Rodungen, Abgrenzungsproblematik nichtforstliche Kleinbauten, Rodung (u.a. Zuständigkeit), Veranstaltungen, Einbindung/Rolle Revierförster, Einzäunungen im Waldareal, Regelung der Freizeitaktivitäten (insbesondere Mountainbiking).
Zurzeit ist die Anpassung der Vereinbarung über das Forstamt beider Basel und seine Umbenennung in Arbeit. Einerseits sind Anpassungen an die neuen kantonalen Waldgesetzartikel nötig und zum anderen dränge sich im Hinblick auf die Anwendung der Kostenwahrheit eine Ueberarbeitung der Grundlagen für die Abgeltungen sowie die Erhöhung der Abgeltungsbeiträge auf.
Aufgaben und Leistungsauftrag
Das Forstamt beider Basel ist eine gemeinsame Dienststelle der Kantone Basel-Landschaft und Basel-Stadt. Es überwacht und vollzieht mittel- und unmittelbar die Einhaltung und Umsetzung der einschlägigen eidgenössischen und kantonalen gesetzlichen Regelungen. Im Kantonsgebiet Baselland sind dem Forstamt 22'000 ha und in Basel-Stadt 420 ha Wald unterstellt (davon Riehen und Bettingen 340 ha).
Das Waldgebiet beider Basel ist in fünf Forstkreise aufgeteilt. Dem Dienststellenleiter sind fünf Kreisforstingenieure sowie die Stabsdienste und das Sekretariat/Rechnungswesen unterstellt.
Beim Wald sind fast immer unterschiedliche Partner, Ansprüche und Bedürfnisse betroffen:
- Die Bürgergemeinde als Besitzerin, die nicht zuletzt auch einen wirtschaftlichen Nutzen aus dem Wald ziehen will.
- Die Einwohnergemeinde als Hoheitsträgerin, die z.B. das Einhalten des Fahrverbotes kontrollieren oder illegale Ablagerungen anzeigen muss. Hier komme es immer wieder vor, dass Einwohnergemeinden ihre Verantwortung nicht voll wahrnehmen und auch nicht wissen, dass der Revierförster diese Aufsicht wahrnehmen kann und soll, auch wenn er von der (eigenen) Bürgergemeinde angestellt ist.
- Der Revierförster hat drei Aufgabengebiete: Betriebsleitung (eigentumsbezogen) für die Bürgergemeinde, Hoheitsleistungen für den Kanton und die Einwohnergemeinde.
- Der Kanton als zentraler Verantwortungsträger und Koordinator, der für die Einhaltung des Waldgesetzes zuständig ist.
- Die Waldnutzer/innen , von Spaziergänger/inne/n über OL-Läufer/innen bis zu den Jäger/inne/n.
- Zudem soll den Umweltschutzanliegen Rechnung getragen werden.
Für alle öffentlichen und privaten Waldeigentümerinnen und Waldeigentümer besteht jedoch mit dem Forstamt beider Basel nur eine einzige Ansprechstelle für alle Anliegen.
Einzelne Feststellungen und Empfehlungen
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Das Forstamt beider Basel wird durch die Bearbeitung von Gesuchen für Veranstaltungen im Baselbieter Wald stark belastet. Das Verfahren ist aufwendig und unbefriedigend, zumal es oft mehrere Gemeinden betrifft und dadurch unklare Zuständigkeiten entstehen. Zudem ist das Bewilligungsverfahren noch gebührenfrei.
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Die Zusammenarbeit des Forstamts mit den Einwohnergemeinden BL ist verbesserungswürdig. Der Mangel liegt wohl darin begründet, dass die Einwohnergemeinden nur in seltenen Fällen Wald besitzen.
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Die mangelnde Dokumentation bei den administrativen Abläufen sowie eine unklare Kompetenz- und Aufgabenregelung beim Wechsel der Dienststellenleitung haben die Probleme bei der Rechnungsführung verursacht.
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Von Seiten des Forstamts besteht der Wunsch nach einer parlamentarischen Gruppe Wald als Ansprechpartnerin beim Gesetzgeber. Sie könnte ein Gegengewicht zur Aufsplittung des ganzheitlichen Bereichs Wald auf verschiedene Teilzuständigkeiten innerhalb der kantonalen Verwaltung sein.
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Für die aufgrund der vorgesehenen Revision des Bundesgesetzes über den Wald geplanten Anpassungen der beiden kantonalen Waldgesetze ist ein koordiniertes Vorgehen zu prüfen.
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Dem Regierungsrat Basel-Landschaft wird empfohlen, die rechtlichen Grundlagen des Bewilligungsverfahrens und der Bewilligungsvoraussetzungen für Veranstaltungen im Wald zu überprüfen und anzupassen.
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Die beiden Regierungen haben den Geschäftsprüfungskommissionen über die Behandlung und Umsetzung aller Empfehlungen Bericht erstattet.
Im übrigen befasste sich die Subko II schwerpunktmässig mit Spitalthemen. In Zusammenarbeit mit der Subko 1 der Finanzkommission besuchte sie u.a. sämtliche Kantonsspitäler. Die daraus folgenden, voraussichtlich kommissionsinternen Berichte werden im Amtsjahr 2005/2006 ausgearbeitet.
Subkommission III:
Bau- und Umweltschutzdirektion
Die Subko III hat sich im vergangenen Parlamentsjahr, neben den Berichten der Finanzkontrolle, Visitationen von Dienststellen und dem Direktionsbesuch, hauptsächlich mit der Vorlage 2004/087 befasst. Dabei handelt es sich um die Stellungnahme des Regierungsrates zu den 27 Empfehlungen, welche das Resultat der PUK um den Um- und Erweiterungsbau des Kantonsspitals Liestal vom 18. Juni 2003 beinhalten.
1. Nachbearbeitung GPK-PUK KSL
Die durch drei Mitglieder der ehemaligen GPK-PUK verstärkte GPK-Subko III («Subkommission KSL-PUK») hat die regierungsrätlichen Antworten auf die Empfehlungen der GPK vertieft bearbeitet. Der Bericht wurde dem Landrat als separate Vorlage 2004/087 unterbreitet (LRB 1136 vom 07.04.2005). Damit ist die Arbeit der ersten PUK des Kantons BL soweit abgeschlossen.
Die Ergebnisse der Untersuchungen werden seitens der GPK aber nicht einfach schubladisiert: Die Empfehlungen aus den Berichten der GPK-PUK und dem Abschlussbericht der GPK dienen als zusätzliche Instrumente bei Visitationen von Amtsstellen.
Im Zusammenhang mit dem GPK-Bericht zur Vorlage 2004/087 überwies der Landrat am selben Sitzungstag die Motion 2005/080 der GPK «Managementaudit auf Direktionsebene» .
2. Besuch beim Sicherheitsinspektorat (SIT) vom 1. September 2004
Am 1. September 2004 besuchte die Subko III das Sicherheitsinspektorat (SIT). Die Aufgaben des SIT sind vielfältig und richten sich nach der Dienstordnung der BUD und nach dem Leistungsauftrag. War es anfänglich vor allem der Vollzug der Störfallverordnung, so sind in der Zwischenzeit weitere drei Verordnungen zu vollziehen.
Diverse weitere Aufgaben sind im Verlauf der Jahre dazugekommen, welche nicht im direkten Zusammenhang mit dem Vollzug der Verordnungen stehen. Dies sind u.a. Anfragen und parlamentarische Vorstösse zum Transport von radioaktiven Brennstoffen, zur Sicherheit von Kernanlagen, zum Umgang mit Erdbeben und Naturgefahren, zum Flugverkehr rund um den EuroAirport inkl. Risikoanalyse.
Das SIT ist gemäss Umweltschutzgesetz verpflichtet, dem Landrat jährlich über seine Tätigkeit zu berichten. Die Subko III erstellt jährlich einen Kurzbericht zum Jahresbericht des SIT (vgl. Sammelbericht der GPK zu den Geschäftsberichten diverser Institutionen 2005/040a).
Zusammenfassung Feststellungen und Empfehlungen
Das SIT erledigt die anfallenden Arbeiten mit einem kleinen Team (5 Personen). Personalfluktuationen sind kaum zu verzeichnen. Der direkte Kontakt zur Direktion ist sichergestellt.
Verzögerungen gibt es offenbar bei der Umsetzung der Transportrisikoanalyse. Viele Massnahmen können aus Kostengründen zurzeit nicht oder noch nicht umgesetzt werden.
Kleinere Unschärfen zeigten sich beim Informationsfluss über realisierte Massnahmen zwischen dem SIT und dem Tiefbauamt (TBA).
Der regierungsrätlichen Stellungnahme (RRB 145 vom 25.01.2005) zu den Empfehlungen konnte die GPK entnehmen, dass Verbesserungsmassnahmen eingeleitet wurden. Durch Festlegung von Ansprechpartnern und Kontaktpersonen für das SIT beim Tiefbauamt, in den Geschäftsbereichen Verkehr, Hochleistungsstrassen und Wasserbau soll der Informationsfluss zukünftig nachhaltig sichergestellt sein.
Subkommission IV:
Justiz-, Polizei- und Militärdirektion
1. Besuch beim Amt für Migration (AfM) vom 02. Juni 2004
Das AfM ist in die Abteilungen Niederlassung/Aufenthalt (ANAG) und Asylwesen gegliedert. Beide Abteilungen haben je rund 1'700 Stellenprozente (total 3'390 %) verteilt auf insgesamt 37 Mitarbeitende (Zahlen 2004).
Die Abteilung Niederlassung/Aufenthalt ist zuständig für die Prüfung von Einreisegesuchen und Aufenthaltsbewilligungen, für Grenzkarten, für Niederlassungsbewilligungen sowie für die Verweigerung von Bewilligungen an nicht (mehr) berechtigte Personen.
Die Abteilung Asylwesen bearbeitet Asylgesuche und führt Befragungen von Asylsuchenden durch. Sie ist für den Vollzug von Wegweisungen nicht anwesenheitsberechtigter Personen sowie für die Anwendung von Zwangsmassnahmen im Ausländerrecht zuständig. Die Rückkehrberatung wird durch das AfM geleistet und von der Eidgenossenschaft erfolgsabhängig entschädigt.
Während die ANAG-Abteilung etwa 44'000 ausländische Personen betreut, umfasst der Tätigkeitsbereich der Asylabteilung lediglich ca. 3'000 Personen.
Die personelle Trennung der beiden Abteilungen ist sinnvoll, weil die gesetzlichen Grundlagen völlig unterschiedlich sind (Ausländergesetz bzw. Asylgesetz). Der Personalbestand wird als ausreichend bezeichnet.
Aufgrund von Aenderungen im gesetzlichen Bereich oder von Fluktuationen im Migrationsverhalten verändert sich der Aufwand immer wieder. So zeichnet sich ab, dass im ANAG-Bereich wegen der Auswirkungen der Abkommen betreffend den freien Personenverkehr ab 2005 das Arbeitsvolumen rückläufig sein wird. Im Asylbereich ist der künftige Personalbedarf unsicher (Zahl der Asylsuchenden, Revision des Asylgesetzes).
Der von exogenen Faktoren (Gesetzesänderungen, Fluktuation im Migrationsverhalten) abhängige Bedarf an Personal hat zur Folge, dass im AfM auf den unterschiedlichen Anfall an Arbeit reagiert werden muss.
Angesichts dieser Situation stellt sich die Frage, ob mit der Schaffung eines kantonalen Personalpools (alle Direktionen umfassend) auf den zunehmenden oder abnehmenden Personalbedarf einzelner Dienststellen nicht effizienter und personalfreundlicher reagiert werden kann. Allfällige Folgen von Personalstopp und GAP könnten so besser aufgefangen werden.
2. Staatsschutz
Der jährliche Besuch bei der für den Staatsschutz zuständigen Stelle konnte aus terminlichen Gründen noch nicht durchgeführt werden. Er wird im 2. Semester 2005 erfolgen.
3. Post- und Fernmeldeverkehr
Auch die Ueberprüfung der Ueberwachungen im Post- und Fernmeldeverkehr konnte aus terminlichen Gründen noch nicht durchgeführt werden. Sie wird im 2. Semester 2005 nachgeholt.
Subkommission V:
Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion
1. Besuch beim Gymnasium Oberwil vom 02. November 2004
Die Visitation des Gymnasiums Oberwil fand im Rahmen des ordentlichen Besuchsprogramms der Subkommission V statt. Ziel war, die Organisation der Schule kennen zu lernen und wie die Zusammenarbeit der Lehrerschaft untereinander und mit der Schulleitung funktioniert.
Am Gymnasium Oberwil unterrichteten im vergangenen Semester 128 Lehrpersonen, d.h. 107 Personen teilen sich in 70 Vollstellen und 21 Instrumentallehrpersonen haben zusammen 350 Stellenprozente.
Neues Bildungsgesetz: Die Schulleitung erachtet es als problematisch, die verschiedenen Profile auf die Gymnasien zu verteilen. Die Erfahrung zeige, dass Schülerinnen und Schüler eher einen Profilwechsel vollziehen als einen langen Schulweg in Kauf zu nehmen.
Fachmittelschule FMS: Die FMS bietet ein Bildungsangebot, das sich zwischen gymnasialer Ausbildung und dualer Berufsausbildung positioniert hat. Die Ausbildungsgänge in Pädagogik, Gesundheitswesen, Sozialpädagogik und Kunst öffnen den Weg für die Fachhochschulen. Wesentliche Neuerung der FMS gegenüber der Diplommittelschule DMS ist, dass nach einem gemeinsamen Schuljahr ein entsprechendes Berufsfeld gewählt werden kann.
Sehr erfreut ist die Schulleitung über die Einführung des BLT-Busses Nr. 61 (nach dreissig Jahren!). Als dringlich erachtet sie den Umbau und die Sanierungsmassnahmen am Gymnasium Oberwil. Nach ihrem Augenschein kann die Subko V das bestätigen.
Feststellungen
Das Gymnasium Oberwil lag bei seiner Erstellung abseits vom Siedlungsgebiet. Werden derartige Institutionen auf der Grünen Wiese errichtet, sollte parallel dazu deren Erschliessung mit dem öffentlichen Verkehr gesichert werden.
Schule und Schulleitung des Gymnasiums Oberwil hinterliessen einen guten Gesamteindruck. Man ist bestrebt um eine gute Qualität der Schule, aber auch pragmatisch und bereit, Abläufe zu optimieren und Sparpotenziale zu prüfen, wenn es nicht auf Kosten der Qualität geht.
2. Besuch beim Schulpsychologischen Dienst (SPD), Kreisstelle II, Binningen, vom 22. Juni 2004
Bei der Kreisstelle II in Binningen arbeiten 10 Schulpsycholog/inn/en mit total 655 Stellenprozenten, 4 Sekretärinnen mit 180 % Pensum sowie der Kreisstellenleiter mit 25 % Pensum.
Jede/r Mitarbeiter/in (Psychologe/Psychologin) ist für eine Gemeinde zuständig, die er/sie fachlich und vollverantwortlich betreut, in allen Schulstufen- und Arten.
Drei Viertel der Anmeldungen, die der Dienst bearbeiten muss, kommen aus der Primarschule. Es ist im Sinne der Prävention angebracht, wenn Schwierigkeiten zu Beginn der Schullaufbahn des Kindes angegangen werden (z.B. Legasthenie, Dyskalkulie, Lernstörungen usw.).
Das neue Bildungsgesetz hat auf den SPD erhebliche Auswirkungen (Einführung der «unfreiwilligen Einführungsklasse», Zuständigkeit für den Kindergartenbereich usw.).
Feststellungen
Der SPD Kreisstelle II Binningen wird nach klaren Strukturen und Leistungsauftrag geführt.
Zu lange Wartezeiten wurden schon in einem früheren Bericht der GPK moniert. In der Folge wurden drei neue Stellen bewilligt. Zwei wurden realisiert, die dritte wieder ausgesetzt.
Es muss damit gerechnet werden, dass die Wartezeiten für die Bearbeitung der Fälle durch die zusätzlichen Aufgaben aus dem Bildungsgesetz bei gleich bleibenden Personalressourcen noch zunehmen werden. Der SPD ist personell unterdotiert, was zu erheblichen Mehrkosten an anderen Stellen führen kann.
Empfehlungen an den Regierungsrat
Aufgrund der aus dem neuen Bildungsgesetz erwachsenden zusätzlichen Aufgaben wird empfohlen, die Personalressourcen des Schulpsychologischen Dienstes einer erneuten Ueberprüfung zu unterziehen.
Die Regierung hat der Geschäftsprüfungskommission eine ausführliche Stellungnahme abgegeben.
5. Antrag
Die GPK beantragt dem Landrat, vom Bericht über die Schwerpunkte ihrer Tätigkeit Kenntnis zu nehmen.
Liestal, 15. September 2005
Namens der Geschäftsprüfungskommission:
Dieter Schenk, Präsident
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