2005-239
Parlamentarischer Vorstoss |
Titel:
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Interpellation SVP-Fraktion: Stopp der Verhinderungspolitik des VCS im Baselbiet
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Autor/in:
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Thomas de Courten
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Eingereicht am:
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8. September 2005
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Nr.:
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2005-239
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Unser Land hat seit einiger Zeit ein ernsthaftes Wachstumsproblem. Dieser leidige Umstand lässt sich nicht nur auf die Globalisierung und andere nationale und internationale Problemfelder zurückführen. Vielmehr sind dafür auch verschiedene hausgemachte Ursachen verantwortlich. Dazu gehört unter anderem unser auf eidgenössischer Ebene grosszügig ausgebautes Verbandsbeschwerderecht. Dieses unselige Rechtsmittel erlaubt es Organisationen wie dem VCS, Grossprojekte zu torpedieren oder gänzlich zu verhindern. Aktuelles und für den Kanton Baselland akutestes Beispiel sind die Beschwerden des VCS gegen die Neubauprojekte von Ikea und Media Markt in Pratteln.
Neben den eigenen Funktionärsstellen und der Arbeitsbeschaffung für Juristen hat der VCS meines Wissens noch keine Arbeitsplätze und schon gar keine nachhaltige Wertschöpfung geschaffen. Im Gegenteil: Der nicht zu Unrecht auch schon als "Verhinderungs Club Schweiz" titulierte Umweltverband, der aktuell eine zunehmend ideologisierte und wirtschaftsfeindliche Verhinderungspolitik praktiziert, beginnt nun auch im Kanton Baselland mit seinen Einsprachen die Schaffung von neuen Arbeitsplätzen massiv zu gefährden und zum Teil konkret zu verhindern. Die sektiererisch zu nennenden Interventionen der selbsternannten Anwälte der Umweltschutzgesetzgebung sind realitätsfremd und widersprechen der Rechtsauffassung namhafter juristischer Fachleute. Gegen den Willen der Standortgemeinde werden Investitionen nicht nur verhindert, sondern Unternehmen und Investoren geradezu vertrieben. Dem Kanton als Wirtschaftsstandort wird massiver Schaden zugefügt.
Diese Entwicklung gibt zu berechtigter Sorge Anlass. Es stellen sich in diesbezüglich folgende Fragen:
1.
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Teilt der Regierungsrat die Auffassung, dass die aktuelle Beschwerdepraxis des VCS namhafte Investitionen und damit auch Arbeitsplätze am Wirtschaftstandort Baselland gefährdet oder gar verhindert?
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2.
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Wenn ja, wie gedenkt der Regierungsrat auf die Gefährdung des Wirtschaftstandortes zu reagieren?
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3.
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Welche Massnahmen werden seitens der Wirtschaftsförderung und oder der zuständigen kantonalen Behörden ergriffen, um das Vertrauen von Unternehmen und Investoren in den Wirtschaftsstandort Baselland wieder zu stärken?
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4.
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Beabsichtigt der Regierungsrat allenfalls, aktiv in die Verhandlungen zwischen Investoren und Beschwerdeführern einzugreifen, um eine vernünftige und allseits tragbare Lösung des Konfliktes zu ermöglichen?
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Ich bitte höflich um schriftliche Beantwortung.
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