2005-238

Der Regierungsrat des Kantons Zürich gab im Juli 2005 bekannt, dass er der Interkantonalen Vereinbarung über die Koordination und Konzentration der hochspezialisierten Medizin (IVKKM) in der gegenwärtigen Fassung nicht beitreten wird und dass er eine Überarbeitung verlangt.


Den offiziellen Verlautbarungen ist auch zu entnehmen, dass der Regierungsrat des Kantons Zürich für viele Bereiche lediglich nur noch zwei Zentren der hochspezialisierten Medizin für vertretbar hält, nämlich Zürich für die deutschsprachige und Lausanne oder Genf für die französischsprachige Schweiz.


Damit droht, dass die Kantone selbst die nötige Koordination im Bereich der dynamischen Spitzenmedizin nicht bewerkstelligen können und diese Aufgabe zum Bund übergeht. Dies wäre bedauerlich, sind doch die Kantone die Träger der Kantons- und Universitätsspitäler und verfügen demzufolge über wertvolle Detailkenntnisse.


Zudem scheint die längerfristige Zukunftsperspektive des universitären medizinischen Zentrums in der Nordwestschweiz durch die momentane Haltung des Zürcher Regierungsrates getrübt.


In diesem Zusammenhang ersuchen wir den Regierungsrat, zu folgenden Fragen Stellung zu nehmen.



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