2005-236
Parlamentarischer Vorstoss |
Titel:
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Postulat von Jürg Wiedemann: Verzicht von WLAN an unseren Schulen
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Autor/in:
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Jürg Wiedemann, Grüne Fraktion
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Eingereicht am:
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8. September 2005
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Nr.:
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2005-236
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Wireless Local Area Network (WLAN) ermöglicht das kabellose Surfen im Internet mit einem Funksystem. Die in einem Computer eingebaute Sendestation strahlt ein Signal aus, welches drahtlos einen anderen Computer bis zu einer Entfernung von 500 m erreichen kann. Dabei wird eine nicht ionisierende Strahlung (NIS) erzeugt, die den menschlichen Organismus schädigen kann.
Einen Grenzwert, wie dies zum Beispiel für Mobilfunkanlagen der Fall ist, gibt es für die von WLAN ausgehende Strahlenbelastung bislang nicht. Die Vereinigung "Ärztinnen und Ärzte für Umweltschutz" fordert einen WLAN-Stahlengrenzwert von 0.6 V/m; das Europäische Parlament plädiert in einem Bericht sogar für eine maximale Strahlungsintensität von 0.19 V/m. Die Belastungen, welche die neueren mit WLAN ausgerüsteten Computern verursachen, überschreiten diese vorgeschlagenen Grenzwerte um ein Vielfaches: In einem Arbeitsabstand von 10 cm bis 30 cm werden regelmässig 4 V/m erreicht. Die inneren Organe sind sogar 6 V/m ausgesetzt, wenn zum Beispiel mit einem Laptop auf den Oberschenkeln gearbeitet wird. Betroffen sind insbesondere Blase, Gebärmutter, Eierstock, Hoden und Prostata. Aber auch andere gesundheitliche Auswirkungen wie Konzentrationsschwäche, Nervosität, Schwindelgefühl, Immunschwäche, Herzbeschwerden, Leukämie treten bei Menschen auf, die besonders sensibel auf die erhöhte Strahlenbelastung reagieren.
Unsere Schülerinnen und Schüler erhalten ab der Sekundarstufe Informatikunterricht; teilweise wird bereits in der Primarschule ausserhalb des Lehrplans mit dem Computer gearbeitet. Bis heute sind nur wenige in den Kantonsschulen eingesetzte Computer mit WLAN ausgerüstet; die Zahl und damit die Strahlungsimmission steigt jedoch seit einiger Zeit rapide an.
Die Verwendung von WLAN eröffnet im Informatikunterricht neue methodische Möglichkeiten; ebenso profitieren die Lehrkräfte im administrativen Bereich, sofern sie das notwendige Fachwissen beherrschen. Der Nutzen insgesamt muss allerdings als bescheiden beurteilt werden und steht meines Erachtens in keinem Verhältnis zu den gesundheitlichen Risiken, welche durch die zusätzliche Strahlenbelastung verursacht wird. Ein Verbot von WLAN hätte weder Auswirkungen auf den Schulbetrieb noch finanzielle Konsequenzen. Ist ein Computer heute bereits mit WLAN ausgerüstet, so kann die interne Funk-Netzwerkkarte deaktiviert und damit die Strahlungsbelastung ausgeschaltet werden. Auch die schulische Entwicklung der Schülerinnen und Schüler wäre in keiner Weise eingeschränkt, wenn auf die Benutzung von WLAN verzichtet wird.
Das Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL) empfiehlt in Aufenthaltsräumen Geräte, die eine nicht ionisierende Strahlung aussenden, nach Möglichkeit auszuschalten. Ich lade den Regierungsrat ein, diese Empfehlung mittels Verordnung umzusetzen und die Benutzung von WLAN an unseren Schulen mindestens so lange zu unterbinden, bis für die Strahlenbelastung ein Grenzwert existiert, der eine gesundheitliche Gefährdung ausschliesst.
Die Behandlungsfrist für die Umsetzung dieses Postulates wird auf sechs Monate reduziert.
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