2005-226
Parlamentarischer Vorstoss |
Titel:
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Motion von Jürg Wiedemann: Massnahmen gegen erhöhte Feinpartikel-Belastung
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Autor/in:
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Jürg Wiedemann, Grüne Fraktion
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Eingereicht am:
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8. September 2005
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Nr.:
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2005-226 (modifiziert am 6. April 2006)
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Feinpartikel (Particulate Matter PM) bilden ein komplexes Gasgemisch von kleinsten Teilchen. "Primäre" Partikel entstehen beim Verbrennungsprozess, beim mechanischen Abrieb von Reifen auf dem Strassenbelag und bei Aufwirbelung aus natürlichen Quellen. "Sekundäre" Partikel bilden sich in der Luft aus gasförmigen Vorläuferschadstoffen. Die Wissenschaft unterscheidet zwischen PM10, dessen Teilchen einen Durchmesser von weniger als 10 m aufweisen, und PM2.5, die einen Durchmesser unter 2.5 m haben. Verursacht werden die gesundheitsschädigenden Feinpartikel etwa zu je 30% durch den motorisierten Verkehr, durch Industrieanlagen und Haushalt sowie durch Maschinen auf Baustellen. Die restliche Belastung wird durch natürliche und globale Quellen verursacht. Dieselmotoren ohne Partikelfilter verschmutzen die Luft etwa 1'000 mal stärker mit Feinpartikeln als Benzinmotoren. Die wirksamsten Partikelfilter eliminieren bis zu 99% der Russemissionen. Seit einigen Jahren ist bekannt, dass die Russpartikel in den Dieselabgasen krebserregende Substanzen enthalten.
In der Schweiz wurden mehrere Studien über Luftverschmutzung und Lungenkrankheiten durchgeführt. In der "Scarpol"-Studie wurden 4'400 Schulkinder aus zehn Regionen ärztlich untersucht. Die Ergebnisse waren eindeutig: Infektionskrankheiten der Atemwege wie akute Bronchitis, Grippe und ständiger Husten kamen umso häufiger vor, je höher die Feinpartikel- und Stickoxidbelastung am Wohnort war.
PM10-Teilchen lagern sich in der Luftröhre und in den Bronchien ab und verursachen eine entzündliche Abwehrreaktion. Der Reiz führt zu verschiedenen Atemwegs- und Herzkreislauferkrankungen (Husten, Atemnot, Auslösen von Schüben von Bronchitis, Asthmaanfälle, Herzinfarkt). Die PM2.5-Teilchen gelangen bis in die Lungenbläschen und verursachen Lungenentzündungen, eine Verschlechterung der Lungenfunktion und Lungenkrebs. Betroffen sind vor allem Menschen, die näher als 100 m von einer viel befahrenen Strasse wohnen. Statistisch erkranken sie häufiger und die Lebenserwartung wird verkürzt.
Der Bundesrat hat auf Empfehlung von Fachkreisen bereits 1998 folgende PM10-Grenzwerte in der Luftreinhalte-Verordnung festgelegt: Jahresmittelwert: 20 g/m3; Tagesmittelwert, der höchstens einmal jährlich überschritten werden darf: 50 g/m3. Gemäss dem Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL) werden die Grenzwerte in den grossen Agglomerationen immer deutlicher überschritten, so auch in der Region Basel. Im Jahr 2002 registrierte die Messstation Binningen/Basel an über 22 Tagen eine teilweise massiv überhöhte Tages-Feinpartikelkonzentration. Ebenso liegt der ganzjährige Mittelwert markant über dem Grenzwert.. Das Lufthygieneamt beider Basel hat kürzlich eine neue Karte veröffentlicht, die das Ausmass der Feinstaubbelastung (PM10) in aller Deutlichkeit veranschaulicht: In der gesamten Agglomeration von Basel bis nach Sissach wird der Grenzwert teilweise erheblich überschritten. Nur auf den Jurahöhen ist die Luft noch einigermassen sauber. 60% der Baselbieter Bevölkerung atmen zu viel der schädlichen Feinstaubpartikel ein.
[Originaltext:] Mit den bisherigen Massnahmen können die Grenzwerte der Feinstaubbelastung nicht eingehalten werden. Ich bitte den Regierungsrat eine Gesetzesvorlage auszuarbeiten, in der wirksame Massnahmen festgelegt werden um die lokale Feinpartikel-Belastung in unserem Kanton umgehend zu reduzieren, damit die Grenzwerte der Luftreinhalte-Verordnung eingehalten werden.
Vom Landrat am 6. April 2006 modifizierter Text:
Mit den bisherigen Massnahmen können die Grenzwerte der Feinstaubbelastung nicht eingehalten werden. Ich bitte den Regierungsrat, wirksame Massnahmen festzulegen, um die lokale Feinpartikel-Belastung in unserem Kanton umgehend zu reduzieren, damit die Grenzwerte der Luftreinhalteverordnung eingehalten werden.
Die Behandlungsfrist für die Umsetzung dieser Motion wird auf ein Jahr verkürzt.
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