2005-222

Die Vernehmlassungen zum Entwurf des Staatsvertrages zur Fusion der Rheinhäfen Basel-Landschaft und Basel-Stadt zeigen vor allem einen Kritikpunkt ganz deutlich auf: Das mit einer Spezialzone belegte Birsfelder Hafen- und Industrieareal ist im Verhältnis zum eigentlichen Umschlags- und Lagerraum weit überdimensioniert. Damit sind unnötige Nutzungseinschränkungen mit speziell für die Gemeinde, aber auch für den Kanton, wirtschaftlichen Nachteilen verbunden.


Schon bei der Revision des Rheinhafengesetzes im Jahr 1992 wurden die aus ökonomischer Sicht für Gemeinde und Kanton nachteiligen Konsequenzen der zu weit gefassten Spezialzone gerügt.


Damit nun bei einer allfälligen Fusion der Rheinhäfen Basel-Landschaft und Basel-Stadt der Entfaltungs- und Entwicklungsspielraum für neue Nutzungs-, resp. Umnutzungsmöglichkeiten des Birsfelder Hafen- und Industriegebietes - gerade auch im Vergleich zu Basel-Stadt - nicht unnötig eingeschränkt wird, müssen vordringlich die Fesseln gegen eine wirtschaftliche Nutzung des Gewerbe- und Industrieareals abgebaut werden.


Das heisst konkret, dass die für den Birsfelder Hafen geltende Spezialzone-Regelung auf das für den Hafenbetrieb notwendige Areal zu beschränken ist.


Der Regierungsrat wird beauftragt, das Rheinhafengesetz so abzuändern, dass sich die "Spezialzone Hafengebiet" im Birsfelder Hafen auf das für den Hafenbetrieb notwendige Areal beschränkt.



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