2005-324


1 Zusammenfassung
Mit dem Bau einer Bootsgarage für das Boot der Hafenpolizei und das Boot der Polizei Basel-Landschaft am oberen Ende des Rheinhafens Birsfelden auf der Höhe des Rheinkilometers 161,3 können wichtige Bedürfnisse erfüllt werden: Die beiden Polizeiboote werden an einem Standort zusammengefasst, in unmittelbarer Nähe der Boote ist genügend Lagerplatz für die Ausrüstung vorhanden und die Erreichbarkeit wird verbessert. Somit kann die Zeit zwischen Alarmierung und Einsatz in der Regel verkürzt werden. Mit der Bootsgarage werden auch Betrieb und Unterhalt der Boote vereinfacht. Weiter sind die Boote in der verschlossenen Bootsgarage vor Vandalismus geschützt.
Die Bootsgarage mit zwei Liegeplätzen innnerhalb der Garage und einem an der Rheinseite besteht aus vier biegesteifen Stahlrahmen, welche auf drei runden Schwimmkörpern abgestützt sind. Die Hauptabmessungen sind in der Länge 17,6 m, in der Breite 14,5 m und in der Höhe 5,3 m. Das Satteldach mit einem Gefälle von 6 Grad hat eine Trapezblechabdeckung. Die Fassaden bestehen ebenfalls aus Trapezblechen. Die Garage ist über zwei Rolltore und zwei Türen erschlossen. Die Farben der Garage sind grau und blau. Die Verankerung erfolgt über zwei Fundamente, welche mit gelenkigen Balken mit der Garage verbunden sind. Der Zugang erfolgt über den Bermenweg und den bestehenden Steg. An der Wasseroberseite wird ein Treibgutschutz erstellt. Der Kostenvoranschlag für das Projekt beträgt 506'000 Franken (inkl. MwSt). Die Inbetriebnahme ist für 2006 vorgesehen.
2 Ausgangslage
Sowohl in der von der Regierung in Auftrag gegebenen Studie/Abklärung "Barca" 1997/1999 wie auch in der Risikoermittlung Rhein / Einsatzplanung Rhein gemäss Störfallverordnung wird bemängelt, dass praktisch alle wassergeschützten Einsatzmittel wie Löschboot, Ölwehrboot, Einsatzboot der Polizei des Kantons Basel-Landschaft unterhalb der Rheinhäfen des Kantons Basel-Landschaft stationiert sind. Im Ereignisfall müssen die Einsatzkräfte in die "Gefahr" hineinfahren bzw. sie werden durch die Fliessrichtung des Rheins vom Ereignis überrollt und können durch den Riegel im Rhein nicht mehr fliehen. Aus diesem Grund sollten die Boote oberhalb der Häfen liegen.
Interne Studien 2002 haben ergeben, dass eine Sicherheitsbasis für alle Wassereinsatzmittel oberhalb des Auhafens mehrere Millionen Franken kosten würde. Mit der neuen Bootsgarage, welche positionsunabhängig ist, wird ein Schritt in Richtung Sicherheitsbasis getan. Leider ist es aus Platzgünden nicht möglich, auch das Löschboot in einem ersten Schritt zwischen den Häfen zu stationieren.
Zurzeit liegt das Boot der Hafenpolizei an einem offenen Steg am oberen Ende des Rheinhafens Birsfelden ca. bei Rheinkilometer 161,3. Das Boot der Polizei Basel-Landschaft liegt an der Nordseite der Kraftwerksinsel des Kraftwerkes Birsfelden. Das Boot muss am Standplatz immer aus dem Wasser gehoben werden und hängt in der Regel an einer Stahlkonstruktion. Der Zugang zum Standplatz ist durch die Lage auf der Nordseite der Kraftwerksinsel erschwert. Bei beiden Standplätzen besteht in näherer Umgebung kein geschützter Raum für die Lagerung von Betriebs- und Verbrauchsmaterialien. Die Boote sind ständig der Witterung ausgesetzt.
Aufgrund dieser Gegebenheiten planen die Rheinhäfen des Kantons Basel-Landschaft die Zusammenlegung und den Ausbau der Standorte der Boote für die Hafenpolizei und die Polizei Basel-Landschaft. Hierzu soll eine gemeinsame Bootsgarage mit Magazin am obern Ende des Rheinhafens Birsfelden, auf der Höhe des Rheinkilometers 161,3, erstellt werden.
In der Bootsgarage sollen die beiden Polizeiboote untergebracht und die Lagerung von Betriebs- und Verbrauchsmaterial ermöglicht werden.
3 Projektbeschrieb

3.1 Lage und Zugang
Die Bootsgarage wird am oberen Ende des Rheinhafens Birsfelden verankert, auf der Höhe des Rheinkilometers 161,3, unmittelbar unterhalb der Anlegestelle des Personenschiffsteigers Waldhaus und oberhalb des Containerterminals Birsfelden.
Zur Bedienung des Waldhaus-Steigers verbleibt zwischen Treibgutschutz der Bootsgarage und dem grössten Schiff, das den Waldhaussteiger bedient, ein Freiraum von 20 bis 25 Metern.
Die Zufahrt mit dem Auto erfolgt über die Verlängerung der Hafenstrasse bis zum Bereich der Trennung der Zustellgleise und Hafenanschlussgleise. Die Zufahrt vom Wasser erfolgt vorwärts von der Unterwasserseite her. Der Zugang landseitig erfolgt über den Bermenweg (Fussweg) und eventuell über eine neu zu errichtende Metalltreppe die auf der oberen Uferböschung liegt. Details werden im Baugesuch mit dem Naturschutz-Beauftragten der Häfen und der Abteilung Natur und Landschaft des Amtes für Raumplanung geregelt.
Der uferseitige Garagenplatz (L x B = 11.30 m x 4.25 m) ist für das Boot der Kantonspolizei, der wasserseitige (L x B = 13.00 m x 4.25 m) für die Hafenpolizei vorgesehen.

3.2 Bootsgarage
Die Bootsgarage steht auf 3 runden Schwimmkörpern, welche je 2-fach geschottet werden. Der mittlere Schwimmkörper hat eine Länge von 17.6 m und einen Durchmesser von 1.7 m. Die beiden aussenliegenden Schwimmkörper sind je 17.2 m lang und haben einen Durchmesser von 1.6 m.
Die Bootsgarage ist als Stahlkonstrukion konzipiert, die aus 4 biegesteifen Rahmen mit je 2 Feldern besteht. Die Stützen bestehen aus Stahlprofilen IPE 400, die Balken aus IPE 550 (1 mal IPE 400). Mit Pfetten aus Walzprofilen IPE 140 werden die Rahmen gehalten. In allen 6 Dachfeldern, in 2 Wandfeldern (Nordost und Südwest) und in 2 Stirnfeldern (Süd-Ost) werden Windverbände aus Flachstahl angeordnet.
An der Südecke befindet sich der Eingang zur Bootsgarage. Der Zugang erfolgt über den bereits bestehenden Steg. Im Bootshaus befinden sich 2 Liegeplätze, welche beidseitig über Gangborde zugänglich sind. Die beiden Aussengangborde haben eine Breite von 0.65 m bis 0.96 m. Das Mittelgangbord hat eine Breite von 1.7 m, respektive bei den Stützen beidseitig 0.65 m. An der Ostecke der Bootsgarage befindet sich eine Tür zum nordöstlichen Aussengangbord. Dieses hat eine Breite von 0.95 m und ist überdeckt. Sämtliche Längsgangborde sind über ein Stirngangbord erschlossen. Das Stirngangbord hat im Bereich des uferseitigen Liegeplatzes eine Breite von 3 m und dient auch als Arbeits- und Vorbereitungsplatz. Beim wasserseitigen Liegeplatz hat das Gangbord eine Breite von 1.3 m. Die Gangborde bestehen aus einer Konstruktion aus unterschiedlichen Walzprofilen, welche mit feuerverzinkten Gitterrosten abgedeckt sind. Die Gangborde befinden sich in der Regel ca. 1.2 m über Wasser. Mit zunehmender Nutzlast oder Auflast (Schnee) reduziert sich die Höhe bis auf ca. 0.7 m. Die Reibhölzer haben einen Abstand von 1.66 m und beginnen ca. 30 cm über dem Wasserspiegel.
An der Innenseite der Südostfassade entlang dem Stirngangbord befindet sich eine 11.4 m lange, 0.8 m tiefe und 2.0 m hohe Metallschrankwand. Die Schränke haben Schiebetüren und Lüftungsgitter. Über dem Liegeplatz des Bootes der Hafenpolizei wird eine Handlaufkatze angebracht.
In der Nordwestfassade befinden sich die beiden Garageneinfahrten mit je einem undurchsichtigen, elektrifizierten Rolltor von ca. 3.5 m Höhe und 4.30 m Breite. Das Tor reicht bis ca. 30 cm über den Wasserspiegel. Die stirnseitigen Abschlüsse sowohl an den Toren, wie auch an der Südostfassade, erfolgen über vertikale Kunststofflamellen und hängen ca. 20 cm ins Wasser.
Die Fassade besteht aus Trapezblechen, die Unterkonstruktion aus U-Profilen und Stangen. Zur Gewährleistung der Luftzirkulation befinden sich zwischen den Schwimmkörpern und den Gitterrosten 25 cm hohe Maschengitter. Weitere Lüftungsgitter befinden sich im Bereich der obersten 70 cm der Fassade.
Das Dach hat die Form eines Satteldaches mit einer Neigung von ca 6 Grad. Das Dach besteht aus einem bandbeschichteten Trapezblech. Dachwasser wird über titanverzinkte Dachrinnen und
-abläufe direkt in den Rhein geleitet.
Die Fassadenbleche und die Dachbleche werden in grau und blau gehalten.

3.3 Infrastruktur
Die elektrische Erschliessung erfolgt über den bergseitigen Schorbalken. Hinter der Eingangstür befindet sich die Elektroverteilung mit einem 400-Volt-Anschluss. An der 2. Stütze im Mittelgangbord befinden sich zwei 220-Volt-Anschlüsse.
Die Wasser-Erschliessung erfolgt über den talseitigen Schorbalken, entlang der Tragkonstruktion bis zur ersten Stütze im Mittelgangbord. Die Leitung besteht aus einem Kunststoffschlauch. Im Schacht im Bermenweg befindet sich ein Schieber mit einer Selbstentleerung.

3.4 Verankerung
Die Verankerung erfolgt mittels 2 landseitigen Schorbalken, welche an Betonfundamenten verankert sind. In Fliessrichtung ist die Verankerung starr, quer zur Fliessrichtung gelenkig. Die Fundamente befinden sich teils in und teils auf der unteren, betonierten Uferböschung.
Aus den unterschiedlichen Wasserständen ergeben sich zwischen Bootsgarage und Bermenweg Distanzänderungen von max. 20 cm und eine unterschiedliche Höhenlage der Garage, die max. ca. 1 m differiert. Bei Niederwasser besteht ein etwa ebener Zugang, bei Hochwasser (HSW) ergibt sich eine Stufe von ca. 15 cm aufwärts und bei höchstem Hochwasser (HHW) eine Stufe von ca. 1 m aufwärts.

3.5 Treibgutschutz
Der Treibgutschutz besteht aus 2 Dalben mit einer Gesamtlänge von 13.7 m, wovon die Einbindetiefe 4.8 m beträgt. Die Schutzwand besteht aus 3 liegenden Larssenprofilen 600 und hat eine Höhe von 1.8 m. Beim HHW ragt die Schutzwand ca. 0.4 m aus dem Wasser und bei Niedrigwasser (NW) ragt die Schutzwand ca. 0.4 m ins Wasser.
In der Verlängerung des aussenliegenden und des mittleren Schwimmkörpers mit ca. 5 m Versatz liegen die beiden Dalben. Am Ufer wird die Schutzwand an der bestehenden Böschung verankert.
4 Nutzung

4.1 Nutzungsdauer
Die Nutzungsdauer des Bauwerkes ist zum grössten Teil von der Art des Oberflächenschutzes gegen Korrosion abhängig. Der Korrosionsschutz wird von der unmittelbaren Umgebung bestimmt.
Sämtliche Bauteile werden feuerverzinkt. Die Schwimmkörper mit den Stegblechen werden zusätzlich mit einer Bitumenemulsion geschützt. Die Trapezbleche sind bandbeschichtet. Dachrinnen und -abläufe werden in Titanzink erstellt.

4.2 Umfeld und Drittanforderungen
Das Bootshaus muss vorschriftsgemäss signalisiert und in der Nacht beleuchtet werden.

4.3 Schutzziele und Sonderrisiken

5 Kosten
Der Kostenvoranschlag (KV) erfolgt für den Stahlbau aufgrund von 2 Richtofferten. Die weiteren Arbeitsgattungen wurden nach aktuellen Marktpreisen geschätzt. Die Hauptgliederung erfolgte nach Angaben des Bauherrn. Die Detailgliederung ist nach Normen-Positionen-Katalog (NPK).
Die Genauigkeit des KV beträgt 10 % auf der Basis des heutigen Kenntnisstandes. Als Preisbasis gilt Dezember 2004. Aufgrund der unsicheren Weiterentwicklung der Stahlpreise besteht ein Risiko bei den Baukosten.
In den Kosten sind Baukosten, Einrichtungen, Gebühren, Nebenkosten, Honorare und Unvorher-gesehenes enthalten.
Zürcher Wohnbaukostenindex zum Zeitpunkt der Kostenermittlung
Rohbau, Stand 01.04.2004, 107.6 Pkte. (Basis 01.04.1998, 100 Pkte.)

Im vom Regierungsrat beschlossenen Investitonsprogramm 2004-2014 des Kantons Basel-landschaft sind für das vorliegende Objekt die entsprechenden Beträge eingestellt. In den Budgets sind die aufgrund der Folgekosten resultierenden Beträge eingestellt (Budget 2006) oder werden eingestellt werden (Budget 2007 und folgende).
Die Folgekosten des Projektes werden von der Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion und der Justiz-, Polizei- und Militärdirektion als Nutzende je hälftig getragen.
Die Eigenleistungen der Rheinhäfen/Hafenpolizei ändern sich nicht. Es entstehen keine zusätzlichen Folgearbeiten, alle Arbeiten können mit bestehendem Personal erbracht werden.

Tabelle: Jährliche Folgekosten
Von den ausgewiesenen Folgekosten von CHF 28'300.-- pro Jahr, handelt es sich nur bei CHF 25'300.-- pro Jahr um effektive Mehrkosten, da Unterhaltskosten von CHF 500.-- p.a. und Betriebskosten von CHF 2'500.- p.a. bereits heute bestehen bzw. im bestehenden Budget untergebracht werden können.


Tabelle: Abschreibungen nach FHG und Kalkulatorische Abschreibungen in 1000 Fr.

Tabelle: Abschreibungen nach §16 Finanzhaushaltsgesetz in 1000 Fr.

Finanzierungszahlen zum Projekt nach Fhg § 35 4
>>>    Auswirkungen auf das Investitionsprogramm des Kantons Basel-Landschaft
>>>    Auswirkungen auf den Finanzplan des Kantons Basel-Landschaft



6 Termine / Vorgehen
Nach Kreditbewilligung: 3 Monate für das Bewilligungsverfahren; nach Erteilung der Baubewilligung: 8 Monate für Planung und Bauausführung.
Zur Erstellung der Fundamente im Bermenweg muss dieser vorübergehend während ca. 3 Wochen gesperrt werden. In der verbleibenden Bauzeit ist mit Behinderungen zu rechnen. Die Schifffahrt wird durch die Bauarbeiten kaum beeinträchtigt.
Die Baustelle wird über die Verlängerung der Hafenstrasse und die Rampe zum Waldhaussteiger respektive den Bermenweg erschlossen. Mit Kleinfahrzeugen ist der Standplatz der Bootsgarage erreichbar. Einige Arbeiten im Wasserbau werden vom Ponton aus durchgeführt.
7 Antrag
Gestützt auf die vorstehenden Ausführungen beantragt der Regierungsrat dem Landrat, dem Bau der Bootsgarage zuzustimmen und gemäss beiliegendem Entwurf zu beschliessen.

Liestal, 20. Dezember 2005

Im Namen des Regierungsrates
die Präsidentin: Schneider-Kenel
der Landschreiber: Mundschin


Beilagen:
- Entwurf eines Landratsbeschlusses
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