2005-319
Parlamentarischer Vorstoss |
Titel:
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Motion von Philipp Schoch und Regula Meschberger: Asbestsanierungen öffentlicher Gebäude
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Autor/in:
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Philipp Schoch und Regula Meschberger
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Eingereicht am:
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14. Dezember 2005
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Nr.:
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2005-319 (modifiziert am 6. April 2006)
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Im Kanton Basel-Landschaft stehen zahlreiche öffentliche Gebäude, welche für den Menschen den krebserregenden Stoff Asbest enthalten. Solange Asbest luftdicht abgeschlossen ist, besteht für Mensch und Umwelt keine Gefahr. Leider kam es in Vergangenheit aber vor, dass auch in solchen so genannt „sicheren" Gebäuden trotz aller Vorsichtsmassnahmen infolge menschlichen Versagens Asbestfasern freigesetzt und die Raumluft kontaminiert wurde. Im Herbst 2004 führte zum Beispiel eine grobe Fahrlässigkeit dazu, dass Schülerinnen und Schüler in einem verseuchten Schulzimmer im Sekundarschulhaus Breite in Allschwil unterrichtet wurden.
Viele kantonale Bauten wurden saniert, einige stehen noch aus. Bedenklich sind insbesondere Asbest belastete öffentlichen Gebäude, welche vor allem von Kindern und Jugendlichen über eine längere Zeit genutzt werden (Schulhäuser, Kindergärten, Jugendzentren usw). Meist befinden sich diese Gebäude im Eigentum der Gemeinden. Der Kanton kann diese bislang nicht verpflichten, asbestbelastete Gebäude zu sanieren, sofern keine direkte und offensichtliche Gefährdung vorliegt.
Leider verzichten heute viele Gemeinden wegen der grossen finanziellen Belastung darauf, sogar ihre Schulhäuser und Kindergärten zu sanieren. Sie nehmen aus wirtschaftlichen Gründen in Kauf, dass Schülerinnen und Schüler, welche noch eine sehr hohe Lebenserwartung haben, einer potentiellen Gefährdung ausgesetzt sind.
Weil aber auch in diesen vermeintlich „sicheren" Gebäuden jederzeit durch menschliche Fehler Asbestfasern freigesetzt werden können, ist Handlungsbedarf angezeigt.
Der Regierungsrat wird beauftragt, die Gesetzgebung derart anzupassen, dass der Kanton und die Gemeinden zu einer Asbestsanierung der öffentlichen Gebäude, insbesondere Schulhäuser und Kindergärten, verpflichtet werden können.
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