2005-318


Seit 1997 hat sich der Aufwand im Bildungswesen von CHF 463 Mio. auf CHF 709 Mio. bis zum Budget 2006 erhöht. Innert 9 Jahren also eine Steigerung von CHF 246 Mio .! Niemand kann deshalb ernsthaft behaupten, die öffentliche Hand spare im Bildungsbereich.

Hingegen darf berechtigt die Frage gestellt werden, ob in den organisatorischen und politischen Strukturen des Bildungswesens der Willen überhaupt vorhanden ist, ernsthaft Sparüberlegungen anzustellen. Die lauwarme bis widerspenstige Mitwirkung der BKSD in den GAP-Bemühungen gibt einen Teil der Antwort. Die andere Feststellung lautet: „Der Franken-Input ins Bildungswesen kommt nicht als Franken-Qualitätsoutput am anderen Ende heraus!" Fakt ist: Im Bildungswesen kann gespart und optimiert werden, wenn nur der Wille dazu vorhanden wäre! Den Personalkosten kommt dabei eine absolut dominierende Rolle zu. Die Klassengrössen gemäss § 11 des Bildungsgesetzes sowie die Erteilung von Abteilungsunterricht haben einen direkten Einfluss auf das benötigte Lehrpersonal.


In § 11 des Bildungsgesetzes sind für die öffentlichen Schulen die Richt- und Höchstzahlen festgehalten. Bereits in den GAP-Massnahmen ortete die Bildungsdirektion eine Sparmöglichkeit in der Höhe von rund 12,5 Mio Fr. unter der Voraussetzung, dass die Klassengrössen innerhalb benachbarter Schulkreise optimiert werden könnten. Diese Sparmassnahme wurde vom Souverän abgelehnt, wobei angenommen werden muss, dass der Fakt des allfällig verfügten Schulbesuchs in einem anderen Schulkreis - ausserhalb der Wohngemeinde - nicht akzeptiert wurde.


Was hingegen auch in der aktuellen Rechtslage verlangt werden darf, ist die konsequente Ausnützung der Klassengrössen gemäss Bildungsgesetz . Vorhandene Beispiele zeigen, dass dieser Möglichkeit zu wenig Beachtung zugemessen wird. Oft spielt dabei offenbar eher die Erhaltung von Lehrerstellen eine dominante Rolle. Insbesondere in den grossen und mittelgrossen Gemeinden besteht kein Grund, Schulwege als Begründung für die Nichtausnützung von § 11 des BG anzuführen.


In der GAP-Vorlage 2005-076 vom 15. März 2005 schreibt der Regierungsrat in Ziffer 5.6.5.3., dass die heutige Dotation des Abteilungsunterrichtes im Zusammenhang mit den Stundentafeln kritisch zu überprüfen und soweit vertretbar zu reduzieren sei. Der Regierungsrat vertritt dabei die Auffassung, dass der Abteilungsunterricht eingeschränkt werden kann, ohne dass ein wesentlicher Qualitätsverlust im Bildungswesen entsteht. Auch der Abteilungsunterricht hat einen direkten Einfluss auf die Anzahl der benötigten Lehrerstellen und ist somit im Sinne von möglichen Sparmassnahmen zu überprüfen.


SVP Fraktion; Jörg Krähenbühl, Fraktionschef
Der Verfasser: Fredy Gerber



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