2005-317


Wenn der Kanton Baselland seine Finanzen nachhaltig in den Griff bekommen will, ist es unabdingbar, erkannte Schwachstellen zu sanieren. Eine davon ist die chronische Unterdeckung in unserer Pensionskasse. Seit sich die Lage auf den Finanzmärkten geändert hat, fällt die aus den gesetzlichen Vorgaben entstehende Finanzierungslücke noch mehr ins Gewicht. Einen Anteil daran hat auch die höhere Lebenserwartung der Versicherten und die sich daraus ergebenden längeren Rentenzahlungen.

Unter dem heute geltenden Leistungsprimat wird den Arbeitnehmern 60 % des letzten versicherten Lohnes als Leistung der Kasse garantiert. Dies bedeutet, dass sich sowohl Versicherte wie Arbeitgeber an der Nachfinanzierung beteiligen müssen (Lohneinkäufe). Für die Pensionskasse selber bleibt ein erhebliches Verlustrisiko, wenn die Performence nicht den Finanzierungsanforderungen, basierend auf dem zu Grunde gelegten technischen Zins entspricht.


Im Beitragsprimat sind die Beiträge gegeben und die Leistungen richten sich nach dem angesparten Kapital. Der Versicherte hat jederzeit die volle Übersicht über sein Guthaben und die geschuldeten Beiträge. Zinserträge werden seinem Kapital gutgeschrieben.


Zur Zeit wird beim Bund und im Kanton Aargau die Umstellung auf das Beitragsprimat diskutiert. (Aargau: Vernehmlassung am 14.11.05 abgeschlossen, Entscheid noch ausstehend.) Der Kanton Solothurn hat das Beitragsprimat im Jahr 1993 eingeführt.


Die SVP Fraktion ist überzeugt, dass die Finanzierungsgrundlage der Pensionskasse jetzt gesichert werden muss.


Sie fordert den Regierungsrat auf, dem Landrat konstruktive Vorschläge zum Abbau der bestehenden Deckungslücke bei der Basellandschaftlichen Pensionskasse vorzulegen. Insbesondere verlangt sie die Umstellung auf das Beitragsprimat, um neuerlichen Finanzierungslücken vorzubeugen und die Kasse nachhaltig zu sanieren.



Der Fraktionspräsident: Jörg Krähenbühl
Die Verfasserin: Hildy Haas



Back to Top