2005-315 (1)


An der Landratssitzung vom 4. Dezember 2005 reichte Daniel Münger, SP-Fraktion, eine Interpellation mit dem Titel «Umsetzung flankierende Massnahmen ‚Bilaterale 2'» ein. Der Vorstoss hat folgenden Wortlaut:

«Per 1. Januar 2006 tritt die erweiterte Personenfreizügigkeit im Rahmen der bilateralen Verträge mit der EU in Kraft. Die Personenfreizügigkeit wird somit ausgeweitet.


Die Annahme der Verträge durch den Souverän ist vor allem auf die verbesserten Kontrollmechanismen und deren Umsetzung zurückzuführen. Ich bitte die Regierung um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Ist die Gesetzesverordnung erlassen worden?
2. Wie viele Arbeitsmarktinspektoren werden unserem Kanton zugeteilt?
3. Was für ein Kostenschlüssel ist vorgesehen?
4. Sind die Stellen bereits ausgeschrieben?
5. Wie gedenkt der Kanton die Zusammenarbeit und die Arbeitsteilung mit den bestehenden Schwarzarbeitsinspektoren in der Verwaltung und der zentralen paritätischen Kommission zu regeln?
6. Ist im Voranschlag 06 der Mehraufwand budgetiert? Wenn ja, wieviel?
7. Auf welches Datum ist mit der operativen Einsetzung der Inspektoren zu rechnen?




Antwort des Regierungsrates zu den einzelnen Fragen


1. Ist die Gesetzesverordnung erlassen worden?


Die Änderung der Verordnung über die in die Schweiz entsandten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (Entsendeverordnung, EntsV) ist vom Bundesrat am Freitag, 9. Dezember 2005, beschlossen worden. Auf kantonaler Ebene sind keine Erlasse vorzunehmen oder anzupassen.




2. Wie viele Arbeitsmarktinspektoren werden unserem Kanton zugeteilt?


Laut ersten provisorischen Papieren soll unserem Kanton die Zahl von
- insgesamt 6,5 Inspektorenstellen zugerechnet werden,
- davon 3,5 Stellen für die Arbeitsmarktbeobachtung in Branchen ohne allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsvertrag (Zuständigkeitsbereich der Tripartiten Kommission, TPK)
- und 3,0 Stellen für die Arbeitsmarktbeobachtung in Branchen mit einem allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsvertrag (Zuständigkeitsbereich der jeweiligen Paritätischen Kommission, PK).




3. Was für ein Kostenschlüssel ist vorgesehen?


Die Mehrkosten für die Inspektionstätigkeit der PKs in Branchen mit einem allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsvertrag werden diesen von der öffentlichen Hand vergütet. Bezieht sich die Allgemeinverbindlicherklärung auf die gesamte Schweiz, dann vergütet der Bund. Ist die Allgemeinverbindlicherklärung eine kantonale, dann vergütet der Kanton.


Die Kosten für die Inspektionstätigkeit im Zuständigkeitsbereich der Tripartiten Kommission (TPK) haben die Kantone zu tragen.


Der Bund leistet 50 Prozent an die Lohnkosten der Inspektoren. Zur anrechenbaren Tätigkeit der Inspektoren gehört dabei auch die Abwicklung des Meldeverfahrens.




4. Sind die Stellen bereits ausgeschrieben?


Was den Zuständigkeitsbereich der PKs betrifft, kann sich die Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion nicht abschliessend äussern. Es sind aber in unserem Kanton bereits Inspektoren mit namhafter Wirkung seit 2004 tätig, namentlich im wichtigen Bereich des Ausbaugewerbes (Zentrale Paritätische Kontrollstelle, ZPK).


Für den Zuständigkeitsbereich der Tripartiten Kommission (TPK) sind voraussichtlich keine weiteren Stellen mehr auszuschreiben. Beim KIGA Baselland sind bereits seit längerem 2,5 Personen für die angesprochenen Aufgaben eingesetzt, nämlich:
- 2 Schwarzarbeitsinspektoren seit 1. September 2002 / 1. April 2003;
- 1 Ressortleiter zu 50 % (tätig seit 1. Juni 2002).


Zur Verstärkung wurde nun neu
-1 Mitarbeiterin für das Meldeverfahren (ab 1.12.2005) rekrutiert und eine bisherige Mitarbeiterin mit zusätzlichen Aufgaben in der Arbeitsmarktbeobachtung betraut.




5. Wie gedenkt der Kanton die Zusammenarbeit und die Arbeitsteilung mit den bestehenden Schwarzarbeitsinspektoren in der Verwaltung und der zentralen paritätischen Kommission zu regeln?


Diese Zusammenarbeit ist bereits am 25. Juni 2004 geregelt worden, mit zwei Vereinbarungen zwischen der Zentralen Paritätischen Kontrollstelle (ZPK) und der Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion:
- Vereinbarung zwischen der ZPK und dem KIGA Baselland betreffend Bekämpfung der Schwarzarbeit;
- Vereinbarung zwischen der ZPK und dem KIGA Baselland betreffend Vollzug des Entsendegesetzes.




6. Ist im Voranschlag 06 der Mehraufwand budgetiert? Wenn ja, wieviel?


Im Voranschlag 2006 des KIGA Baselland ist der Mehraufwand für 1 Stelle in diesem Vollzugsbereich und weiteren Aufwand budgetiert.




7. Auf welches Datum ist mit der operativen Einsetzung der Inspektoren zu rechnen?


Seit der Einführung des freien Personenverkehrs im Juni 2004 sind im Kanton Baselland Inspektoren intensiv operativ tätig, sowohl seitens der Zentralen Paritätischen Kontrollstelle (ZPK) als auch seitens des KIGA Baselland (dort schon vorher). Dies mit allgemein anerkanntem, insbesondere auch präventivem Erfolg. Rund 100 Verstösse gegen die geltenden Bestimmungen sind bisher vom KIGA sanktioniert worden.


Zusammenfassend ist somit feszustellen, dass der Kanton Basel-Landschaft für den freien Personenverkehr mit der erweiterten EU gut gerüstet ist, wie dies bereits an der Medienkonferenz vom 14. September 2005 ausgeführt und von den Sozialpartnervertretungen auch bestätigt werden konnte.


Liestal, 17. Januar 2006


Im Namen des Regierungsrates
die Präsidentin: Schneider
der Landschreiber: Mundschin



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