2005-315


Per 1. Januar 2006 treten die tritt die erweiterte Personenfreizügigkeit im Rahmen der „bilateralen Verträge mit der EU in Kraft. Die Personenfreizügigkeit wird somit ausgeweitet.

Die Annahme der Verträge durch den Souverän ist vor allem auf die verbesserten Kontrollmechanismen und deren Umsetzung zurückzuführen. Ich bitte die Regierung um die Beantwortung folgender Fragen:



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