2005-314
Parlamentarischer Vorstoss |
Titel:
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Motion der FDP-Fraktion: Mehr Sicherheit in der Region durch eine partnerschaftliche Revision der Hundegesetze
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Autor/in:
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FDP-Fraktion
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Eingereicht am:
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14. Dezember 2005
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Nr.:
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2005-314
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Ausgangslage
Die Kantone Basel-Landschaft und Basel-Stadt verfügen bereits heute über ähnlich lautende Hundegesetze, welche, gesamtschweizerisch betrachtet - insbesondere was potentiell gefährliche Hunde betrifft - Modellcharakter aufweisen.
Die Vorfälle mit Kampfhunden und insbesondere der tragische Todesfall eines Kindes hat die Bevölkerung (egal, ob Hundehalter oder nicht) stark betroffen gemacht. Die Basler Regierung hat reagiert und hat gestern eine Verschärfung ihres Hundegesetzes vorgeschlagen. Das Baselbiet sollte gleichziehen, wo dies noch nötig ist.
Auftrag
1.
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Die FDP-Fraktion beauftragt den Regierungsrat, dem Landrat umgehend eine Revision des geltenden Gesetzes über das Halten von Hunden (Hundegesetze) analog der Basler Revision des Hundegesetzes vorzulegen.
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2.
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Diese Revision sollte partnerschaftlich erfolgen, damit in beiden Kantonen gleichlautende Gesetze in Kraft sind.
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3.
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Die FDP Fraktion erwartet, dass der Regierungsrat insbesondere folgende Bestimmungen prüft und in die Revision des Hundegesetzes zwingend aufnimmt:
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Human- und Veterinärmediziner/-innen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit Kenntnis von Bissattacken durch Hunde gegen Menschen erhalten, sind verpflichtet, diese der zuständigen kantonalen Behörde zu melden.
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Der Regierungsrat wird ermächtigt, den Import, die Zucht und/oder die Haltung von bestimmten Rassen potentiell gefährlicher Hunde für das ganze Kantonsgebiet zu verbieten.
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Der Regierungsrat kann für bestimmte Rassen potentiell gefährlicher Hunde einen generellen Maulkorb- und/oder Leinenzwang anordnen.
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Das Halten eines potentiell gefährlichen Hundes bedarf einer Bewilligung der zuständigen kantonalen Behörde. Die Bewilligung wird erteilt, wenn (nebst anderen, hier nicht aufgelisteten Voraussetzungen) folgende zusätzlichen Voraussetzungen kumulativ erfüllt sind:
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- Die Gesuchstellerin oder der Gesuchsteller ist mindestens 25 Jahre alt.
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- Wenn kein weiterer potentiell gefährlicher Hund im gleichen Haushalt gehalten wird.
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Der Fraktionspräsident: Paul Schär
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