2005-313


Nach dem tödlichen Pitpullangriff auf ein Kind im Kanton Zürich haben wir die Pflicht ähnliche Tragödien bei uns zu verhindern. Unsere heutige Gesetzgebung ist dazu offensichtlich ungenügend. Dies beweisen wiederholte Attaken des Pitbulls „Ces" von Esther G. auf unserem Kantonsgebiet über den langen Zeitraum von zweieinhalb Jahren (baz vom 9.11.2005). „Ich kann nicht ausschliessen, dass dieser Hund beim nächsten Mal ein Kind angreift", erklärte dazu der Basler Kantonstierarzt. Die Polizei von Baselland erteilte den Geschädigten den Rat sich zivilrechtlich zu wehren. Dies ist offenbar die ganze Hilfe, welche unsere Behörden auf Grund der heutigen Gesetzgebung leisten können.

Die einzige wirksame Massnahme ist das Verbot von Kampfhunden. Alle andern Vorschläge, wie Wesensprüfungen von Herr und Hund, bringen einen grossen Verwaltungsaufwand aber keine Sicherheit. „Eine bestandene Prüfung ist keine Garantie", so der zuständige Beamte von Basel-Stadt. Auch ein Maulkorb- und Leinenzwang bringt nichts, wie das Beispiel „"Ces" beweist. Seine Besitzerin war seit langem dazu verpflichtet, hat sich aber nicht daran gehalten, und kontolliert hat niemand.


Eine Leserumfrage der baz hat eine Dreiviertelmehrheit zugunsten eines Verbots der Kampfhunde ergeben. Die Regierung des Kanton Wallis hat soeben ein Verbot von Kampfhunden erlassen. Dies mit der erklärten Absicht, das Bundesamt für Veterinärwesen zu einem gesamtschweizerischen Verbot zu bewegen. Eine gesamtschweizerische Lösung ist dringend, diesem Zweck dient auch die vorliegende Motion, neben der notwendigen Realisierung eines Verbots in unserem Kanton.


Der Regierungsrat wird beauftragt:



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