Vorlage an den Landrat
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Vorlage an den Landrat |
Titel: | Teilrevision des Gesetzes über die Politischen Rechte | |
vom: | 13. Dezember 2005 | |
Nr.: | 2005-312 | |
Bemerkungen: | Inhaltsübersicht dieser Vorlage |
1. Ausgangslage, Ziele und Massnahmen
Anlass zur vorliegenden Teilrevision des Gesetzes über die politischen Rechte (GpR) gab die vom Landrat am 9. September 2004 überwiesene Motion 2004/068 von Landrat Heinz Aebi, die Reduktionen der Mindestgrösse der Gemeindewahlbüros (5 statt 7Mitglieder) sowie der minimalen Öffnungszeiten der Wahllokale (mindestens eine Stunde nur noch am Abstimmungs- oder Wahltag statt am Abstimmungstag und am Vortag) verlangte.
Die Umsetzung dieser Motion wird benutzt, um weitere Änderungen im Bereich der politischen Rechte vorzunehmen, die sich aufgrund von veränderten Organisationsstrukturen und aus praktischen Erfahrungen aufdrängen. Die zusätzlichen Ziele dieser Teilrevision sind
- | die verstärkte Unterstützung und Kontrolle der Tätigkeit der Gemeindewahlbüros; |
- | die Stärkung der Gemeindeautonomie im Bereich der politischen Rechte; |
- | die Entlastung der Statthalterämter von den Aufgaben im Bereich der politischen Rechte; |
- | die Vereinfachung und Vereinheitlichung von Verfahrensabläufen bei der Behandlung von Wahlvorschlägen sowie von Initiativen und Referenden. |
Diese Ziele sollen u.a. durch folgende Massnahmen erreicht werden:
- | Als Aufsichtsinstanz für die Gemeindewahlbüros wird neu das Gemeindepräsidium (anstelle des Regierungsrates) bezeichnet. |
- | Die Gemeindebehörden sind künftig für die Anordnung und die Erwahrung (Rechtsgültigerklärung) aller kommunalen Wahlen zuständig. |
- | Die bisherigen Funktionen der Statthalterämter im Bereich der politischen Rechte gehen einerseits an die Gemeindeverwaltungen (für kommunale Wahlen), andererseits an die Landeskanzlei (für kantonale Wahlen) über. |
- | Die Stimmrechtsbescheinigung bei kantonalen Referenden und Initiativen soll künftig zusätzlich zum bisherigen auch nach dem bei eidgenössischen Referenden und Initiativen geltenden Verfahren abgewickelt werden können. |
- | Wahlvorschläge für Proporzwahlen sind künftig bis zum 62. Tag (bisher 48. Tag) vor dem Wahltag einzureichen, damit für die Bereinigung der Wahlvorschläge sowie den Druck und die Zustellung der Wahllisten an die Stimmberechtigten genügend Zeit zur Verfügung steht. |
Die vorliegende Teilrevision ist zusammen mit einer Delegation des Verbandes Basellandschaftlicher Gemeinden (VBLG) vorbereitet worden. Der Delegation des VBLG gehörten an: Theres Bitterlin, stv. Gemeindeverwalterin und Wahlbüroleiterin, Gelterkinden; René Merz, Gemeindepräsident, Röschenz; Lucienne Renaud, Abteilungsleiterin Rechtsdienst der Gemeinde Reinach; Paul Spänhauer, Gemeindepräsident, Maisprach; Walter Ziltener, Gemeindeverwalter, Birsfelden.
Fortsetzung >>>
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