Vorlage an den Landrat

1. Ausgangslage, Ziele und Massnahmen


Anlass zur vorliegenden Teilrevision des Gesetzes über die politischen Rechte (GpR) gab die vom Landrat am 9. September 2004 überwiesene Motion 2004/068 von Landrat Heinz Aebi, die Reduktionen der Mindestgrösse der Gemeindewahlbüros (5 statt 7Mitglieder) sowie der minimalen Öffnungszeiten der Wahllokale (mindestens eine Stunde nur noch am Abstimmungs- oder Wahltag statt am Abstimmungstag und am Vortag) verlangte.


Die Umsetzung dieser Motion wird benutzt, um weitere Änderungen im Bereich der politischen Rechte vorzunehmen, die sich aufgrund von veränderten Organisationsstrukturen und aus praktischen Erfahrungen aufdrängen. Die zusätzlichen Ziele dieser Teilrevision sind

Diese Ziele sollen u.a. durch folgende Massnahmen erreicht werden:

Die vorliegende Teilrevision ist zusammen mit einer Delegation des Verbandes Basellandschaftlicher Gemeinden (VBLG) vorbereitet worden. Der Delegation des VBLG gehörten an: Theres Bitterlin, stv. Gemeindeverwalterin und Wahlbüroleiterin, Gelterkinden; René Merz, Gemeindepräsident, Röschenz; Lucienne Renaud, Abteilungsleiterin Rechtsdienst der Gemeinde Reinach; Paul Spänhauer, Gemeindepräsident, Maisprach; Walter Ziltener, Gemeindeverwalter, Birsfelden.



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