2005-309 (1)


1. Vorlage
In den Jahren 1999 und 2000 sind weite Teile des Dorfgebietes von Gelterkinden durch den Eibach überflutet worden; zahlreiche Häuser, Mobiliar und andere Sachwerte wurden dabei beschädigt oder zerstört. In der Folge haben sowohl die Gemeinde Gelterkinden als auch betroffene Anstösser den Kanton ersucht, Massnahmen für einen Hochwasserschutz zu treffen.
Das vorliegende Projekt sieht bauliche Massnahmen vor, mit denen Gelterkinden inskünftig wirksam gegen die Hochwassergefahr geschützt werden kann. Die Bachsohle soll abgesenkt und im Querprofil aufgeweitet werden, um die Abflusskapazitäten zu erhöhen. Ferner sollen die Uferverbauungen saniert und ergänzt werden; wo nötig soll das Bachufer erneuert werden, wobei auf eine naturnahe Gestaltung Wert gelegt wird.
Der Verpflichtungskredit für das Projekt beläuft sich auf insgesamt 2,95 Millionen Franken; das Bundesamt für Umwelt wird sich mit 20% daran beteiligen. Sofern der Landrat dem Verpflichtungskredit zustimmt, wird die BUD voraussichtlich im Frühling 2008 mit dem Bau beginnen; die Bauzeit beträgt etwa 2 Jahre.

2. Kommissionsberatung
Die Umweltschutz- und Energiekommission (UEK) hat die Vorlage an ihren Sitzungen vom 9. Januar und 6. Februar 2006 behandelt. Bei ihrer Beratung wurde sie von Regierungspräsidentin Elsbeth Schneider-Kenel und Jaroslav Misun, Leiter des Geschäftsbereiches Wasserbau im Tiefbauamt, unterstützt.
Die Kommission setzte sich zunächst mit allfälligen Alternativen zur vorgeschlagenen Bachkorrektion - Bau eines Rückhaltebeckens oder Bau eines Entlastungskanals - auseinander. Für ein Rückhaltebecken sind die topographischen Voraussetzungen nicht gegeben. Der Bau eines Entlastungskanals wäre technisch äusserst aufwändig und daher unverhältnismässig teuer.
Vor allem die Notwendigkeit und Wirksamkeit der vorgeschlagenen Massnahmen wurden von der Kommission kritisch hinterfragt; auch diskutierte sie, ob der Hochwasserschutz nicht bereits weiter flussaufwärts ansetzen müsste. Ferner wollte die Kommission wissen, ob sich die Gebäudeversicherung an den Hochwasserschutzmassnahmen, die ja der Prävention dienten, finanziell beteiligen könnte. Offenbar ist jedoch eine solche Beteiligung in der heutigen Gesetzgebung nicht vorgesehen.
Aufgrund ihrer Beratungen und den Ausführungen Jaroslav Misuns kam die Kommission zum Schluss, dass die vorgeschlagenen Massnahmen sinnvoll sind und sich durch ein gutes Kosten/Nutzen-Verhältnis auszeichnen. Die Gemeinde Gelterkinden und die Anstösser unterstützen das Projekt und sind bereit, den für die Korrektion benötigten Uferstreifen von ca. 3 Metern kostenlos an den Kanton abzutreten; im Gegenzug müssen sie keinen An-stösserbeitrag bezahlen. Ökologischen Aspekten trägt das Projekt ebenfalls Rechnung. Die Fischgängigkeit soll wieder hergestellt werden; ferner soll die linke Uferseite mit einheimischen Sträuchern und Büschen bepflanzt werden, wodurch Nistplätze für Vögel entstehen.

3. Antrag
Die Umweltschutz- und Energiekommission empfiehlt dem Landrat einstimmig, dem Verpflichtungskredit zuzustimmen.


Pratteln, 13. März 2006


Für die Umweltschutz- und Energiekommission
Der Präsident: Philipp Schoch
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