2005-307
Parlamentarischer Vorstoss |
Titel:
|
Motion der SP Fraktion: Gesetzliche Grundlage für Sondervermögen „Erlös KB-Zertifikate"
|
|
Autor/in:
|
SP Fraktion
|
|
Eingereicht am:
|
1. Dezember 2005
|
|
Nr.:
|
2005-307
|
|
Antrag
Ergänzung des Finanzhaushaltgesetzes zur Bildung des Sondervermögens „Erlös aus Verkauf von Kantonalbank Zertifikaten"
§ a Errichtung
Unter dem Namen „Fonds Erlös Verkauf von Kantonalbank Zertifikaten" wird ein Sondervermögen im Sinne von § 17 FHG geschaffen.
§ b Inhalt und Zweck
Das Sondervermögen wird aus Mitteln aus dem Verkauf der Kantonalbank Zertifikate des Kantons Basel-Landschaft gebildet. Es dient der Teilfinanzierung von öffentlichen Investitionsvorhaben von regionaler Bedeutung, der wirtschaftlichen Entwicklung des Kantons im Bereich zukunftsweisender Technologien sowie der Förderung kulturell bedeutsamer Projekte.
Begründung
Das Finanzhaushaltsgesetz verlangt in § 17, dass für Sondervermögen eine gesetzliche Grundlage geschaffen wird. Für den bereits existierenden Fonds 8010 „Erlös aus Verkauf von Kantonalbank Zertifikaten" liegt eine solche gesetzliche Grundlage nicht vor, obwohl der Landrat bereits zweimal Mittel aus diesem Fonds verwendet hat.
Ein Landratsbeschluss ist aber für die Bildung und Verwendung von Sondervermögen nicht genügend.
Wir beantragen, eine gesetzliche Grundlage zu schaffen und den Fonds für drei Zwecke zu verwenden:
Ergänzung des Finanzhaushaltgesetzes zur Bildung des Sondervermögens „Erlös aus Verkauf von Kantonalbank Zertifikaten"
§ a Errichtung
Unter dem Namen „Fonds Erlös Verkauf von Kantonalbank Zertifikaten" wird ein Sondervermögen im Sinne von § 17 FHG geschaffen.
§ b Inhalt und Zweck
Das Sondervermögen wird aus Mitteln aus dem Verkauf der Kantonalbank Zertifikate des Kantons Basel-Landschaft gebildet. Es dient der Teilfinanzierung von öffentlichen Investitionsvorhaben von regionaler Bedeutung, der wirtschaftlichen Entwicklung des Kantons im Bereich zukunftsweisender Technologien sowie der Förderung kulturell bedeutsamer Projekte.
Begründung
Das Finanzhaushaltsgesetz verlangt in § 17, dass für Sondervermögen eine gesetzliche Grundlage geschaffen wird. Für den bereits existierenden Fonds 8010 „Erlös aus Verkauf von Kantonalbank Zertifikaten" liegt eine solche gesetzliche Grundlage nicht vor, obwohl der Landrat bereits zweimal Mittel aus diesem Fonds verwendet hat.
Ein Landratsbeschluss ist aber für die Bildung und Verwendung von Sondervermögen nicht genügend.
Wir beantragen, eine gesetzliche Grundlage zu schaffen und den Fonds für drei Zwecke zu verwenden:
-
|
Teilfinanzierung von Investitionsvorhaben von regionaler Bedeutung
|
-
|
Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung im Bereich zukunftsweisender Technologien
|
-
|
Förderung kulturell bedeutsamer Projekte
|
Die Verwaltung und Beantragung der Fondsverwendung obliegt selbstverständlich dem Regierungsrat, die Verwendungszweck muss aber gemäss FHG Artikel 17 gesetzlich legitimiert sein.
Back to Top