2005-305


1. Einleitung
Der Landrat überwies am 6. Mai 2004 das Postulat „Schaffung eines direktionsübergreifenden Publikationsorgans für die Kantonsverwaltung Baselland von Hildy Haas (Nr. 2003/236 ) in einer modifizierten Fassung an den Regierungsrat. Es hat folgenden Wortlaut:

In verschiedenen Abteilungen der Verwaltung gibt es periodisch erscheinende Infobroschüren, "Blättli" oder Zeitungen. Die Absicht ist wohl, Mitarbeitende und Öffentlichkeit über die Tätigkeit der Dienststelle ins Bild zu setzen. Dagegen ist grundsätzlich nichts einzuwenden.
Das schreiben, layouten und drucken einer Publikation bindet aber in jeder Abteilung Arbeitskraft und finanzielle Mittel die dann anderswo fehlen. Oft haben die Mitarbeitenden, die sich damit befassen eigentlich einen andern Amtsauftrag und erledigen die redaktionelle Arbeit nebenher, oder es werden externe Experten dafür beigezogen.
Es ist auch wenig sinnvoll, ein Dutzend mal die gleichen Adressaten mit Post zu beliefern und jedes Mal dafür Porto zu bezahlen.
Was mir sehr stark fehlt, ist eine Gesamtschau des "Konzern Verwaltung Baselland".
Um Probleme sinnvoll zu lösen, ist es notwenig, über die Abteilung hinaus zu blicken und sich in den Dienst des Ganzen zu stellen.
Es ist Aufgabe der Führung, in diesem Fall des Regierungsrates, dieses "Wir-Gefühl" herbeizuführen und zu unterstützen.
Mir erscheint diese Motivationsaufgabe sehr wichtig, und darum muss sie auch professionell und zentral an die Hand genommen werden.
Ich möchte den Regierungsrat bitten, ein direktionsübergreifendes Publikationsorgan zu schaffen, das die andern Publikationen ersetzt und ablöst.

Der Postulatstext wurde vom Landrat am 6. Mai 2004 wie folgt modifiziert:
Gleichzeitig soll die Notwendigkeit jeder Publikation überprüft werden.
Ich möchte den Regierungsrat bitten, zu prüfen und zu berichten, wie die Flut von Publikationen reduziert und gleichzeitig ein modernes direktionsübergreifendes Info-System aufgebaut werden kann.

Das Postulat beauftragt demnach den Regierungsrat, die Notwendigkeit aller Publikationen und die Reduktion der Anzahl zu überprüfen. Zudem soll berichtet werden, ob ein modernes direktionsübergreifendes Info-System aufgebaut werden kann.


2. Ergebnisse aus der Überprüfung der Publikationen
Die Direktionen haben ihre Publikationen im Sinne der Postulataufträge überprüft. Es wurde untersucht, ob
- die Publikationen weiterhin notwendig sind,
- Publikationen zusammengeführt werden können,
- Kosten reduziert werden können (insb. betreffend Gestaltung, Versand und Auflage).
Die detaillierten Ergebnisse dieser Untersuchung sind in der Beilage zur Landratsvorlage ersichtlich. Diese Liste ist gleichzeitig eine aktuelle Bestandesaufnahme aller existierenden Publikationen der Kantonalen Verwaltung: Es existieren 48 Publikationen, die in total 146 Herausgaben erscheinen.

a) Überprüfung der Notwendigkeit der Publikationen
Die Direktionen überprüfen laufend, ob ihre Publikationen weiterhin notwendig sind. Das Ergebnis dieser fortlaufenden Überprüfung widerspiegelt sich in der Bestandesaufnahme der Publikationen: In den vergangenen fünf Jahren wurde die Veröffentlichung von 22 Erzeugnissen eingestellt während nur vier neue Publikationen hinzukamen (entspricht einem Rückgang von 27%).
Die 22 eingestellten Publikationen setzten sich wie folgt zusammen:
Kosteneinsparung durch Veröffentlichung im Internet
Die Veröffentlichung via Internet hat den Vorteil, dass die Mitteilungen jederzeit, aktuell und umfassend verfügbar sind. Zudem reduziert sich auf diese Weise der administrative Aufwand, weil keine Adresslisten gepflegt und keine Post versendet werden muss. Ebenso fallen in der Regel keine (oder nur sehr geringe) Kosten für das Layout und Druck an. Ein Versand von Publikationen erzeugt jedoch eindeutig grössere Publikumswirkung als eine Publikation im Internet oder ein Mailing. Zudem verfügt nicht jede interessierte Person über einen Internetanschluss. Schliesslich ist der Verbreitungsweg Internet ungeeignet, wenn eine Publikation umfangreiche Informationen enthält (beispielsweise bei Personalzeitungen) oder in einer Auslage verfügbar sein soll.
Denkbar ist eine Kombination von Versand und Veröffentlichung im Internet (die Publikation ist sowohl als Broschüre als auch im Internet erhältlich). Die interessierten Personen können entscheiden, in welcher Form sie die Informationen erhalten wollen. Dieser zusätzliche Service bringt nicht in jedem Fall eine Kosteneinsparung. Zwar reduzieren sich die Versand- und Druckkosten, die Kosten für Gestaltung und Redaktion bleiben jedoch konstant, da in der Regel eine kleine Auflagenreduktion nur geringe Kosteneinsparungen verursacht.

b) Überprüfung der Kosten
Die Untersuchung zeigt ebenfalls, dass die Direktionen laufend überprüfen, ob Kosteneinsparungen (insbesondere in den Bereichen Versand, Auflage und Gestaltung) möglich sind. Neben der Umstellung von zehn Publikationen aufs Internet resultierten aus der Kostenüberprüfung der Direktionen folgende Ergebnisse:
Ergebnis der Kostenüberprüfung
Das Untersuchungsergebnis zeigt auch, dass die Publikationen der Kantonalen Verwaltung bereits kostengünstig produziert werden.

Kostenübersicht

Der gesamte Nettosach- und Personalaufwand ist gemessen an der Anzahl Publikationen (48) und dem Total der Herausgaben (137) verhältnismässig gering. Die Texte der Publikationen werden von den Mitarbeitenden selbst redigiert. Auch das Layout und die Fotos werden grossmehrheitlich selber erstellt. Deshalb fallen auch keine wesentlichen externen Kosten an. Der Nettosachaufwand von 2 Franken 20 Rappen pro Exemplar mag jedoch hoch erscheinen. Dies lässt sich mit der relativ geringen Anzahl Exemplaren (1835) pro Herausgabe erklären. Die verhältnismässig geringe durchschnittliche Auflage widerspiegelt deutlich die adressaten- und inhaltsspezifische Struktur der Publikationen.
Die Direktionen überprüfen ebenfalls regelmässig, ob Publikationen zusammengelegt werden können. So überprüft derzeit die Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion, ob die beiden Informationsbroschüren über die Weiterbildungsangebote der gewerblich-industriellen Berufsfachschulen zusammengelegt werden können. Ebenso werden Publikationen gemeinsam mit anderen Kantonen realisiert (wie beispielsweise die „Basellandschaftliche und baselstädtische Steuerpraxis"). Eine Zusammenlegung ist aber nur dann sinnvoll, wenn Inhalt, Zielpublikum und Auflage einigermassen homogen sind. Wie aus der Liste der Publikationen hervorgeht, werden grossmehrheitlich fach- oder themenspezifische Publikationen produziert.


3. Direktionsübergreifende Publikation
Aus den eben erwähnten Gründen erachtet der Regierungsrat die Schaffung eines direktionsübergreifenden Publikationsorgans nicht als zweckmässig. Die Anregungen des Postulats haben jedoch dazu geführt, folgende Verbesserungen in die Wege zu leiten:

a) INFO-Heft
Das Personalheft des Kantons, das „INFO-Heft", berichtet als einzige Publikation über alle Aufgabengebiete des Kantons. Die Redaktion setzt sich aus Vertretungen aller Direktionen und der Landeskanzlei zusammen. Die Beiträge werden in aller Regel von der fachverantwortlichen Mitarbeitenden erstellt und vom zuständigen Redaktionsmitglied überarbeitet.
Das INFO-Heft ist somit ein ideales Organ direktionsübergreifende Themen anzugehen. Die Redaktion hat rückblickend festgestellt, dass direktionsübergreifende Inhalte (insbesondere im Personalbereich) zu wenig berücksichtigt wurden. Daher wird die Redaktion künftig derartige Themen bewusst fördern. Auch Fachartikel sollen vermehrt mit Zusatzinformationen und Kommentaren aus mitbetroffenen Dienststellen und Direktionen ergänzt werden.

b) Internet
Aufgrund der Anregungen dieses Postulats sind neu auf der Webseite des Kantons alle elektronisch verfügbaren Publikationen an zentraler Stelle abrufbar ( www.bl.ch , Rubrik „Informationen/Mitteilungen"). Damit haben alle Internet-User und die Mitarbeitenden des Kantons die Möglichkeit, alle derzeit elektronisch verfügbaren Informationen online einzusehen. Das Angebot wird ständig erweitert. Bis Ende 1. Quartal 2006 sollen alle Publikationen der Kantonalen Verwaltung auf dem Internet verfügbar werden.

c) Intranet
Das Intranet des Kantons erhält derzeit einen neuen Auftritt, welcher von den Zentralen Informatikdiensten (ZID) technisch unterstützt wird. Die neue (kostenlose) Software ermöglicht es, das Intranet völlig neu zu gestalten und zusätzliche Funktionen zur Verfügung zu stellen. Beispielsweise ist vorgesehen, dass aktuelle Nachrichten nach Kategorien geordnet dargestellt werden. Die Bedürfnisse der Mitarbeitenden werden anhand der gewählten Links und Nachrichten automatisch eruiert. Die Gestaltung und der Inhalt des Auftritts werden entsprechend angepasst. Beispielsweise ist vorgesehen, dass die Startseite sog. Quicklinks (direkte Verbindungen) zu den meist verwendeten Informationen enthält. Damit werden grosse Verbesserungsmöglichkeiten zur Befriedigung der Informationsbedürfnisse der Mitarbeitenden geschaffen.
Konzeptionell sind die Direktionen für ihren Intranetauftritt zuständig. In Querschnittbereichen (wie beispielsweise im Personalwesen) können Links auf die entsprechenden Informationen der zuständigen Direktion verweisen. Die Umstellung des Intranets erfolgt schrittweise.

d) Vermeidung von unnötigen und doppelten Zustellungen
Unnötige und doppelte Zustellungen sollen vermieden werden. Dieses Ziel kann am effizientesten mit der Möglichkeit zur Abbestellung der Publikation durch die Leserinnen und Leser erreicht werden. Deshalb werden alle Publikationen eine entsprechenden Talon resp. eine Aufforderung zur Meldung an eine Email-Adresse enthalten, soweit eine individuelle Anpassung der Versandadressen mit verhältnismässigem Aufwand umsetzbar ist.


4. Zusammenfassung
Die Direktionen überprüfen laufend, ob ihre Publikationen weiterhin notwendig sind, und ob sich Kosteneinsparungen realisieren lassen, wobei eine Zusammenlegung von Publikationen nur dann sinnvoll ist, wenn Inhalt, Zielpublikum und Auflage einigermassen homogen sind.
Das Ergebnis der Bestandesaufnahme der Publikationen zeigt, dass
- das Einsparungspotential soweit vorhanden auch umgesetzt wird,
- die Publikationen der Kantonalen Verwaltung bereits sehr kostengünstig produziert werden,
- eine adressaten- und inhaltsspezifische Struktur der Publikationen besteht.
Das Personalheft des Kantons wird vermehrt direktionsübergreifende Themen aufgreifen. Zudem wird im Internet die zentrale Übersicht über alle Publikationen der Kantonalen Verwaltung vervollständigt. Damit besteht ein vollständiger Überblick über die Erzeugnisse der Kantonalen Verwaltung, was den Informationszugang für Bevölkerung, Behördenmitglieder und Mitarbeitenden stark erleichtert und übersichtlicher gestaltet. Die kostengünstige Neugestaltung des Intranet ermöglicht eine erhebliche Verbesserung der Informationsbedürfnisse der Mitarbeitenden. Massnahmen zur Vermeidung von unnötigen und doppelten Zustellungen sind ergriffen worden.


5. Antrag
Das Postulat „Schaffung eines direktionsübergreifenden Publikationsorgans für die Kantonsverwaltung Baselland" von Hildy Haas (Nr. 2003/236 ) sei als erfüllt abzuschreiben.



Liestal, 29. November 2005

IM NAMEN DES REGIERUNGSRATES
Die Präsidentin: Schneider-Kenel
Der Landschreiber: Mundschin



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