2005-303


1. Einleitung

Am 4. Dezember 1997 hatte der Landrat die von Claude Janiak eingereichte Motion 97/116 betreffend Internet-Initiative an Baselbieter Schulen als Postulat überwiesen. Am 2. März 1999 verabschiedete der Regierungsrat die Vorlage „Verpflichtungskredit Internet an den Schulen (1999-2002)" zu Handen des Landrates (1999-038). In der Zusammenfassung umriss der Regierungsrat das Projekt wie folgt:


„Die Informationstechnologien zur Verarbeitung, Speicherung und Übermittlung von Daten im allgemeinen und das Internet im speziellen entwickeln sich mit markantem Tempo und lösen vielschichtige Veränderungen im Arbeitsleben und in weiteren Bereichen aus. Der Informatik-Unterricht an den einzelnen Schulstufen verhilft den Schülerinnen und Schülern zu einem grundlegenden Verstehen dieser Entwicklungen und vermittelt Kompetenzen zur sinnvollen Nutzung der neuen Technologien. Internet als «Werkzeug des Informationszeitalters» und die interaktive Lernsoftware stellen neue Möglichkeiten für die Unterstützung des schulischen und ausserschulischen Lernens dar. Der zweckmässige Einsatz von Internet setzt für die Schulen besondere Anstrengungen und einen Ausbauschritt voraus, der neue wiederkehrende Ausgaben auslösen wird. Der Regierungsrat schlägt vor, alle Schulen ab Sekundarstufe I (inkl. Schulbibliotheken) ab 1999 mit Internetarbeitsplätzen auszustatten, die Fortbildung für Lehrpersonen aller Stufen zu intensivieren und zusätzlich mit einem Pilotprojekt an Kindergarten/Primarschule und je einem Pilotprojekt an der Real- und Sekundarschule Erfahrungen im erweiterten Einsatz von Internet und Lernsoftware zu sammeln und auszuwerten. Er beantragt für die Jahre 1999 bis 2002 Verpflichtungskredite in der Höhe von 500'000 Franken für ein Pilotprojekt Kindergarten/Primarschule und von 6 Millionen Franken für die Finanzierung des Zusatzbedarfs für Internet an den Schulen der Sekundarstufe I sowie an den Gymnasien und gewerblich-industriellen Berufsschulen. Mit diesen Beschlüssen wird die am 4. Dezember 1997 einstimmig als Postulat vom Landrat überwiesene Motion von Landrat Claude Janiak «betreffend Internet-Initiative an den Baselbieter Schulen» vom 12. Juni 1997 erfüllt."


Mit der Vorlage verfolgte der Regierungsrat das Ziel, allen Schülerinnen und Schülern ab Sekundarstufe I Zugang zum Internet und zu Multimediaarbeitsplätzen zu verschaffen, so dass sie diese Lern- und Arbeitsmittel stufengerecht nutzen und die mit diesen Technologien verbundenen Entwicklungen verstehen lernen. Mit dem Verpflichtungskredit wurde eine erste Phase der Einführung des Internets ab Sekundarstufe I einschliesslich von Pilotprojekten abgedeckt. Aufgrund der Erfahrungen mit den Pilotprojekten sowie der gesamten Evaluation war vorgesehen, die Informatikkonzepte für die einzelnen Stufen des Bildungswesens neu aufeinander abzustimmen und an allen Schulen der Sekundarstufe I die Voraussetzungen zu schaffen, dass analog zu den Pilotschulen eine erweiterte fächerübergreifende Nutzung von Informatikmitteln möglich wird.


Der Regierungsrat legt die Abrechnung des Verpflichtungskredites dem Landrat in Form einer speziellen Vorlage bzw. nicht als Teil der „Landratsvorlage für einen Sammelverpflichtungskredit" vor. Der Landrat soll dadurch den gleichzeitig mit der Beschlussfassung zum Verpflichtungskredit erteilten Auftrag zur Ausarbeitung einer Vorlage für die flächendeckende Einführung von Computern an der Primarschule beraten können.




2. Projektgenehmigung und Krediterteilung


Gestützt auf die Vorlage und den Antrag des Regierungsrates „Internet an den Schulen hat der Landrat an seiner Sitzung vom 20. Mai 1999 einen Verpflichtungskredit von insgesamt 6 Millionen Franken bewilligt. Mit diesem Verpflichtungskredit wurden Zusatzkosten für Internet an der Sekundarstufe I, an den Berufsschulen und Gymnasien sowie für zusätzliche Fortbildungsmassnahmen und die Projektierung eines Bildungsservers finanziert. Nicht zugestimmt hatte der Landrat der Finanzierung eines Pilotprojektes „Kindergarten/ Primarschule". An Stelle eines Verpflichtungskredites für ein solches Pilotprojekt wurde der Regierungsrat beauftragt, dem Landrat eine Vorlage zur flächendeckenden Einführung des Computers an Primarschulen auszuarbeiten.


Dem Landratsbeschluss (LRB 1947/99) wurde mit wenigen Enthaltungen wie folgt zugestimmt:


"1. Die Regierung wird beauftragt, eine neue Vorlage zur flächendeckenden Einführung des Computers an Primarschulen auszuarbeiten.


2. Für die Finanzierung der Zusatzkosten für Internet an der Sekundarstufe I (inklusive je ein Pilotprojekt an der Realschule und der Sekundarschule), den Berufsschulen und Gymnasien sowie für zusätzliche Fortbildungsmassnahmen und die Projektierung eines "Bildungsservers" wird ein Verpflichtungskredit in der Höhe von 6 Millionen Franken, verteilt auf die Jahre 1999 bis 2002, bewilligt (Rubrik-Nr. 2503).


3. Allfällige Bundesbeiträge sind unter Rubrik-Nr. 2503 zu verbuchen.


4. Ziffer 2 dieses Beschlusses untersteht gemäss § 31 Absatz 1 Buchstabe b der Verfassung des Kantons Basel-Landschaft vom 17. Mai 1984 dem fakultativen Referendum.


5. Die als Postulat überwiesene Motion von Claude Janiak vom 12. Juni 1997 (97/116) betreffend "Internet-Initiative" an den Baselbieter Schulen wird als erfüllt abgeschrieben.


Am 13. Dezember 2000 hat der Landrat zudem dem Budgetantrag von Karl Rudin und Mitunterzeichnenden zugestimmt, so dass Fr. 260'000.-- zu Gunsten einer dritten Pilotschule auf der Sekundarstufe I haben eingesetzt werden können ( LRB 2000/180-9 .


Für die Weiterführung der Massnahmen ab 2003, insbesondere für den Betrieb und technischen Support sowie die Erneuerung der Ausstattung gemäss den ausgewiesenen Normen wurden in der Landratsvorlage jährlich wiederkehrende Kosten in der Höhe von ca. 750'000.-- ausgewiesen. Diese Zusatzkosten waren bzw. sind im Rahmen des regulären Budgetprozesses zu beantragen.




3. Verantwortung


Die Stabsstelle Bildung der Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion führte den regierungsrätlichen Auftrag gemäss Mandat des Direktionsvorstehers aus. Sie setzte das Projekt in Zusammenarbeit mit den involvierten Dienststellen um. Die koordinativen Absprachen erfolgten in der Projektgruppe „Internet an den Schulen", deren Mitglieder für ihre Dienststellen die ihnen im Rahmen des Projektes zugewiesenen Aufgaben wahrnahmen. Ausgeklammert im Rahmen dieser Projektorganisation blieb dabei der Auftrag an den Regierungsrat gemäss Landratsbeschluss Ziffer 1 für die Vorbereitung einer Vorlage zur flächendeckenden Einführung von Computern an der Primarschule.




4. Projektdurchführung


Die in der Landratsvorlage umschriebenen Massnahmen konnten wie folgt umgesetzt werden:


Sekundarstufe I:

Sekundarstufe II:
Alle Schulen der Sekundarstufe I und II:
Die ausgewiesenen Massnahmen konnten umgesetzt und die ausgewiesenen Ziele erreicht werden. Die nicht befristeten Massnahmen sind konsolidiert und werden über das laufende Budget finanziert.

Generell ist die Nutzung von ICT im Bildungswesen stark in Bewegung: Mit der erweiterten Qualifikation der Lehrpersonen und der Entwicklung von Software und der Vernetzung steigen die Anforderungen und der didaktische Nutzwert der ICT. Vorschläge für Massnahmen zur Optimierung im Rahmen eines nächsten Ausbauschrittes konnten im Dezember 2002 von der Projektleitung zu Handen der Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion verabschiedet werden. Aufgrund der angespannten Finanzlage stellte die BKSD in der Folge den weiteren Ausbau der ICT an den Schulen zurück. Dies betrifft insbesondere die Schaffung der Voraussetzungen für eine erweiterte fächerübergreifende Nutzung von ICT an allen Sekundarschulen gemäss den Erfahrungen aus dem Pilotprojekt.




5. Projektabweichungen


Der Beginn der Pilotprojekte wurde um ein Jahr verschoben, so dass diese Pilotprojekte operativ erst Ende 2003 beendet werden und mit modifizierten Rahmenbedingungen in ein Definitivum überführt werden konnten. Die Zahlungen für die Massnahmen gemäss Projekt konnten auf Ende Juli 2004 abgeschlossen werden.


Als kostenrelevante Abweichungen sind zu nennen:



6. Kostenabrechnung


Die Kostenabrechnung geht aus der folgender Tabelle hervor:



7. Kostenabweichung


Das Projekt wird abgeschlossen mit einem Restkredit von Fr. 937'673.-- (- 15.0%).




8. Begründung der Kostenabweichung


Für die Realisierung der Massnahmen wurden Fr. 5'322'327.-- aufgewendet. Die Kostendifferenz entstand insbesondere durch die Annahme des Swisscom-Sponsoring-Angebotes für die Realisierung des kantonalen Schulnetzes (gemäss RRB Nr. 1560 Kostenreduktion von ca. Fr. 600'000 für 3 Jahre) sowie wegen der Finanzierung der universellen Gebäudeverkabelung am Gymnasium Münchenstein zu Lasten des Umbaukredites (budgetiert waren in der Verpflichtungskreditvorlage Fr. 165'000.--).




9. Auftrag für die Einführung von Computern an der Primarschule


Im Rahmen seiner Vorlage an den Landrat vom 2. März 1999 betreffend "Verpflichtungskredit für Internet an den Schulen" beantragte der Regierungsrat für die Jahre 1999 bis 2002 einen Verpflichtungskredit in der Höhe von Fr. 500'000.-- zur Durchführung eines Pilotprojektes am Kindergarten und Primarschule. Der Regierungsrat verfolgte das Ziel, nicht nur mit einzelnen Klassen wie bisher, sondern mit einer ganzen Schule - einschliesslich des örtlichen Kindergartens - Erfahrungen mit dem Einsatz der Informatikmittel als vielseitiges Lern- und Arbeitswerkzeug zur differenzierten Förderung der Schülerinnen und Schüler entsprechend den Lernzielen des Lehrplans zu sammeln und auszuwerten. Mögliche Einsatzgebiete des Internets seien schwergewichtig ab 4. Schuljahr zu studieren. Eine verpflichtende Einführung von Informatikmitteln an allen Primarschulen sah der Regierungsrat dagegen nicht vor. Informatikmittel sollen demgemäss an der Primarschule weiterhin den Status von fakultativen Unterrichtshilfsmitteln haben sollen.


Die landrätliche Erziehungs- und Kulturkommission nahm in ihrem Bericht zu diesem Vorschlag wie folgt Stellung:


"Zur Zeit laufen sechs Projekte an 3. bis 5. Primarschulklassen. Besonders ab 4. Primar könnten per Internet Kontakte zu andern Schulklassen aufgenommen werden, beispielsweise zu Gleichaltrigen der Romandie oder in Frankreich. Der Austausch per E-mail unter PrimarschülerInnen sei schon heute Tatsache. Dies anerkennt die Kommission einmütig, sie ist aber skeptisch, ob es dazu noch eines weiteren Pilotprojektes bedarf.


Vor allem über die Einführung von Internet an Kindergarten wird länger debattiert. Hinterfragt wird der pädagogische Nutzen, wenn sich Kindergartenkinder bereits hinter Computerbildschirmen isolieren. Für viele sollte der Kindergarten die Eingliederung in ein soziales Umfeld ausserhalb der Familie ermöglichen. Kreativität, Spiele und Gruppen mit all ihren Auseinandersetzungen sind einer Mehrheit der Kommission wichtiger als das Aufstellen von Computern zur individuellen Förderung von Kindern, die mit wenigen Ausnahmen weder lesen noch schreiben oder eine Tastatur bedienen können.


In einer Eventualabstimmung über das vorgesehene Projekt wünscht die Erziehungs- und Kulturkommission mit 7:4, dass der Kindergarten aus dem Projekt herausgenommen wird und dieses, wenn überhaupt, nur auf eine Primarschule beschränkt durchgeführt werde.


Generell herrscht die Meinung vor, dass der Zugang zu Computern (und Internetmöglichkeit) den PrimarschülerInnen ab der 3. Klasse bald im ganzen Kanton ermöglicht werden soll. Es leuchtet vielen nicht ein, weshalb bis zum Abschluss eines neuen Pilotprojektes im Jahr 2003 zugewartet werden soll, wenn bereits 6 Projekte in 3. bis 5. Klassen im eigenen Kanton erfolgreich laufen oder abgeschlossen sind."


Mit Beschluss vom 20. Mai 1999 folgte der Landrat diesen Überlegungen der Erziehungs- und Kulturkommission und beauftragte die Regierung, eine neue Vorlage zur flächendeckenden Einführung des Computers an Primarschulen auszuarbeiten. Wegen der erheblichen finanziellen Auswirkungen hat der Regierungsrat indes die Umsetzung des Auftrags mehrfach zurückgestellt. Inzwischen ist aufgrund des Engagements von Lehrpersonen und einzelner Einwohnergemeinden die Einführung von ICT als „fakultative Unterrichtshilfsmittel" weiter vorangeschritten. Das bestehende Fortbildungsangebot im Bereich ICT kann auch von den Lehrpersonen der Primarschule und des Kindergartens genutzt werden. Auch wurden und werden im Rahmen der ICT-Kaderweiterbildung „2Bits" der Kantone Basel-Landschaft, Basel-Stadt und Solothurn Lehrpersonen der Primarschule für die Übernahme von Weiterbildungsaufgaben qualifiziert. In der erforderlichen Breite und Tiefe werden die stufenspezifischen Fortbildungsbedüfnisse des Kindergartens und der Primarschule heute indes nicht abgedeckt.


Gemäss § 93 des Bildungsgesetzes vom 6. Juni 2002 trägt der Kanton die Kosten der vom Bildungsrat beschlossenen Lehrmittel. Die Trägerschaft übernimmt die Kosten der übrigen Lehrmittel sowie von Schulmaterialien und Unterrichtshilfen.


Bei der Einführung von ICT als Hilfsmittel für den Unterricht werden die Einwohnergemeinden als Trägerinnen des Kindergartens und der Primarschule für die Finanzierung eines erheblichen Teils der Gesamtkosten (Lohn-, Anschaffungs- und Unterhaltskosten inkl. Support) aufzukommen haben. Der Kanton hat Kosten für die Beiträge an die Lehrer/innenbesoldung gemäss gebundenem Finanzausgleich, für die Weiterbildung sowie für obligatorische Lehrmittel zu übernehmen.


Die Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion hat für die verlangte flächendeckende Einführung folgende Punkte als Diskussionsgrundlage für die Verhandlungen mit den Einwohnergemeinden festgesetzt:

Handreichungen mit Empfehlungen zur Ausstattung der Primarschulen zu Handen der Einwohnergemeinden sind geschaffen und auf www.baselland.ch publiziert worden. Für die Einwohnergemeinden entstünden aus der Einführung von ICT an der Primarschule Kosten in der Höhe von Fr. insgesamt 2 bis 6 Millionen Franken pro Jahr, je nach Ausstattungs- und Supportstandards. Der Kanton hätte für die Dauer der Einführung ca. mindestens Fr. 300'000.-- zusätzlich für die Einführung und die Beteiligung an den Kosten für den Support zu rechnen.


Der Vorstand des Verbandes der Einwohnergemeinden hat im April 2005 nach Einsicht in die Handreichungen das Vorhaben als nicht prioritär eingestuft und auf eine Unterstützung verzichtet. Der Regierungsrat möchte angesichts der Ablehnung durch den Gemeindeverband, der enormen Kosten und des letztlich doch noch unsicheren pädagogisch-didaktischen „Mehrwerts" einer verpflichtenden Einführung auf die Erfüllung der Forderung verzichten. Eine qualifizierte Nutzung der ICT als fakultative Unterrichtshilfsmittel ist weiterhin möglich und als Voraussetzung für die verbesserte Förderung unterschiedlicher Schülerinnen und Schüler auch wünschbar.




10. Antrag


Dem Landrat wird beantragt, dem beiliegenden Entwurf zu einem Landratsbeschluss zuzustimmen.


Liestal, 29. November 2005


Im Namen des Regierungsrates
die Präsidentin: Schneider-Kenel
der Landschreiber: Mundschin



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Fussnote:


1) Die Berichte und Publikationen sind wie folgt im Internet publiziert: www.baselland.ch/docs/ekd/schulen/eval/main_eval.htm ; Der Videofilm "[email protected]" kann bei der Stabsstelle Bildung bezogen werden.