2005-300
Vorlage an den Landrat |
Titel:
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Defizitbremse
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vom:
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15. November 2005
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Nr.:
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2005-300
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Bemerkungen:
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Acrobat (PDF):
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Vorlage
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Finanzhaushaltsgesetz [57 KB] Dekret über den Steuerfuss 2007 [43 KB] Finanzielle Bremsen beim Bund un bei diversen Kantonen [50 KB] Reale Kantons- und Gemeindeeinnahmen /-ausgaben, Kantonsschulden [68 KB] Finanzergebnisse [46 KB] Glossarium [73 KB] |
Regierungsprogramm 2004-07 / Massnahme 2.01.02 zu Programmpunkt Finanzwesen der Finanz- und Kirchendirektion
Jahresprogramm 2006 / Massnahme 2.01.02
A. Zusammenfassung
Der Grundsatz, dass der Finanzhaushalt auf die Dauer ausgeglichen sein soll, steht in der Kantonsverfassung. Trotz Konkretisierung auf Gesetzesebene ist es jedoch bis heute eine Ermessensfrage, wie ein nachhaltig ausgeglichener Finanzhaushalt definiert wird.
Die in dieser Vorlage vorgeschlagene Defizitbremse konkretisiert das finanzpolitische Ziel und stellt die Instrumente zur konsequenten Durchsetzung bereit:
1.
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Ziel der Defizitbremse ist der Ausgleich der Laufenden Rechnung. Dementsprechend wird postuliert, dass ein allfälliger Aufwandüberschuss der Laufenden Rechnung durch Eigenkapital zu decken ist.
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2.
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Falls das verfügbare Eigenkapital zur Finanzierung des Aufwandüberschusses der Laufenden Rechnung nicht ausreicht, muss der Landrat den Steuerfuss innerhalb einer definierten Bandbreite festlegen. Der Landrat beschliesst somit neu das Budget und den Steuerfuss.
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3.
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Zudem wird die Verwendung eines Ertragsüberschusses und die Vorgehensweise bei einem Aufwandüberschuss in der Staatsrechnung geregelt.
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Die vorliegende Defizitbremse wirkt präventiv. Sie mindert das Risiko zukünftiger Finanzprobleme.
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Die Lage der öffentlichen Finanzen des Kantons Basel-Landschaft konnte bis anhin im Vergleich zu den anderen Kantonen als solide beurteilt werden. Die in der Vergangenheit erzielten Defizite sind im interkantonalen Vergleich bedeutend tiefer. Trotzdem lässt sich über die letzten 20 Jahre auch in unserem Kanton ein Wachstum des Aufwands beobachten, das über dem Anstieg der Steuereinnahmen liegt, so dass in Zukunft von einer weiteren Einengung des finanziellen Spielraums auszugehen ist. Generelle Steuererhöhungen sollen vermieden werden.
Der Regierungsrat strebt über die Bewirtschaftung der Ausgabenseite insbesondere auch mit der Generellen Aufgabenüberprüfung (GAP) 1 ein mittelfristiges Haushaltsgleichgewicht an. Defizite in der Laufenden Rechnung sollen eingegrenzt werden.
Um das Ziel eines nachhaltig ausgeglichenen Haushalts zu erreichen, wird mit dieser Vorlage, ergänzend zur GAP, eine institutionelle Reform vorgeschlagen. Die Defizitbremse unterstützt das Ziel, den Haushalt ausgeglichen zu planen und dem Landrat ein ausgeglichenes Budget vorlegen zu können. Wenn es nicht gelingt, einen Aufwandüberschuss zu beseitigen, sollen innerhalb eines klar definierten Rahmens Steuererhöhungen vom Parlament beschlossen werden können. Ausserhalb dieses Rahmens sind Steuererhöhungen, wie bis anhin, nur durch Gesetzesänderungen möglich.
Der Regierungsrat erachtet eine Defizitbremse als ein notwendiges Instrument für den Ausgleich des Finanzhaushalts. Die meisten parlamentarischen Entscheidungsmechanismen sind auf Expansion ausgerichtet, während die Erträge der wirtschaftlichen Entwicklung folgen und limitiert sind. Es fehlt ein Instrument, das die Erträge institutionell an die Aufwendungen koppelt und damit die Einhaltung des Haushaltsgleichgewichts gewährleistet.
Die Defizitbremse beschränkt die Budgethoheit des Parlaments insofern, als es verpflichtet wird, das von der Verfassung verlangte Haushaltsgleichgewicht anzustreben und die gesetzlich innerhalb einer gewissen Bandbreite fixierten Steuerfüsse zu beschliessen.
Die Defizitbremse ist ein Instrument zur Stabilisierung der Aufwendungen und der Schulden und damit auch der Schuldverzinsung. Steigende Schuldzinsen engen den Spielraum der staatlichen Ausgabenpolitik ein. Dies soll die Defizitbremse verhindern: Ausgaben sollen primär für Bereiche mit direktem Nutzen für die Bevölkerung (Bildung, Gesundheit etc.) und weniger für Schuldzinsen getätigt werden.
Die Ziele der Defizitbremse stimmen mit der übergeordneten Zielsetzung des Regierungsprogramms 2004-07 überein: Die Defizitbremse leistet einen Beitrag zur Steigerung der Standortattraktivität. Denn letztlich ist der Kanton nur mit einem gesunden Finanzhaushalt ein attraktiver Standort für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen.
Inhaltsübersicht
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A.
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B.
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1. Existierende Einflussmöglichkeiten der politischen Behörden auf die finanzielle Planung
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2. Geltende Rechtsgrundlagen der Haushaltsführung
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3. Überblick über finanzielle Bremsen in der Schweiz
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C.
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D.
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E.
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1. Ziele der Defizitbremse
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2. Die einzelnen Elemente
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3. Wirkung der Defizitbremse
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4. Flankierende Massnahmen
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5. Erläuterung der Gesetzesänderungen
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F.
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G.
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H.
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Abbildungen
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6
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Beilagen
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1.
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3.
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4.
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5.
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6.
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Fussnote:
1 Landratsvorlage 2005/076 betreffend Entlastungspaket aus der Generellen Aufgabenüberprüfung vom 8. März 2005. Landratsvorlage 2005/077 Flankierende Massnahmen bei Stellenabbau im Rahmen des Projekts Generelle Aufgabenüberprüfung vom 8. März 2005.
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