2005-299
Vorlage an den Landrat |
Titel:
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Bericht zum Postulat 1990/136, Sanierung der Vorderen Frenke zwischen Bubendorf (Talhaus) und Hölstein, Abschreibung
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vom:
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15. November 2005
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Nr.:
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2005/299
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Bemerkungen:
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Landratsbeschluss
(Entwurf) ||
Verlauf dieses Geschäfts
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Acrobat (PDF):
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Vorlage
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Im Bericht der Geschäftsprüfungskommission zur Vorlage 2005/041 ersuchte die GPK den Regierungsrat, seinen abschreibungsantrag durch einen kurzen aussagekräftigen Bericht an den Landrat zu ergänzen.
Mit dem Postulat 1990/136 aus dem Jahr 1990 wollte man erreichen, dass die Fliessgewässer in unserem Kanton und insbesondere die Vordere Frenke naturgerecht gestaltet werden. Die vielen hohen Niveauunterschiede sollten aufheben werden, damit die freie Wanderung und Ausbreitung zahlreicher im Wasser lebender Tiere ermöglicht wird. Das Ausbilden von vielseitigen Strukturen in der Flusssohle, Ufer und Böschung ergibt Unterstände für Fische und geeignete Lebensräume für Wasserkleintiere. Die Ufergehölze sind auszudehnen, damit Nistmöglichkeiten für brütende Vögel und Schlupfwinkel für Säugetiere verbessert werden.
Aus diesen Gründen soll der Zustand der Fliessgewässer im Kanton systematisch überprüft und Sanierungspläne nach Dringlichkeit erstellt werden. Besonders dringlich ist, gemäss Postulat, die Sanierung der Vorderen Frenke zwischen Hölstein und Bubendorf.
Als Folge des Postulates wurde die Vordere Frenke im besagten Abschnitt detailliert begangen und eine Bestandesaufnahme erstellt. Etliche Betonplatten der bestehenden Ufersicherung fehlen oder sind nicht mehr funktionstüchtig. Diese Situation verschlechtert sich nach jedem Hochwasser. Um die Ufer vor grösseren Erosionsschäden zu schützen, müsste in Bereichen wo die Betonplatten fehlen, das Ufer saniert werden.
Am 4. Februar 1998 wurden die Anstösser durch ein Schreiben des Tiefbauamtes über den schlechten Zustand ihrer Ufer und auch ihre Uferunterhaltspflicht hingewiesen.
Das damalige wie auch das heutige Wasserbaugesetz ermöglicht es den Anstössern durch eine kostenlose Abtretung eines Uferstreifens von angemessener Breite, von der Uferunterhaltspflicht befreit zu werden.
Um die Vordere Frenke auf Kosten des Tiefbauamtes zu sanieren und gleichzeitig mit einer Revitalisierung ökologisch aufzuwerten, müsste der Kanton zuerst Landbesitzer eines Uferstreifens werden.
Aus diesem Grund verschickte das Tiefbauamt mit obgenannten Schreiben einen Situationsplan mit eingezeichnetem Abtretungsvorschlag. Nur gerade die Einwohner- und die Bürgergemeinde Bubendorf haben diesem Abtretungsvorschlag zugestimmt und das Land kostenlos dem Kanton abgetreten.
Auf den 27. März 1998 wurden alle Anstösser zu einer Besprechung eingeladen, wo ihnen die Situation vor Ort im Detail erläutert wurde. Keiner der Landeigentümer war bereit, einen 6,60 m bis 12,00 m breiten Uferstreifen kostenlos an den Kanton abzutreten, welcher im Minimum für eine Revitalisierung inklusiv dem erforderlichen Raumbedarf gemäss Richtlinie des Bundes nötig ist.
Sie wurden darauf hingewiesen, dass die Abtretung freiwillig sei und sie vom Kanton auch keine Aufforderung zur Ausführung ihres Uferunterhalts bekommen werden, solange keine Drittparteien gefährdet sind.
Am 23. April 1999 wurden 4 Ingenieurbüros eingeladen, dem Tiefbauamt eine Honorarofferte für ein Revitalisierungsprojekt der Vorderen Frenke im Bereich der Stationen Lampenberg bis Talhaus zu unterbreiten. Mit BUD Entscheid Nr. 193 vom 21. Mai 1999 wurde der Auftrag dem Ingenieurbüro Colenco-Holinger AG, Liestal vergeben. Nach der letzten Planbereinigung wurde das Projekt den kantonalen Fachstellen zur Stellungnahme unterbreitet, wovon die meisten ergänzenden Bemerkungen ins Projekt eingeflossen sind. Das Revitalisierungsprojekt wurde so ausgearbeitet, dass es auch in Etappen verwirklicht werden kann.
In der Stellungnahme vom 15. Dezember 2000 des Amtes für Umweltschutz und Energie wurden wir darauf aufmerksam gemacht, dass sich das Revitalisierungsprojekt teilweise innerhalb der Grundwasserschutzzone beim Pumpwerk Schneckenmatte befindet. Dies machte es unumgänglich weitergehende hydrogeologische Abklärungen und Untersuchungen in die Wege zu leiten um sicher sein zu können, dass die Revitalisierung keine Beeinträchtigung des Grundwassers zur Folge habe. Diese zusätzlichen und langwierigen Untersuchungen, welche in Zusammenarbeit mit dem Amt für Umweltschutz und Energie erarbeitet wurden, hat ebenfalls das Ingenieurbüro Colenco-Hollinger AG ausgeführt.
Am 16. Oktober 2003 war das Tiefbauamt nun soweit, die Gemeinden und alle Anstösser zu einer Projektvorstellung einzuladen. Im Saal der Gemeindeverwaltung Bubendorf wurden alle Bereiche des Projektes erläutert und den Anwesenden anhand von Plänen vorgestellt. Mit begleitenden Massnahmen ist es möglich innerhalb der Grundwasserschutzzone die Vordere Frenke zu revitalisieren. Alle Anstösser fanden das Projekt sehr gut, wollen aber trotzdem nicht den benötigten Uferstreifen an den Kanton abtreten.
Aus Unterhaltsgründen wird im Jahr 2006 auf einer von der Bürgergemeinde abgetretenen Parzelle gegenüber des Campingplatz "Talhaus" das Ufer revitalisiert. Im Anschluss an diese Arbeiten wird bei der von der Einwohnergemeinde abgetretenen Parzelle beim Grundwasserpumpwerk "Schneckenmatt" ebenfalls das Ufer revitalisiert.
Anhand dieses Berichtes wird deutlich, dass der Kanton der Zielsetzung des Postulates, naturnahe Gewässer mit dem dazugehörigen Lebensraum für Tier- und Pflanzenwelt im Kanton zu bekommen, sehr intensiv und nachhaltig nachkommt. In den vergangenen Jahren wurden einige Fliessgewässer (z.B. Birs, Ergolz, Birsig, Dorenbach und Marchbach) bereits mit grossem Erfolg revitalisiert.
Wenn Land entlang der Frenke zur Verfügung gestellt wird, kann das Tiefbauamt das vorhandene Bauprojekt "Revitalisierung der Vorderen Frenke" Schritt für Schritt umsetzen.
Als Folge dieses Berichtes sehen wir die Voraussetzungen gegeben, dieses Postulat 1990/136 abzuschreiben.
Liestal, 15. November 2005
Im Namen des Regierungsrates
die Präsidentin: Schneider-Kenel
der Landschreiber: Mundschin
Beilagen
- Entwurf eines Landratsbeschlusses
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