2005-293
Bericht Nr. 2005-293, 2005-294, 2005-295 an den Landrat |
Bericht der:
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Volkswirtschafts- und Gesundheitskomission
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vom:
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14. Februar 2006
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zur Vorlage Nr.:
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Titel des Berichts:
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Meliorationen im Bezirk Laufen: Beitrag des Kantons Basel-Landschaft an die Gesamtmeliorationen der Gemeinden Blauen, Brislach und Wahlen
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Bemerkungen:
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1. Zielsetzung und Inhalt der Vorlage
Mit der Melioration (meliorare = verbessern) wird eine Bodenverbesserung / Bodenkultur im Landwirtschaftsgebiet einer bestimmten Gemeinde angestrebt. Die Zerstückelung der landwirtschaftlichen Grundstücke aller drei Gemeinden ist gross. Zudem sind die Anforderungen an die Landwirtschaftsbetriebe in den letzten Jahren stark gestiegen (Agrarpolitik/Leistungsauftrag/Hochpreisniveau, Tier- und Naturschutz, Fuss-, Wander- und andere Wege, Naherholung/Umwelt, Gewässernutzung und -schutz, Jagd- und Fischerei etc.). Eine zeitgemässe Gesamtmelioration muss deshalb vielfältige Ziele erreichen. Diese sind: Landumlegung, Pachtlandarrondierung sowie bauliche Massnahmen (Wege, Ökologie), welche amtliche Vermessungen der neuen Grundstücke und das Erneuern des Zonenplans Landschaft nach sich ziehen.
Nutzen einer Gesamtmelioration
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Sie stärkt die Landwirtschaftsbetriebe und deren Entwicklung in Richtung Marktöffnung durch die Verbesserung der Produktionsbedingungen und die Senkung der Produktionskosten.
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Sie sichert das Grundeigentum, gewährleistet die darauf basierenden Rechte und lässt gewünschte raumwirksame, rechtliche und tatsächliche Änderungen zu.
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Sie erleichtert den Grundstückhandel dank transparenten Eigentumsstrukturen.
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Sie erhält und wertet die Kulturlandschaft auf.
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Sie ist ein geeignetes Mittel, um die ökologische Vernetzung sowie die Artenvielfalt in Ausdehnung und Qualität zu erhalten, zu stärken und aufzuwerten.
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Sie ist ein geeignetes Mittel, um die Strukturen für eine nachhaltige und gewünschte Entwicklung in der Gemeinde zu legen (balanced development).
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Sie verbessert die Grundlagen für das kantonale GIS.
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Finanzierung
Die Gesamtmelioration ist gemäss NFA weiterhin eine Verbundaufgabe von Bund, Kanton, der Gemeinde und der Betriebskörperschaft. Als Grobverteiler darf man von folgendem Grundsatz ausgehen: 1/3 Bund, 1/3 Kanton und 1/3 Gemeinde und Grundeigentum. Enthalten die Projekte gewichtige Komponenten wie z.B. grosse Entwässerungsanlagen wird der Verteiler entsprechend verfeinert.
2. Organisation der Kommissionsberatung
Die Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission hat die Vorlage anlässlich ihrer Sitzungen vom 9. Dezember 2005, 13. Januar und 10. Februar 2006 beraten. Sie wurde begleitet durch RR Erich Straumann, Generalsekretär Rosmarie Furrer; Hans Hägler, Leiter Vermessungs- und Meliorationsamt und Kantonsgeometer, sowie von Remo Breu, Leiter Fachstelle Melioration.
3. Detailberatung
Der Regierungsrat unterbreitet dem Landrat mit diesen drei Vorlagen erstmals drei Projekte über Gesamtmeliorationen. Bisher wurden die für derartige Projekte benötigten Kredite im Budget ausgewiesen. Auf Empfehlung der Finanzkontrolle sollen inskünftig alle Verpflichtungskredite beinhaltenden Vorlagen durch den Landrat beschlossen werden.
Nach einer hervorragenden Einführung in die Materie wurde einstimmig Eintreten auf die drei Vorlagen beschlossen. Die Kommission nahm Kenntnis davon, dass der Meliorationsprozess nur noch im Laufental ansteht. Die übrigen Gemeinden brachten ihre Meliorationen im Rahmen der Autobahnbauten hinter sich. Vereinzelt gab es auch Gemeinden, welche aufgrund der Strukturbereinigungen wieder neue Meliorationen planen beziehungsweise abgeschlossen haben.
Die im Vergleich mit den Gemeinden Blauen und Brislach stark abweichenden projektierten Kosten für „Bauten (Wege etc.) plus Planung Teilprojekt Entwässerungen" wurden hinterfragt und umfassend begründet. So befinden sich die Meliorationen Blauen und Brislach vor einer anderen Ausgangslage. Viele bestehende Wirtschaftswege sind im Landschaftsraum Blauen und Brislach bereits vernünftig angelegt und gut ausgebaut. Diese gegebene Grundstruktur gestattet den Landwirten für die Bewirtschaftung einen guten Zugang und eine direkte Verbindung von Weg zu Weg. In Wahlen dagegen gibt es viele, quer über fremde Felder führende Karrwege, die zur Bewirtschaftung eine Absprache zwischen den Grundeigentümern erfordern, was in der Folge zu zwischenmenschlichen Schwierigkeiten führen kann. Zur schlechten Linienführung gesellt sich die Tatsache hinzu, dass diese Karrwege oft ohne ausreichenden Kieskoffer angelegt wurden. Dieser Mangel führt zu gegenüber Brislach und Blauen veränderten Berechnungsgrundlagen. Während in diesen beiden Gemeinden viel weniger teure Sanierungsarbeiten am bestehenden Wegnetz vorgenommen werden müssen, kosten die neu zu erstellenden Wege in Wahlen deutlich mehr. Einen Faktor bildete auch die östlich von Blauen und Brislach durchgezogene Erdgasleitung. Um sie zu erstellen, wurde ein grosser Teil des landwirtschaftlichen Wegenetzes als Baupiste benutzt. Nach Abschluss der Bauarbeiten wurden diese Wege neu instand gesetzt.
4. Antrag
Die Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission stimmt den unveränderten Landratsbeschlüssen nachfolgender Vorlagen einstimmig zu:
Vorlage 2005/293, Gesamtmelioration Blauen
Vorlage 2005/294, Gesamtmelioration Brislach
Vorlage 2005/295, Gesamtmelioration Wahlen.
Muttenz, 14. Februar 2006
Im Namen der Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission
Die Präsidentin: Rita Bachmann-Scherer
Beilagen:
Landratsbeschluss Vorlage 2005/293, Gesamtmelioration Blauen
Landratsbeschluss Vorlage 2005/294, Gesamtmelioration Brislach
Landratsbeschluss Vorlage 2005/295, Gesamtmelioration Wahlen
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