2005-291 (1)
Bericht Nr. 2005-291 an den Landrat |
Bericht der:
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Personalkommission
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vom:
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30. November 2005
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zur Vorlage Nr.:
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Titel des Berichts:
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Änderung des Dekrets vom 8. Juni 2000 zum Personalgesetz (Personaldekret) betreffend Treueprämie
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Bemerkungen:
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Dekret zum Personalgesetz
(Von der Redaktionskommission bereinigte Fassung)
[PDF]
Verlauf dieses Geschäfts |
1. Einleitung
Mit der Änderung des Dekrets zum Personalgesetz im Juni 2005 wurde das lohnklassenunabhängige und auf Fr. 5'000.-- plafonierte Dienstaltersgeschenk eingeführt.
Weiter wurde die Berechnungsmethode per 1.1.2006 geändert, indem für die Ermittlung der Dienstjahre nur alle im Geltungsbereich des Personalgesetzes stehenden, unmittelbar aufeinander folgenden Arbeitsverhältnisse berücksichtigt werden. Aktuell werden bei der Ermittlung der anrechenbaren Jahre sämtliche jemals beim Kanton oder - im Falle von Lehrpersonen - auch bei einer basellandschaftlichen Gemeinde geleisteten Dienstjahre berücksichtigt. Ein Ja zur Vorlage bedeutet, dass die bis zum 31.12.2005 geltende alte Praxis weiterführt wird.
2. Die Vorlage im Überblick
Bei dieser Vorlage geht es nicht um die Treueprämie an sich, sondern um einen Fehler bei der Neuregelung der Treueprämie. Das Vorhaben, das Zusammenzählen aller bisher beim Kanton geleisteten Dienstjahre aufzuheben, wurde leider mit jenen Mitarbeitern, welche für die Umsetzung dieser Vorgabe verantwortlich sind, nicht kommuniziert; erst jetzt wurde festgestellt, dass die Neuregelung nicht praktikabel ist und zu unsinnigen Ergebnissen führen würde. Richtig sei, dass alle Arbeitsverhältnisse zusammengezählt werden, auch wenn sie - aus welchen Gründen auch immer - unterbrochen wUrden. Das bedeutet, dass alle, die schon ein Treueprämiendatum haben, dieses auch behalten.
3. Die Beratung in der Kommission
Die Personalkommission behandelte die Vorlage anlässlich ihrer Sitzung vom 14. November 2005 in Anwesenheit von Regierungsrat Adrian Ballmer und Personalchefin Doris Bösch sowie Beatrice Krebel, Leiterin Lohnwesen.
Den Kommissionsmitgliedern wurde anhand eines Beispiels aufgezeigt, worum es mit dieser Vorlage geht: Eine Person, die zwischen 1991 und 1994 beim Kanton angestellt war, zwischenzeitlich bei Roche arbeitete und im Jahre 2000 wieder beim Kanton Baselland eine Anstellung findet, hat Anspruch auf Anrechnen ihrer drei Dienstjahr aus der Zeit zwischen 1991 und 1994. So war es bisher, und so soll es auch ab 2006 weiterhin Gültigkeit haben.
4. Eintreten
Eintreten auf die Vorlage war in der Kommission unbestritten.
5. Antrag
Die Personalkommission beantragt dem Landrat mit 9 Stimmen ohne Gegenstimme, der Änderung des Dekrets vom 8. Juni 2000 zum Personalgesetz zuzustimmen.
Gelterkinden, den 29. November 2005
Im Namen der Personalkommission
Die Präsidentin: Christine Mangold
Beilage
Dekret zum Personalgesetz (Von der Redaktionskommission bereinigte Fassung)
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