2005-290
Vorlage an den Landrat |
Titel:
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Teuerungsausgleich gemäss § 49 des Personaldekrets für das Jahr 2006
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vom:
|
8. November 2005
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Nr.:
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2005-290
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Bemerkungen:
|
||
Acrobat (PDF):
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Vorlage
[46 KB]
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Inhaltsübersicht
1. Rechtsgrundlage
2. Übersicht über den bisherigen Teuerungsausgleich gemäss § 49 des Personaldekrets seit 1994
3. Kriterien für die Festlegung des Teuerungsausgleichs gemäss § 49 des Personaldekrets
3.1. Landesindex der Konsumentenpreise
3.2. Wirtschaftliches Umfeld
3.2.1. Vergleiche mit Lohnanpassungen in der Privatwirtschaft
3.2.2. Vergleiche mit Lohnanpassungen anderer Gemeinwesen
3.3. Finanzielle Situation des Kantons
3.4. Weitere Faktoren mit Auswirkungen auf die Personalkosten
4. Verhandlungen mit der Arbeitsgemeinschaft Basellandschaftlicher Personalverbände
4.1. Landesindex der Konsumentenpreise
4.2. Verhandlungspositionen der Personalverbände und der Arbeitgebervertreter
5. Auswirkungen der Teuerungsanpassung
6. Antrag
1. Rechtsgrundlage
Die Grundlagen für die Lohnanpassung sind in § 49 («Zuständigkeit und Verfahrensregeln») des Personaldekrets 1 geregelt, der wie folgt lautet:
1 Der Landrat beschliesst jährlich per 1. Januar über den Ausgleich der Teuerung.
2 Der Regierungsrat stellt dem Landrat nach Verhandlung mit der Arbeitsgemeinschaft der Personalverbände Antrag über die Höhe des Teuerungsausgleichs. Orientierungsgrösse für die Verhandlungen des Regierungsrats mit den Personalverbänden ist der Landesindex der Konsumentenpreise vom Oktober des Jahres, das dem Vollzug des Teuerungsausgleichs vorangeht. Als weitere Beurteilungsgrössen sind die finanzielle Situation des Kantons und die wirtschaftliche Entwicklung im Umfeld miteinzubeziehen.
3 Mit dem Beschluss über den Teuerungsausgleich ermächtigt der Landrat den Regierungsrat, die Lohntabellen im Anhang II des Personaldekretes entsprechend zu ändern und per 1. Januar des folgenden Jahres in Kraft zu setzen.
2. Übersicht über den bisherigen Teuerungsausgleich gemäss § 49 des Personaldekrets seit 1994
Nachfolgende Tabelle gibt eine Übersicht über den bisher gewährten Teuerungsausgleich seit 1994:
Für das Jahr
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Teuerung
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Lohnanpassung
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Bemerkungen
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1994
|
3.4%
|
- 2.37% (Einkommen bis Fr. 48'000.--)
- 1.185 % (weitere Einkommensteile bis Fr. 97'200.--) - keine Lohnanpassung (Einkommensteile über Fr. 97'200.--) |
Degressiver Teuerungsausgleich
|
1995
|
0.4%
|
0.4%
|
|
1996
|
2.0%
|
2.0%; 1.0%; keine Anpassung (je nach Einkommensteilen gemäss Modell 1994)
|
Gleiches Modell wie 1994
|
1997
|
0.8%
|
Keine Anpassung
|
|
1998
|
0.0%
|
0.3%
|
|
1999
|
0.3%
|
keine Anpassung
|
|
2000
|
1.2%
|
1.0%
|
|
2001
|
1.3%
2
|
1.5%
|
Erhöhung der Lohnsumme gesamthaft um 5.1%
|
2002
|
0.6%
|
0.6 %
|
|
2003
|
1.2%
3
|
1.0%
|
|
2004
|
0.5%
|
0.0%
|
|
2005
|
1.3%
|
0.8%
|
3. Kriterien für die Festlegung des Teuerungsausgleichs gemäss § 49 des Personaldekrets
3.1. Landesindex der Konsumentenpreise
Der Landesindex der Konsumentenpreise hat sich in den vergangenen Jahren wie folgt entwickelt:
Jan
|
Feb
|
Mär
|
Apr
|
Mai
|
Jun
|
Jul
|
Aug
|
Sep
|
Okt
|
Nov
|
Dez
|
A
|
|
1994
|
100.5
|
100.9
|
100.9
|
101.0
|
100.4
|
100.5
|
100.5
|
100.9
|
100.9
|
100.9
|
100.8
|
100.8
|
100.8
|
1995
|
101.5
|
102.5
|
102.5
|
102.6
|
102.4
|
102.6
|
102.5
|
102.9
|
103.0
|
102.8
|
102.8
|
102.8
|
102.6
|
1996
|
103.1
|
103.3
|
103.4
|
103.5
|
103.2
|
103.4
|
103.2
|
103.5
|
103.5
|
103.7
|
103.5
|
103.6
|
103.4
|
1997
|
103.9
|
104.1
|
104.0
|
104.1
|
103.8
|
103.9
|
103.7
|
104.0
|
104.0
|
104.0
|
103.9
|
104.0
|
103.9
|
1998
|
104.0
|
104.1
|
104.0
|
104.1
|
103.8
|
104.0
|
103.8
|
104.1
|
104.0
|
104.0
|
103.8
|
103.8
|
104.0
|
1999
|
104.0
|
104.4
|
104.5
|
104.7
|
104.4
|
104.6
|
104.6
|
105.1
|
105.3
|
105.3
|
105.2
|
105.6
|
104.8
|
2000
|
105.7
|
106.1
|
106.0
|
106.1
|
106.1
|
106.5
|
106.6
|
106.3
|
106.8
|
106.7
|
107.2
|
107.1
|
106.4
|
2001
|
107.1
|
106.9
|
107.1
|
107.4
|
108.0
|
108.2
|
108.2
|
107.4
|
107.5
|
107.4
|
107.5
|
107.5
|
107.5
|
2002
|
107.6
|
107.6
|
107.6
|
108.6
|
108.7
|
108.5
|
107.9
|
107.9
|
108.1
|
108.7
|
108.5
|
108.4
|
108.2
|
2003
|
108.5
|
108.6
|
109.1
|
109.3
|
109.1
|
109.1
|
108.2
|
108.5
|
108.6
|
109.2
|
109.1
|
109.1
|
108.9
|
2004
|
108.7
|
108.7
|
109.0
|
109.9
|
110.1
|
110.3
|
109.2
|
109.6
|
109.6
|
110.6
|
110.7
|
110.5
|
109.7
|
2005
|
110.0
|
110.3
|
110.5
|
111.4
|
111.3
|
111.1
|
110.5
|
110.6
|
111.1
|
112.1
|
Die Teuerung von Oktober 2004 bis Oktober 2005 beträgt somit 1.3%
4
. Die mittlere Jahresteuerung wird gemäss Schätzung des Bundesamts für Statistik voraussichtlich 1.2% betragen.
3.2. Wirtschaftliches Umfeld
3.2.1. Vergleiche mit Lohnanpassungen in der Privatwirtschaft
Gemäss jüngster Lohnumfrage der UBS in den wichtigsten Schweizer Branchen werden die Nominallöhne im Jahr 2006 um 1.6% steigen. Für das Jahr 2006 wird eine Teuerung um 0.6% erwartet. Daraus dürfte im kommenden Jahr eine effektive Reallohnsteigerung von 1.0% resultieren. Überdurchschnittliche Lohnabschlüsse sind in den Sektoren Informatik (2.2%) und Pharma & Chemie (2.1%) zu erwarten.
3.2.2. Vergleiche mit Lohnanpassungen anderer Gemeinwesen
Im Bereich der öffentlichen Verwaltungen liegen die Nominallohnerhöhungen durchschnittlich bei 1.5% (Vorjahr effektiv 1.1%) bei einem Minimum von 0.7% und einem Maximum von 3.0%. Folgende Lohnanpassungen sind derzeit im Raum Nordwestschweiz geplant (Stand 1.11.2005):
3.2. Wirtschaftliches Umfeld
3.2.1. Vergleiche mit Lohnanpassungen in der Privatwirtschaft
Gemäss jüngster Lohnumfrage der UBS in den wichtigsten Schweizer Branchen werden die Nominallöhne im Jahr 2006 um 1.6% steigen. Für das Jahr 2006 wird eine Teuerung um 0.6% erwartet. Daraus dürfte im kommenden Jahr eine effektive Reallohnsteigerung von 1.0% resultieren. Überdurchschnittliche Lohnabschlüsse sind in den Sektoren Informatik (2.2%) und Pharma & Chemie (2.1%) zu erwarten.
3.2.2. Vergleiche mit Lohnanpassungen anderer Gemeinwesen
Im Bereich der öffentlichen Verwaltungen liegen die Nominallohnerhöhungen durchschnittlich bei 1.5% (Vorjahr effektiv 1.1%) bei einem Minimum von 0.7% und einem Maximum von 3.0%. Folgende Lohnanpassungen sind derzeit im Raum Nordwestschweiz geplant (Stand 1.11.2005):
Gemeinwesen
|
Lohnanpassung
|
Art der Anpassung
|
Stand
|
Kanton Aargau
|
0.5 %
1.0 % |
Generell
Individuell |
Regierungsrat
Regierungsrat |
Kanton Basel-Stadt
|
0.12 %
|
Einmalige Anerkennungsprämie
|
Regierungsrat
|
zwischen 0.8 % und 1 %
|
Generell (gesetzlicher Stufenanstieg)
|
Regierungsrat
|
|
ca. 0.6%
|
Generell (Teuerungsausgleich)
|
Noch nicht budgetiert
|
|
Kanton Bern
|
0.5 %
0.5 % |
Generell
Individuell |
Regierungsrat
Regierungsrat |
Kanton Zürich
|
0.0%
0.4% |
Generell
Individuell (leistungsabhängige Beförderungen) |
Regierungsrat
Regierungsrat |
Kanton Solothurn
|
1.5 %
|
Generell
|
Regierungsrat
|
Zur Tabelle:
Art der Anpassung:
Generell beinhaltet die Veränderung der Höhe aller Lohnklassen und Stufen aller Funktionen aller Mitarbeitenden = Teuerungsausgleich und/oder generelle Anpassung des gesamten Lohnniveaus.
Individuell beinhaltet Beförderungen, leistungsabhängige Lohnerhöhungen und Anstieg der Erfahrungsstufe (letzteres erfolgt für die überwiegende Anzahl der Mitarbeitenden automatisch, wird nur in Ausnahmefällen nicht gewährt).
Einmalig beinhaltet Prämien und Zulagen ohne dauernden Charakter.
3.3. Finanzielle Situation des Kantons
Die Laufende Rechnung des Jahres 2004 hat mit einem Negativsaldo von 46.2 Millionen Franken abgeschlossen. Das Budget 2005 weist ein Minus von rund 37.6 Millionen Franken auf. Für das Jahr 2006 ist ein Fehlbetrag von 20.7 Millionen Franken budgetiert. Der Finanzplan für die Jahre 2007, 2008 und 2009 geht von Negativsaldi von 65, 147 und 151 Millionen Franken aus.
3.4. Weitere Faktoren mit Auswirkungen auf die Personalkosten
Weiteren Faktoren mit Auswirkungen auf die Personalkosten sind bei einer Gesamtbeurteilung der Lohnsituation zu berücksichtigen. Es können folgende Komponenten ausgewiesen werden, die im Budget 2006 zu einer Erhöhung der Lohnsumme führen:
Art der Anpassung:
Generell beinhaltet die Veränderung der Höhe aller Lohnklassen und Stufen aller Funktionen aller Mitarbeitenden = Teuerungsausgleich und/oder generelle Anpassung des gesamten Lohnniveaus.
Individuell beinhaltet Beförderungen, leistungsabhängige Lohnerhöhungen und Anstieg der Erfahrungsstufe (letzteres erfolgt für die überwiegende Anzahl der Mitarbeitenden automatisch, wird nur in Ausnahmefällen nicht gewährt).
Einmalig beinhaltet Prämien und Zulagen ohne dauernden Charakter.
3.3. Finanzielle Situation des Kantons
Die Laufende Rechnung des Jahres 2004 hat mit einem Negativsaldo von 46.2 Millionen Franken abgeschlossen. Das Budget 2005 weist ein Minus von rund 37.6 Millionen Franken auf. Für das Jahr 2006 ist ein Fehlbetrag von 20.7 Millionen Franken budgetiert. Der Finanzplan für die Jahre 2007, 2008 und 2009 geht von Negativsaldi von 65, 147 und 151 Millionen Franken aus.
3.4. Weitere Faktoren mit Auswirkungen auf die Personalkosten
Weiteren Faktoren mit Auswirkungen auf die Personalkosten sind bei einer Gesamtbeurteilung der Lohnsituation zu berücksichtigen. Es können folgende Komponenten ausgewiesen werden, die im Budget 2006 zu einer Erhöhung der Lohnsumme führen:
Betrag in Mio. CHF
|
in % des Personalaufwandes
|
|
Personalaufwand Budget 2005
|
896
|
100.0%
|
Erhöhungen der Lohnsumme
|
||
Vorzeitige Pensionierung
5
|
1.4
|
0.2%
|
Erhöhung Erfahrungsstufe 2006
|
9.0
|
1.0%
|
Kosten Teuerung bei Ausgleich von 0.8%
|
12.3
|
1.3%
6
|
Erhöhung Lohnsumme ohne a.o. Faktoren
|
22.7
|
2.5%
|
Beförderungen
7
|
2.0
|
0.2%
|
Vorzeitige Pensionierung gemäss GAP
|
2.6
|
0.3%
|
Gesamttotal Erhöhung Lohnsumme
|
27.3
|
3.0%
|
Der Regierungsrat hat im Budget 2006 für den Teuerungsausgleich 7.7 Mio. Franken eingestellt. (dies unter der Annahme einer Teuerung von 1.0% und einem Teuerungsausgleich von 0.5% entsprechend seiner GAP-Massnahme, siehe unten Ziffer 4.2). Aufgrund des nun vorgeschlagenen Teuerungsausgleiches von 0.8% erhöht sich das Defizit des Budgets 2006 um 4.6 Mio. Franken.
4. Verhandlungen mit der Arbeitsgemeinschaft Basellandschaftlicher Personalverbände
An der gemeinsamen Sitzung zwischen Vertreterinnen und Vertretern der Finanz- und Kirchendirektion und der Arbeitsgemeinschaft Basellandschaftlicher Personalverbände (ABP) vom 9. September 2005 ist der Themenkreis der Teuerungsanpassung behandelt worden.
4.1. Landesindex der Konsumentenpreise
Wie erwähnt (oben 3.1) wird die Jahresteuerung Oktober 2004 - Oktober 2005 gemäss dem Landesindex der Konsumentenpreise, welchen das Bundesamts für Statistik ermittelt, mit 1.3% ausgewiesen.
4.2. Verhandlungspositionen der Personalverbände und der Arbeitgebervertreter
Die ABP hat folgende Stellungnahme abgegeben: „Die vier in der ABP mitarbeitenden Verbände (Verband des Staats- und Gemeindepersonals, Lehrerinnen und Lehrerverein, Verband des Personals öffentlicher Dienste und Personalverband Polizei BL) verlangen per 1. Januar 2006 den vollen Teuerungsausgleich gemäss gesetzlich vorgesehenem Index. Begründung: Die Kaufkraftverluste durch nicht oder nur teilweise ausgeglichene Teuerung sind erneut angestiegen. Die ABP betrachtet die im Rahmen der «Generellen Aufgabenüberprüfung (GAP)» deponierte Absicht, Teile der Teuerung über vier Jahre hinweg nicht auszugleichen, nach wie vor als kontraproduktiv und demotivierend. Zu bedenken ist zusätzlich, dass die im Index ausgewiesene Teuerung nur bedingt den Realitäten entspricht. Die Kaufkraftverluste werden speziell evident im Einkauf für den täglichen Bedarf sowie bei den Versicherungsprämien. Die ABP fordert Regierung und Landrat auf, zu einem echten Teuerungsausgleich zurückzukehren."
Der Regierungsrat weist darauf hin, dass sich die Kantonsfinanzen trotz Umsetzung der meisten Massnahmen der GAP auch künftig im stark defizitären Bereich bewegen. Das Defizit im Jahre 2007 beträgt gemäss Finanzplan 65 Millionen Franken. Im Jahr 2008 verschlechtern sich nach derzeitigem Kenntnisstand die finanziellen Perspektiven weiter. Die Anstrengungen, um den Finanzhaushalt ins Gleichgewicht zu bringen, müssen daher fortgesetzt werden. Eine gewisse Zurückhaltung bei generellen Lohnerhöhungen liegt also nahe. Der Regierungsrat hat sich deshalb als GAP-Massnahme zum Ziel gesetzt, in den Jahren 2004 bis 2007 insgesamt zwei Prozent der Teuerung nicht auszugleichen, d.h., in diesen vier Jahren soll der Teuerungsausgleich um je 0.5 Prozent unterschritten werden. Die Hälfte dieser GAP-Massnahme ist also bereits umgesetzt. In den beiden kommenden Jahren sollen weitere je 0.5 Prozent nicht ausgeglichen werden.
5. Auswirkungen der Teuerungsanpassung
Die Teuerungsanpassung ist im Budget 2006, das dem Landrat unterbreitet wird, teilweise enthalten. Die Teuerungsanpassung wird das Defizit des Budgets 2006 um 4.6 Mio. Franken erhöhen.
6. Antrag
Der Regierungsrat beantragt dem Landrat, gemäss § 49 des Personaldekrets und entsprechend beiliegendem Entwurf zu beschliessen, für das Jahr 2006 einen Teuerungsausgleich von 0.8% auszurichten.
Zur Vergleichbarkeit mit anderen publizierten Zahlen betreffend Lohnerhöhungen ist darauf hinzuweisen, dass dies zu einer Erhöhung der Lohnsumme um insgesamt 3.0% führt (vgl. oben 3.4).
Liestal, 8. November 2005 Im Namen des Regierungsrates
die Präsidentin: Schneider-Kenel
der Landschreiber: Mundschin
Beilage: Entwurf eines Landratsbeschlusses
Fussnoten:
1 Dekret zum Personalgesetz vom 8. Juni 2000, SGS 150.1, GS 33.1248
2 Das Bundesamt für Statistik musste wegen eines Fehlers bei der Festlegung des Landesindexes der Konsumenten-preise diesen nachträglich korrigieren, so dass sich die Teuerung nach der Korrektur auf 1.3% statt auf 1.9% belief.
3 Die durchschnittliche Jahresteuerung 2001-2002 hat lediglich 0.7% betragen.
4 Respektive 1.5 Indexpunkte.
5 Vgl. Landratsbeschluss vom 15. Dezember 1999 betreffend Dekret zum Personalgesetz (Personaldekret), Änderung von § 50bis.
6 Einschliesslich dem Einkauf in die Pensionskasse im ersten Jahr betragen die Kosten für den Teuerungsausgleich 1.3% des Personaufwandes.
7 Schätzung aufgrund von Erfahrungswerten.
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