2005-289


1. Ausgangslage
Mit Schreiben vom 6. September 2005 an das Büro des Landrates erklärte Ombudsman Franz Bloch, dass er sich in der Angelegenheit G. in den Ausstand begebe. Er bat das Büro, dem Landrat gemäss § 7 Absatz 2 des Ombudsmangesetzes die Wahl einer Stellvertreterin oder eines Stellvertreters zu beantragen.
Gemäss § 4 des Gesetzes über den Ombudsman darf der Ombudsman kein anderes öffentliches Amt, keine andere Erwerbstätigkeit und kein Verwaltungsratsmandat ausüben. Er darf auch keine leitende Stelle in einer politischen Partei einnehmen.
Es ist davon auszugehen, dass diese Unvereinbarkeitsbestimmungen auch für die Stellvertreterin oder den Stellvertreter des Ombudsman gelten.

2. Vorgehen
Das Büro hat die Fraktionen am 8. September 2005 eingeladen, auf die Sitzung des Büros vom 20. Oktober 2005 geeignete Personen für die Wahl als Stellvertreterin oder Stellvertreter des Ombudsman in der Angelegenheit G. vorzuschlagen.
In seiner Sitzung vom 20. Oktober 2005 nahm die Ratskonferenz von folgender Nomination der CVP/EVP-Fraktion Kenntnis:
Othmar Gnos-Lüthi, 1941, Langrüttiweg 7, 4153 Reinach.

3. Antrag
Das Büro beantragt dem Landrat,

Liestal, 3. November 2005

Im Namen des Büros
der Präsident: Nussbaumer
der Landschreiber: Mundschin



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