2005-285


Ausgangslage
Die Fachstelle für das Messwesen ist in der Liegenschaft Reinacherstrasse 115 in Münchenstein untergebracht. Die im Jahre 1943 als Wohn- und Geschäftshaus erstellte Liegenschaft im Heiligholz, wurde 1970 durch den Kanton Basel-Landschaft käuflich erworben und für die Unterbringung der Kantonalen Eichstätte umgenutzt. Anfänglich standen auch einige Räume für andere Funktionen zur Verfügung (Motorfahrzeugexperten, Strassenmeister TBA). In den folgenden Jahren wurde auf Grund der zunehmenden Aufgaben das ganze Gebäude der Eichstätte zugeteilt, was mit verschiedenen kleineren baulichen Eingriffen verbunden war.
Die Eichstätte hat im März 2003 beantragt, für die Kalibrierstelle im Untergeschoss ein klimatisiertes Kalibrierlabor einzurichten. Für die Realisierung dieses Vorhabens wird ein Kredit von CHF 560'000.-- beantragt.
Die Verfassung des Kantons Basel-Landschaft unterstellt gemäss § 31 Absatz 1, Buchstabe b neue Ausgaben von mehr als CHF 500'000.-- dem fakultativen Finanzreferendum. Gemäss Finanzhaushaltsgesetz §34.2 Absatz 2, Buchstabe b bedürfen Beschlüsse über neue Ausgaben von mehr als CHF 500'000.-- der Zustimmung der Mehrheit aller Mitglieder des Landrates.

Heutige Situation
Gemäss Auditauflage der Akkreditierungsstelle für die Präzisionsmessungen (Audit im Rahmen der Qualitätssicherung) sind für eine Zertifizierung die entsprechenden Messgeräte sowie ein Kalibrierrraum mit speziellen Anforderungen unabdingbar:




Lösungsmöglichkeiten
Im Vorfeld der Projektbearbeitung wurden folgende Szenarien überprüft:

Standort und Liegenschaft der Fachstelle für das Messwesen (Eichstätte)
Die Fachstelle für das Messwesen ist an der Reinacherstrasse 115 in Münchenstein untergebracht. Die Liegenschaft liegt zentral. Es gibt keine neuralgischen negativen Verkehrsknoten. Die Zufahrt ist gut und verkehrsarm. Ein grosser Kehrplatz und eine Laderampe für Gewichtstransporte mit LKW ist vorhanden. Somit sind effiziente Arbeitsabläufe garantiert. Im Falle einer möglichen Zusammenlegung der Eichstätten BS-BL ist der heutige Standort als ideal zu bezeichnen. Der allgemeine Zustand des Gebäudes ist gut. Es sind in den nächsten Jahren keine Sanierungen notwendig und auch keine räumlichen Veränderungen zu erwarten.
Der langfristige Verbleib der Fachstelle für das Messwesen in der Liegenschaft Reinacherstrasse 115 in Münchenstein ist wirtschaftlich und realistisch.

Synergien mit der Eichstätte BS
Das Eichamt des Kantons Basel-Stadt ist keine akkreditierte SCS-Stelle (Schweizerische Calibrier Stelle). Bezüglich des Kalibrierlabors sind zum heutigen Zeitpunkt somit keine Synergien mit BS vorhanden.

Synergien mit dem Kantonslabor VSD
Bei der Überprüfung zur Schaffung des Umweltschutz- und Verbraucherzentrums (UVZ) im Jahre 2002, wurde die Einbindung der Eichstätte in dieses Projekt einbezogen. Es konnten keine Synergien mit dem UVZ aufgezeigt werden.

Andere Synergien




Projekt
Der Einbau eines Kalibrier- und Prüfraums wird am heutigen Standort der Fachstelle für das Messwesen in Münchenstein vorgeschlagen.
Die benötigten Räume im Untergeschoss der Liegenschaft werden entsprechend den speziellen Bedingungen für Präzisionsmessungen angepasst und mit den erforderlichen Installationen ausgerüstet:




Kosten
Die Investitionskosten zum Einbau des Kalibrierlabors basieren auf Richtofferten. Die Kostengenauigkeit ist +/- 10%. Preisbasis für die Kostenschätzung ist der 1. April 2005.

Im Investitionsprogramm 2005-2015 und im Budget 2006 werden die notwendigen Mittel für die Realisierung dieses Projektes eingestellt.



Folgekosten
Kalkulationsschema der jährlich wiederkehrenden Folgekosten ab Bezugsjahr 2006

Einnahmen (Zusatzeinnahmen)
Mit der Kalibrierstelle des Kantons Baselland können Mehreinnahmen generiert werden. Diese können momentan noch nicht genau abgeschätzt werden. Erwartet werden Gebühreneinnahmen zwischen CHF 30'000.-- bis 40'000.-- pro Jahr.




Termine
Nach Vorliegen des rechtskräftigen Landratsbeschlusses werden vier Monate für die Vorbereitung der Bauausführung und Realisierung, inkl. Einbau der Hebeanlagen, benötigt.




Finanzierungszahlen zum Projekt Kalibrierlabor nach FHG § 355
- Auswirkungen auf die Nettoinvestitionen [GIF]
- Auswirkungen auf den Finanzplan [GIF]




Antrag
Gestützt auf die vorstehenden Ausführungen beantragen wir Ihnen, gemäss beiliegendem Entwurf zu beschliessen.


Liestal, 1. November 2005

Im Namen des Regierungsrates
die Präsidentin:
der Landschreiber:



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