2005-98

Der Regierungsrat wird aufgefordert, die Übereinkunft betreffend Polizeitransporte vom 5. Juli 1909 noch im Jahr 2005 zu kündigen.

Begründung:
Der Regierungsrat ist aufgefordert noch in der laufenden Legislaturperiode eine umfassende und systematische Überprüfung der kantonalen Rechtserlasse auf ihre Notwendigkeit und ihre Aktualität in Angriff zu nehmen. Ziel der Überprüfung ist es, dass:

In der offiziellen Gesetzessammlung des Kantons Baselland findet sich als rechtsgültiger Erlass Die Übereinkunft betreffend die Polizeitransporte (SGS 265.111). Exemplarisch sei daraus zitiert:

§ 1 Absatz 1
Zu den Polizeitransporten im Sinne dieser Übereinkunft gehören alle von der Polizei angeordneten Transporte mit Einschluss der Armentransporte, welche die Abschiebung oder Heimschaffung gesunder oder kranker Personen aus einem Kanton nach einem andern (dem Heimatkanton) oder nach dem Auslande, oder aus dem Auslande nach dem schweizerischen Heimatkanton betreffen.


§ 2 Absatz 1
Die Behörde, welche einen Polizeitransport anordnet, sorgt dafür:
a. dass der zu Transportierende vorerst auf seine Transportfähigkeit untersucht und in bezug auf Haut- und Ungezieferreinheit und Bekleidung transportfähig gemacht wird;


§ 6 Absatz 3
Der absendende Kanton stellt für die Begleitungskosten in der Kategorie I dem empfangenden Kanton, in Kategorie II dem Bunde Rechnung, welche umfasst:

§ 13 Absatz 2
Jede verabfolgte Zwischenverpflegung bzw. jede Nächtigung eines Transportierten wird durch den Ortsstempel der betreffenden Station auf dem Transportbefehl angemerkt; für Zwischenverpflegung ist ein runder, für Unterkunft (mit zugehöriger Verpflegung) ein viereckiger Stempel zu verwenden.
Nachdem diese Übereinkunft während über 95 Jahren eine Stütze unseres föderalistischen Rechtsstaates gewesen sein mag, so entspricht sie nach Auffassung der SVP Fraktion dennoch in keiner Weise mehr heutigen Anforderungen bezüglich Notwendigkeit und Aktualität.



Back to Top