2005-97
Parlamentarischer Vorstoss |
Titel:
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Motion von Philipp Schoch: Anteil der LSVA für Infrastruktur des öffentlichen Verkehrs
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Autor/in:
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Philipp Schoch, Grüne Fraktion (Aebi, Birkhäuser, Brassel, Chappuis, Degen, Göschke, Halder, Helfenstein, Hintermann, Huggel, Jäggi, Joset, Küng, Maag, Marbet, Meschberger, Morel, Münger, Nussbaumer, Rudin, Schmied, Schweizer, Svoboda, Wiedemann, Ziegler)
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Eingereicht am:
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7. April 2005
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Nr.:
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2005-097
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Die Konferenz der kantonalen Direktoren des öffentlichen Verkehrs (KöV) hat kürzlich in den Kantonen nachgefragt, wohin das LSVA-Geld bisher geflossen ist. Das Resultat sieht folgendermassen aus: 10 Kantone lassen ihre Anteile vollumfänglich in die allgemeine Staatskasse einfliessen. 16 weitere Kantone verwenden aus ihrem LSVA-Anteil am meisten für die Strasse und für die Sanierung der Kantonsfinanzen, wobei 7 davon das SVAG richtig interpretiert haben: Sie geben einen festen Anteil für den öffentlichen Verkehr aus. Spitzenreiter sind Schaffhausen und Thurgau: mindesten 45% der kantonalen LSVA-Anteile sind für Bahn, Bus und Velo reserviert, 45% Prozent für Strassenprojekte und 10% fallen in einen speziellen Fonds für zukünftige ÖV-Projekte ein. Der Kanton Schaffhausen hat zurzeit sogar einen Gesetzentwurf in der Vernehmlassung, worin in Zukunft der LSVA-Anteil zu 100% für den ÖV im Kanton und in der Region verwendet werden soll.
Der Kanton Basel-Landschaft gehört hingegen zur ersten Gruppe. Das heisst, die LSVA-Anteile fliessen zu 100% in die allgemeine Staatskasse.
Der öffentliche Verkehr steht zur Zeit sowohl auf kantonaler wie auf nationaler Ebene unter massivem Spardruck. Dies zulasten einer ökologischen und nachhaltigen Mobilität. Städtische und regionale Projekte zur Förderung und vor allem zum Ausbau des ÖV-Netzes werden auf die lange Bank geschoben oder sind sogar ganz gefährdet. Deshalb scheint es uns unabdingbar, dass die LSVA-Anteile dafür verwendet werden.
Aus den oben skizzierten Erwägungen bitten die Unterzeichnenden den Regierungsrat, das Gesetz zur Förderung des öffentlichen Verkehrs mit folgenden Bestimmungen zu ergänzen:
1.
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In Zukunft sollen Teile der LSVA-Abgaben für umweltgerechte und regionale Projekte zweckgebunden sein, die den Ausbau der öV-Infrastruktur zum Ziel haben, wie zum Beispiel neue Tramlinien, neue Buslinien, Ausbau der Regio S-Bahn.
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2.
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Teile der LSVA-Abgaben sollen auch für Projekte zweckgebunden sein, die dem Langsamverkehr zu gute kommen, wie sichere Fussgängerinnenwege oder zahlreichere Veloparkplätze an den neuralgischen Verkehrspunkten.
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3.
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Teile der LSVA-Abgaben sollen auch für solche ÖV-Projekte zweckgebunden sein, die sichere und schnelle Umsteigemöglichkeiten für Tram-, Bahn- und Buspassagiere bei grossen Verkehrsknoten ermöglichen (bessere Niveauübergänge klarer Vortritt für ÖV-Passagiere).
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