2005-97

Im 2005 wird der Bund durch die definitive Zulassung von 40-Tonnen-Lastwagen aus der LSVA insgesamt mehr Gelder einnehmen. Der Anteil, der an die Kantone zurückfliesst, erhöht sich von 213 auf 390 Mio. Franken. Der Kanton Basel- Landschaft darf für 2005 10,7 Mio. Franken erwarten. Nach dem im Jahr 1997 verabschiedeten Bundesgesetz über eine leistungsabhängige Schwerverkehrabgabe (SVAG) sollen "die Kantone ( ... ) ihren Anteil am Reinertrag vorab für den Ausgleich der von ihnen getragenen ungedeckten Kosten im Zusammenhang mit dem Strassenverkehr (verwenden)" (Art. 19). Das "vorab" hat lange zu Fehlinterpretationen geführt: In vielen Kantonen wurden die LSVA-Anteile lediglich für Strassenbauprojekte verwendet. Der Bundesrat hat deshalb im Jahr 1999 dieses Gesetz präzisiert: Das Geld sei auch zur Unterstützung des Regionalverkehrs und zur Förderung des Veloverkehrs gedacht.

Die Konferenz der kantonalen Direktoren des öffentlichen Verkehrs (KöV) hat kürzlich in den Kantonen nachgefragt, wohin das LSVA-Geld bisher geflossen ist. Das Resultat sieht folgendermassen aus: 10 Kantone lassen ihre Anteile vollumfänglich in die allgemeine Staatskasse einfliessen. 16 weitere Kantone verwenden aus ihrem LSVA-Anteil am meisten für die Strasse und für die Sanierung der Kantonsfinanzen, wobei 7 davon das SVAG richtig interpretiert haben: Sie geben einen festen Anteil für den öffentlichen Verkehr aus. Spitzenreiter sind Schaffhausen und Thurgau: mindesten 45% der kantonalen LSVA-Anteile sind für Bahn, Bus und Velo reserviert, 45% Prozent für Strassenprojekte und 10% fallen in einen speziellen Fonds für zukünftige ÖV-Projekte ein. Der Kanton Schaffhausen hat zurzeit sogar einen Gesetzentwurf in der Vernehmlassung, worin in Zukunft der LSVA-Anteil zu 100% für den ÖV im Kanton und in der Region verwendet werden soll.


Der Kanton Basel-Landschaft gehört hingegen zur ersten Gruppe. Das heisst, die LSVA-Anteile fliessen zu 100% in die allgemeine Staatskasse.


Der öffentliche Verkehr steht zur Zeit sowohl auf kantonaler wie auf nationaler Ebene unter massivem Spardruck. Dies zulasten einer ökologischen und nachhaltigen Mobilität. Städtische und regionale Projekte zur Förderung und vor allem zum Ausbau des ÖV-Netzes werden auf die lange Bank geschoben oder sind sogar ganz gefährdet. Deshalb scheint es uns unabdingbar, dass die LSVA-Anteile dafür verwendet werden.


Aus den oben skizzierten Erwägungen bitten die Unterzeichnenden den Regierungsrat, das Gesetz zur Förderung des öffentlichen Verkehrs mit folgenden Bestimmungen zu ergänzen:


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