2005-95
Parlamentarischer Vorstoss |
Titel:
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Motion von Madeleine Göschke: Krankenkassenprämienverbilligung direkt an die Versicherungen
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Autor/in:
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Madeleine Göschke, Grüne Fraktion
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Eingereicht am:
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7. April 2005
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Nr.:
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2005-095
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Wirtschaftslage, Konsumorientierung und eine veränderte Zahlungsmoral haben dazu geführt, dass sich immer mehr Menschen verschulden. Bei finanzieller Bedrängnis sind Krankenkassenrechnungen etwas vom ersten, was nicht mehr bezahlt wird. Auf den kommunalen Sozialämtern häufen sich deshalb die Verlustscheine infolge nicht bezahlter Prämien.
Bei Krankheitsfällen muss die Gemeinde entweder die Spitalkosten übernehmen oder die ausstehenden Prämien nachbezahlen. Ein grosser Teil der angesprochenen Personen hat jedoch bereits Prämienverbilligung bezogen aber dieses Geld anderweitig ausgegeben. Die öffentliche Hand zahlt folglich doppelt: zunächst die Prämienverbilligung und dann noch die volle Prämie.
Um sicher zu stellen, dass die Prämienverbilligung für die Krankenversicherung eingesetzt wird, soll die Auszahlung der Krankenkassenprämienverbilligung in Zukunft direkt an die Versicherer erfolgen. In einer Mehrzahl der Kantone ist dieses Prinzip bereits verwirklicht.
Wir bitten den Regierungsrat das betreffende Gesetz dahingehend zu ändern, dass die Krankenkassenprämienverbilligung in Zukunft direkt an die Versicherer ausbezahlt wird.
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