2005-94
Parlamentarischer Vorstoss |
Titel:
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Motion der CVP/EVP-Fraktion: Vorgaben Budget 2006
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Autor/in:
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CVP/EVP-Fraktion
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Eingereicht am:
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7. April 2005
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Nr.:
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2005-094
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Die beiden letzten Budgetberatungen waren eher mühsam und aufwändig. Dieser Vorstoss will deshalb mittels entsprechender Vorgaben die Budgetdebatte entlasten.
Materiell ist die Finanzlage nach wie vor als nicht erfreulich einzustufen:
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Die Rechnung 2004 schliesst mit einem Defizit von 46,2 Mio.CHF ab. Auffallend ist dabei die erneut markante Zunahme des Personalaufwandes (+ 4,7% gegenüber dem Vorjahr resp. +2,3% im Vergleich zum bewilligten Budget 2004). Der Selbstfinanzierungsgrad ist mit 51,2% weiterhin ungenügend und hat zur Folge, dass die Verschuldung gegenüber dem Vorjahr um 76,4 Mio. ansteigt.
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Die in der GAP-Vorlage beantragten Massnahmen reichen nicht aus, um die Kantonsfinanzen nachhaltig wieder in's Lot zu bringen, ganz abgesehen davon, dass dem GAP-Projekt ein rauer Gegenwind ins Gesicht bläst, der von verschiedenen Seiten kommt.
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Damit
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kommende Generationen nicht einen unvernünftig hohen Schuldenberg abtragen müssen resp. durch dessen Zinslast unverhältnismässig eingeschränkt werden
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der Kanton auch künftig seine Kernaufgaben wahrnehmen und auch finanzieren kann (nur ein finanziell gesunder Staat kann letztlich auch ein sozialer Staat sein)
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finanzielle Mittel für strategische Vorhaben frei werden, welche die Standortattraktivität zu erhalten beziehungsweise zu erhöhen vermögen, (Umbau der Fachhochschule, Festigung der Universität, Ausbau der Regio S-Bahn, Bau der H2, Sanierung/Neubau Bruderholz usw.)
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vermieden werden kann, dass zur Sanierung der Kantonsfinanzen die Steuern erhöht werden müssen.
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nicht weiter Zeit ungenutzt verstreicht, und sich die finanzielle Gesundung nicht weiter verzögert
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wird der Regierungsrat auf diesem Weg aufgefordert, dem Parlament für das Jahr 2006 ein Budget vorzulegen, das insgesamt ohne jegliche personelle Aufstockung auskommt, und dessen Sachaufwand nicht höher ausfällt, als im Budget 2005 bewilligt (d.h. Nullwachstum beim Sachaufwand).
Wenn in einzelnen Dienststellen / Direktionen / Gerichten zusätzlich Personal benötigt wird oder eine Zunahme des Sachaufwandes notwendig und auch sachlich gerechtfertigt ist, muss dies andernorts kompensiert werden.
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