2005-91 (1)


1. Ausgangslage
Die Vorlage des Regierungsrates zu den vier Postulaten zeigt die Geschichte resp. die Entwicklung bezüglich Einbürgerung in der Schweiz in den letzten Jahren auf. Daraus wird ersichtlich, dass auch im Kanton Basel-Landschaft ein Stimmungsumschwung von einer eher liberalen in eine zumindest sehr zurückhaltende bis ablehnende Meinung stattgefunden hat.
1994 sagte die Baselbieter Stimmbevölkerung noch mit 53% Ja zu erleichterten Einbürgerung junger Ausländer. Gesamtschweizerisch wurde die Vorlage aber abgelehnt. Das führte dann zu den Postulaten Meury und Hiltmann.
In einer Umfrage zeigte sich aber, dass von 66 teilnehmenden Bürgergemeinden nur deren 35 eine erleichterte Einbürgerung begrüssen würden. 1999 wurde das Verfahren gestrafft und damit die Einbürgerung junger Ausländer beschleunigt.
2000 wurde das Postulat der SP-Fraktion zur Lockerung der Wohnsitzerfordernisse überwiesen. Die Bürgergemeinden reagierten allerdings mehrheitlich negativ auf diese Lockerung.
Aus Anlass der 500-jährigen Zugehörigkeit des Kantons zur Eidgenossenschaft beschloss der Landrat eine Gesetzesänderung, die es allen Ausländern mit mehr als 20 Jahren Wohnsitz im Kanton ermöglichen sollte, sich für eine Gebühr von Fr. 500.--einbürgern zu lassen. In der Volksabstimmung wurde die Vorlage mit 60% Nein klar verworfen. Dieses Resultat zeigte deutlich den Stimmungsumschwung in der Basellandschaftlichen Bevölkerung.
2001 verlangte die SP-Fraktion, dass der Inhalt der genannten Postulate aus den Jahren 1994 und 1999 endlich verwirklicht würde. Gleichzeitig startete der Bund eine Umfrage in allen Kantonen zur erleichterten Einbürgerung der 2. und 3. Generation.
Die entsprechenden Gesetzesänderungen wurden 2004 vom Volk klar verworfen. Auch im Kanton Baselland betrug der Nein-Stimmen-Anteil 60% und 56%.
Auf Grund der aufgezeichneten Entwicklung beantragt der Regierungsrat, die vier Postulate abzuschreiben. Eine neue Einbürgerungsvorlage hätte vor dem Volk zur Zeit nur wenig Chancen. Er ist zudem der Meinung, dass die kommende massive Gebührenreduktion zu einer deutlichen Erleichterung führen dürfte, die nicht nur jungen, sondern allen einbürgerungswilligen Ausländern zugute kommen wird.

2. Beratung in der Kommission
Die Mitglieder der Justiz- und Polizeikommission hörten an der Sitzung vom 2. Juni 2005 zur Vorlage Regierungsrätin Sabine Pegoraro und die Leiterin der Zivilrechtsabteilung 1 der JPMD, Frau Franziska Vogel Mansour, an.
In der Diskussion zeigte sich deutlich, dass alle Mitglieder über die Entwicklung enttäuscht sind. Vor allem die erleichterte Einbürgerung der 2. und 3. Generation sollte eigentlich selbstverständlich sein. Das Volk hat aber klar anders entschieden. Dieser Entscheid ist möglicherweise Ausdruck für tief sitzende Ängste, die sicher zum Teil auch mit der Terror-Entwicklung der letzten Jahre zu tun haben.
Es wurde bedauert, dass die Politik den Mut verloren habe, hier weiter aktiv zu bleiben. Auch wurde die Befürchtung geäussert, dass das Abschreiben der Postulate signalisieren könnte, dass das Parlament die negative Stimmung in der Bevölkerung gutheissen würde.
Auf der andern Seite ist klar, dass eine neue Einbürgerungsvorlage im Moment in einer Volksabstimmung keine Chance hätte. Auch von den zumeist konservativen Bürgergemeinden ist keine Unterstützung zu erwarten. Das bedeutet, dass auch eine Vorlage betr. Lockerung der Wohnsitzerfordernisse chancenlos wäre.
Auf der andern Seite glauben auch die Kommissionsmitglieder, dass die neuen, reduzierten Gebühren zu einer grossen Entlastung führen werden. Finanzielle Gründe können in Zukunft nicht mehr ausschlaggebend sein für den Verzicht auf Einbürgerung.
Damit die Fraktionen Gelegenheit hatten, nach diesen Ausführungen ihre Haltung zu diskutieren, wurde die Beschlussfassung auf die Sitzung vom 13. Juni 2005 vertagt.
Dort wurde deutlich, dass sich alle Mitglieder mit dem Abschreiben der Vorstösse einverstanden erklären konnten. Einzelne wiesen darauf hin, dass sie nicht inhaltlich der Meinung sind, dass abgeschrieben werden sollte. Die Abschreibung erfolge vor allem aus Effizienzgründen. Es sei wenig sinnvoll, wenn das Parlament alte Vorstösse mitschleppe. Dazu verlange ein Postulat «Prüfen und Berichten». Diese Forderung ist bei den zur Diskussion stehenden Postulaten erfüllt.
Sollte sich die Situation wieder ändern, können jederzeit neue Vorstösse eingereicht werden.

3. Antrag
Die Justiz- und Polizeikommission beantragt dem Landrat einstimmig, die vier Postulate

Birsfelden, 14. Juli 2005

Im Namen der Justiz- und Polizeikommission
die Präsidentin: Regula Meschberger



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