Vorlage an den Landrat
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Vorlage an den Landrat |
Titel: | Wegweisung und Betretungsverbot sowie Polizeigewahrsam bei häuslicher Gewalt; Änderung des Polizeigesetzes, des Gerichtsorganisationsgesetzes sowie des Personaldekrets | |
vom: | 22. März 2005 | |
Nr.: | 2005-090 | |
Bemerkungen: | Inhaltsübersicht dieser Vorlage || Verlauf dieses Geschäfts |
3. Gesetzgebung im Bereich häusliche Gewalt
Auf Bundesebene soll gestützt auf die Parlamentarische Initiative von Nationalrätin Ruth-Gaby Vermot vom 14. Juni 2000 ein neuer Artikel im Zivilgesetzbuch ( Artikel 28b ZGB, Schutz vor häuslicher Gewalt) geschaffen werden. Die Zivilgerichte können bei häuslicher Gewalt eine Wegweisung und ein Betretungsverbot anordnen, wenn sie darum ersucht werden. Der Vorentwurf sieht vor, dass Informations- und Beratungsstellen einzurichten sind, welche der Prävention gegen häusliche Gewalt und der Verhinderung von Rückfällen dienen sollen. Die Vernehmlassungsfrist zum Entwurf ist am 28. Februar 2004 abgelaufen.
Neu sind zudem die Delikte im Rahmen häuslicher Gewalt bei Paarbeziehungen seit dem 1. April 2004 im Strafgesetzbuch zu Offizialdelikten erhoben worden (Art. 123, 125, 126 und Art. 180 StGB Strafgesetzbuch, Parlamentarische Initiative Margrith von Felten vom 13.12.1996).
In einigen Kantonen sind bereits gesetzliche Bestimmungen in Kraft getreten (Kantone St. Gallen, Appenzell Ausserrhoden, Neuenburg, Uri und Luzern), weitere Gesetzesvorlagen sind in Vorbereitung (Kantone Basel-Stadt, Freiburg, Genf, Neuenburg, Nidwalden, Obwalden, Waadt und Zug) ) resp. bereits im (teilweise abgeschlossenen) Vernehmlassungsverfahren (Kantone Aargau, Bern, Graubünden und Zürich).
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