2005-86 (1)


1. Text der Interpellation

Nach den verschiedenen schweren Erdbeben in aller Welt und namentlich auch nach dem schrecklichen Tsunami-Seebeben in Südostasien und jetzt wieder im Iran, aber auch nach den kleineren Erschütterungen, die in den letzten Monaten in der Schweiz registriert wurden, stellen sich mehr und mehr Hauseigentümer die Frage, ob es nicht sinnvoll wäre, ihr Hab und Gut auch gegen Erdbebenrisiken zu versichern. In der obligatorischen Gebäudeversicherung sind Schäden solcher Naturkatastrophen ja nicht eingeschlossen und können auch nicht zusätzlich versichert werden. Zwar haben die kantonalen wie die privaten Gebäudeversicherer jeweils freiwillig einen Schweizer Pool gebildet, der bei den kantonalen Versicherungen mit 2 Milliarden Franken (max. 300 Mio. pro Ereignis), bei den privaten (für die Kantone GE, UR, SZ, TI, Al, VS, OW) mit 500 Mio. Franken dotiert ist. Bei einem grösseren Erdbeben, wie beispielsweise 1356 in Basel, werden die möglichen Schäden auf 80 Milliarden Franken geschätzt. Wie realistisch auch immer diese Zahl sein mag, so sind doch die in den beiden Pools bereit gestellten Summen völlig ungenügend. In seiner Zeitung eröffnet nun der Schweizerische Hauseigentümerverband die Möglichkeit, sich bei Lloyds in London gegen Erdbebenschäden versichern zu lassen. Nur wer jetzt diese Möglichkeit nutzen will, erhält von der HIS, Heiz Insurance Solutions AG in Arlesheim, den Bescheid, dass die "Zeichnungskapazität für Basel-Stadt und Basel-Landschaft momentan ausgeschöpft" sei, weil die für den Broker von Lloyd festgesetzte Totalversicherungssumme zu verbindlichen Prämiensätzen durch die wachsende Nachfrage erreicht sei. Eine Anfrage bei Lloyds in London für ein neues "Kontingent", möglicherweise zu höheren Tarifen, sei hängig.


In dieser unbefriedigenden Situation frage ich den Regierungsrat an, ob er bereit ist

Ferner bitte ich den Regierungsrat um Auskunft darüber,



2. Einleitende Bemerkungen


Fachleute rechnen damit, dass in der Schweiz durchschnittlich alle 50 bis 100 Jahre ein Erdbeben auftritt, welche grössere Gebäudeschäden verursachen kann. Der Schweizerische Pool für Erdbebendeckung, eine Gemeinschaftsorganisation der Kantonalen Gebäudeversicherungen, ist darauf ausgerichtet, mitzuhelfen, dass solche mittleren Erdbeben zusammen mit den betroffenen Gebäudeeigentümern finanziell bewältigt werden können. Zu diesem Zweck steht für Erdbebenschäden in unserem Gebiet eine Deckung von 2 Milliarden Franken pro Ereignis zur Verfügung (und nicht wie in der Interpellation erwähnt 300 Mio. Franken). Die Kantonalen Gebäudeversicherungen erbringen diese Leistung freiwillig und ohne den Gebäudeeigentümern dafür eine Prämie zu verlangen. Für eine versicherungstechnische Bewältigung von Erdbeben grösster Intensität bestehen weder beim Bund noch bei den Kantonen einheitliche Lösungen.


Grundsätzlich befürworten die Kantonalen Gebäudeversicherungen (einschliesslich der Basellandschaftlichen Gebäudeversicherung, BGV) eine gesamtschweizerisch organisierte Erdbebenversicherung. Deshalb haben sie zusammen mit dem Bundesamt für Privatversicherungen und dem Schweizerischen Versicherungsverband ein Projekt lanciert, dass eine obligatorische Versicherungslösung zu tragbaren Prämien skizzieren soll. Bis zur konkreten Umsetzung dieser Idee müssen einige Probleme gelöst werden: Es hat sich gezeigt, dass je nach Umfang der angestrebten Erdbebenversicherung die benötigte Prämie zur Abdeckung der Schäden ein Mehrfaches der heutigen Gebäudeversicherungsprämien ausmacht. Zudem kann derzeit auf dem Rückversicherungsmarkt gar keine genügende Deckung für eine fünfhundert oder tausendjähriges Naturkatastrophen („a la Basel 1356") gefunden werden. Die Einführung einer obligatorischen Versicherung erfordert ausserdem eine politische Diskussion.




3. Beantwortung der Fragen


1. Ist der Regierungsrat bereit, die Basellandschaftliche Gebäude-Versicherung dazu anzuhalten, ihren Ratgeber "Erdbeben im Baselbiet?" zu erweitern und auch auf die grundsätzlich mögliche Versicherung bei Lloyds wie auch auf das richtige Vorgehen hinzuweisen sowie schliesslich den erweiterten Ratgeber dem nächsten Aussand an ihre Kunden beizulegen? Darin wären auch die grundsätzlichen Schwierigkeiten einer Erdbebenversicherung für Hauseigentümer in Baselland angesichts der enormen potentiellen Schäden zu erklären.


Antwort des Regierungsrats:
Verschiedenste Stellen (Gebäudeversicherungen, mit Katastrophenschutz beauftragte Amtsstellen, private Organisationen und Amtsstellen im Baubereich etc.) befassen sich mit dem Erdbebenvorsorge und -bewältigung. Daher sind teilweise unterschiedliche Informationen vorhanden, was eine gewisse Verunsicherung bei der Bevölkerung auslöst. Deshalb sind die beteiligten Stellen daran, einen integralen Systemansatz umzusetzen. Dies bedeutet, dass die drei Elemente:

gleichermassen berücksichtigt werden müssen.

In diesem Zusammenhang hat die BGV einen kostenlos erhältlichen Ratgeber entwickelt, welcher auf die wichtigsten präventiven Massnahmen hinweist. Eine Verbesserung des Informationsniveaus könnte zudem die Schaffung einer regionalen Fach- und Informationsstelle bringen. Zurzeit erarbeitet die BGV mit anderen Fachstellen einen Vorschlag zur Umsetzung dieser Idee.


Eine Erweiterung des Ratgebers im jetzigen Stadium der Überlegungen, wäre jedoch aus folgenden Gründen problematisch:

Die BGV wird aber die nächste Fassung der Broschüre „Erdbeben" mit Informationen zur Erdbebenversicherung ergänzen. Aus den genannten Gründen können aber keine konkreten Angebote erwähnt werden.




2. Ist der Regierungsrat bereit, die Basellandschaftliche Gebäude-Versicherung zu beauftragen, einen neuen Vorstoss für eine gesamtschweizerische Erdbebenversicherung zu unternehmen.


Antwort des Regierungsrats:
Wie eingangs erwähnt, wurde auf Bundesebene die Studie zur Realisierung einer gesamtschweizerischen Erdbebenversicherung gestartet. Die BGV unterstützt dieses Projekt aktiv. Der Antrag des Interpellanten wird daher bereits umgesetzt.




3. Bitte um Auskunft, inwieweit die Bauvorschriften in unserem Kanton auf Erdbebensicherheit ausgelegt sind und wieweit es angebracht wäre, sie in dieser Hinsicht zu verschärfen.


Antwort des Regierungsrats:
Die Bauvorschriften des Kantons Basel-Landschaft sind eindeutig auf Erdbebensicherheit ausgelegt. So hat beispielsweise die Baubewilligungsbehörde bereits heute die Möglichkeit, von der Bauherrschaft Untersuchungen über die Baugrundverhältnisse zu verlangen, wenn die Stabilität des Baugrundes in Frage gestellt ist. Die bestehenden Bauvorschriften richten sich nach dem Raumplanungs- und Baugesetz und der dazugehörigen Verordnung. Diese Bestimmungen finden Anwendung auf alle raumwirksamen Tätigkeiten von Privaten und der öffentlichen Hand. Sie regeln die allgemeinen Bauvorschriften und legen insbesondere die Anforderungen betreffend Stabilität des Baugrundes und der Standfestigkeit für alle Bauten und Anlagen fest.


Zurzeit wird eingehend überprüft, ob der Erdbebenvorsorge zusätzlich Rechnung getragen werden soll. Dabei wird u.a. die Vorgehensweise anderer Kantone mit einbezogen. Nachdem die Ergebnisse vorliegen, wird entschieden, ob eine Anpassung des Vollzugs ausreichend ist, oder ob die Vorschriften überarbeitet werden müssen.


Liestal, 5. Juli 2005


IM NAMEN DES REGIERUNGSRATES
Die Präsidentin: Schneider-Kenel
Der Landschreiber: Mundschin



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