2005-85
Parlamentarischer Vorstoss |
Titel:
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Interpellation von Juliana Nufer: Tourismusförderung, Mountainbikestrecken legalisieren
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Autor/in:
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Juliana Nufer, Parlamentarische Gruppe Sport
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Eingereicht am:
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10. März 2005
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Nr.:
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2005-085
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1. Ausgangslage
In der ganzen Schweiz insbesondere in unserem Kanton gibt es sehr schöne Strecken (schmale Pfade ca. 50 cm breit), welche bei vielen Mountainbikesportlern als so genannte Single Trails bekannt sind und bereits seit Jahren rege benutzt werden. In ländlichen Gegenden, im Wald, an Berghängen und in Tourismusgebieten wie z.B. im Berner Oberland oder im Bündnerland, werden solche beliebte Strecken durch die Tourismusverantwortlichen auch erfolgreich beworben. Gebiete mit entsprechender Infrastruktur in Form von Bergbahnen stellen sogar für die Kategorie Downhill Abfahrtspisten zur Verfügung. Diese speziellen Strecken werden aus Sicherheitsgründen von bestehenden Wanderwegen separiert und sind speziell ausgeschildert.
Wie wir wissen sind solche Aktivitäten gemäss Waldgesetz nur auf befestigten Wegen (Fortstrassen mit mindestens 2 Meter Breite) offiziell zugelassen. D.h. alle Personen, welche sich auf engeren Pfaden bewegen, befinden sich auf rechtswidrigem Raum und können bestraft werden. Der Sport Mountainbike erfreut sich bei allen Altergruppen einer grossen Beliebtheit und sollte auch gemäss Bundesverfassung Art. 68 aktiv gefördert werden. Am Beispiel des Gempentrails (Muttenz) konnte bereits die Erfahrung gemacht werden, dass sich die Bikesportler als Gegenleistung seit 3 Jahren beim Waldfron beteiligen. Als Abgeltung für den Wegunterhalt wäre aber auch die Einführung einer Vignette denkbar.
2. Fragen an den Regierungsrat
Aufgrund der obenerwähnten Ausgangslage bitten wir den Regierungsrat um schriftliche Beantwortung der nachstehenden Fragen:
In der ganzen Schweiz insbesondere in unserem Kanton gibt es sehr schöne Strecken (schmale Pfade ca. 50 cm breit), welche bei vielen Mountainbikesportlern als so genannte Single Trails bekannt sind und bereits seit Jahren rege benutzt werden. In ländlichen Gegenden, im Wald, an Berghängen und in Tourismusgebieten wie z.B. im Berner Oberland oder im Bündnerland, werden solche beliebte Strecken durch die Tourismusverantwortlichen auch erfolgreich beworben. Gebiete mit entsprechender Infrastruktur in Form von Bergbahnen stellen sogar für die Kategorie Downhill Abfahrtspisten zur Verfügung. Diese speziellen Strecken werden aus Sicherheitsgründen von bestehenden Wanderwegen separiert und sind speziell ausgeschildert.
Wie wir wissen sind solche Aktivitäten gemäss Waldgesetz nur auf befestigten Wegen (Fortstrassen mit mindestens 2 Meter Breite) offiziell zugelassen. D.h. alle Personen, welche sich auf engeren Pfaden bewegen, befinden sich auf rechtswidrigem Raum und können bestraft werden. Der Sport Mountainbike erfreut sich bei allen Altergruppen einer grossen Beliebtheit und sollte auch gemäss Bundesverfassung Art. 68 aktiv gefördert werden. Am Beispiel des Gempentrails (Muttenz) konnte bereits die Erfahrung gemacht werden, dass sich die Bikesportler als Gegenleistung seit 3 Jahren beim Waldfron beteiligen. Als Abgeltung für den Wegunterhalt wäre aber auch die Einführung einer Vignette denkbar.
2. Fragen an den Regierungsrat
Aufgrund der obenerwähnten Ausgangslage bitten wir den Regierungsrat um schriftliche Beantwortung der nachstehenden Fragen:
1.
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Wie kann diese Sportart im Kanton resp. auf Bundesebene auf rechtlich sauberen Boden gestellt werden ?
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2.
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Welches Vorgehen ermöglicht die Einbindung der im Fachhandel bereits publizierten MTB-Strecken in die kantonale Freizeitkarte, welche z.Zt. im Amt für Raumplanung ausgearbeitet wird ?
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3.
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Gibt es Möglichkeiten, die bereits bekannten Routen offiziell zu propagieren und wie wird dies gemacht?
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4.
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Wenn ja, kann anlässlich der zuständigen Regierungskonferenz dieses Thema „Legalisierung der bekannten Biker Strecken" gesamtschweizerisch aufgenommen werden?
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5.
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Welche Direktion ist für dieses Thema im Kanton und auf Bundesebene zuständig ?
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6.
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Kann sich die Regierungsrat vorstellen, weitere Mountainbike-Strecken permanent zu beschildern und welche Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein ?
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7.
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Um die Unkosten zu decken, sollte es möglich sein, in den einzelnen Regionen eine Vignette zu lösen um auf den zugeteilten Routen den Sport ungehindert ausüben zu können. Kann dies z.B. durch die Stelle der Tourismusförderung auf Bundesebene via Kantonale/Regionale Stellen erhoben werden ? Oder gibt es Alternativen ?
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Für die Beantwortung der Fragen danken wir dem Regierungsrat im voraus.
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