2005-85

1. Ausgangslage
In der ganzen Schweiz insbesondere in unserem Kanton gibt es sehr schöne Strecken (schmale Pfade ca. 50 cm breit), welche bei vielen Mountainbikesportlern als so genannte Single Trails bekannt sind und bereits seit Jahren rege benutzt werden. In ländlichen Gegenden, im Wald, an Berghängen und in Tourismusgebieten wie z.B. im Berner Oberland oder im Bündnerland, werden solche beliebte Strecken durch die Tourismusverantwortlichen auch erfolgreich beworben. Gebiete mit entsprechender Infrastruktur in Form von Bergbahnen stellen sogar für die Kategorie Downhill Abfahrtspisten zur Verfügung. Diese speziellen Strecken werden aus Sicherheitsgründen von bestehenden Wanderwegen separiert und sind speziell ausgeschildert.
Wie wir wissen sind solche Aktivitäten gemäss Waldgesetz nur auf befestigten Wegen (Fortstrassen mit mindestens 2 Meter Breite) offiziell zugelassen. D.h. alle Personen, welche sich auf engeren Pfaden bewegen, befinden sich auf rechtswidrigem Raum und können bestraft werden. Der Sport Mountainbike erfreut sich bei allen Altergruppen einer grossen Beliebtheit und sollte auch gemäss Bundesverfassung Art. 68 aktiv gefördert werden. Am Beispiel des Gempentrails (Muttenz) konnte bereits die Erfahrung gemacht werden, dass sich die Bikesportler als Gegenleistung seit 3 Jahren beim Waldfron beteiligen. Als Abgeltung für den Wegunterhalt wäre aber auch die Einführung einer Vignette denkbar.


2. Fragen an den Regierungsrat
Aufgrund der obenerwähnten Ausgangslage bitten wir den Regierungsrat um schriftliche Beantwortung der nachstehenden Fragen:

Für die Beantwortung der Fragen danken wir dem Regierungsrat im voraus.



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