2005-83
Parlamentarischer Vorstoss |
Titel:
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Postulat der SVP Fraktion: Effilex - Aufhebung des Landratsbeschlusses betreffend Bergwerkseigentum
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Autor/in:
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SVP Fraktion
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Eingereicht am:
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10. März 2005
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Nr.:
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2005-083
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Begründung:
Der Regierungsrat ist aufgefordert noch in der laufenden Legislaturperiode eine umfassende und systematische Überprüfung der kantonalen Rechtserlasse auf ihre Notwendigkeit und ihre Aktualität in Angriff zu nehmen.
Ziel der Überprüfung ist es, dass:
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die Regelungsdichte unseres kantonalen Rechts wo immer möglich abgebaut wird, und
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die verbleibenden Regelungen soweit nötig inhaltlich aktualisiert werden.
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In der offiziellen Gesetzessammlung des Kantons Baselland findet sich als rechtsgültiger Erlass der Landratsbeschluss betreffend Bergwerkseigentum (SGS 381.1).
Dieser in Anwendung des Gesetzes betreffend das Bergbauregal vom 7. Februar 1876 und im Hinblick auf den Vertrag zwischen dem Kanton Basel-Landschaft und der Schweizerischen Kohlenbohrgesellschaft vom 2. Oktober 1918 erlassene Beschluss sieht vor, dass das Gebiet des Bezirkes Arlesheim westlich der Birs für die bergmännische Gewinnung von Steinkohlen und anderen Mineralien dem Staate vorbehalten bleibt . Die im Untergrund dieses Gebietes vorhandene Steinkohle und anderen Mineralien wurden damals als Bergwerkseigentum des Staates erklärt.
Dass es in den westlich der Birs liegenden Gemeinden Aesch, Allschwil, Biel-Benken, Binningen, Bottmingen, Ettingen, Oberwil, Pfeffingen, Reinach, Schönenbuch oder Therwil je zu einem bergmännischen Abbau von Steinkohle oder zur Ausbeutung anderer, bisher unentdeckter mineralischer Bodenschätze kommen wird, ist heute mehr als unwahrscheinlich.
Der fragliche Regierungsbeschluss entspricht nach Auffassung der SVP Fraktion in keiner Weise den erwähnten Anforderungen bezüglich Notwendigkeit und Aktualität.
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