2005-82

Das neue Bildungsgesetz stipuliert mit § 46 dass die Hochbegabtenförderung finanziell unterstützt werden muss. Das BG lässt offen, ob der Kanton oder die Gemeinden die Kosten für die Hochbegabtenförderung übernehmen müssen.


Ein Schüler in der Staatsschule kostet den Kanton oder Gemeinden ca. Fr. 12'000.-- pro Jahr, ein Schüler, der die Begabtenschule besucht, kostet die Kommunen ca. Fr. 20'000.-- pro Jahr.


Der Begabtenschüler würde also pro Jahr mit Fr. 8'000.-- besser unterstützt als ein Staatsschüler und dies per Giesskannenprinzip, d.h. ohne dass sich die Eltern der Begabtenschüler finanziell am Mehrbetrag beteiligen müssen.


Der Regierungsrat wird aufgefordert, die gesetzlichen Grundlagen für die Mehrkostentragung so zu schaffen, dass die Eltern von Hochbegabtenschülern sich am Differenzbetrag von Fr. 8'000.-- nach Massgabe der Einkommenshöhe finanziell beteiligen müssen.



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