2005-119
Parlamentarischer Vorstoss |
Titel:
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Interpellation von Rita Bachmann: Betreffend Auszahlung der Prämienverbilligung
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Autor/in:
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Rita Bachmann, CVP-EVP-Fraktion
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Eingereicht am:
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21. April 2005
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Nr.:
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2005-119
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Die Ausrichtung von Prämienverbilligung in der Krankenpflegeversicherung basiert auf dem massgebenden Jahreseinkommen. Voraussetzung dazu ist, dass eine definitive Steuerveranlagung vorliegt, was zur Folge haben kann, dass bei Verzögerungen die Anspruchsberechtigten auf den ihnen zustehenden Zustupf warten müssen.
So soll die definitive Steuerveranlagung der Gemeinde Niederdorf für das Jahr 2003 erst in diesem Monat erfolgen. Das Antragsformular für den Bezug von Prämienverbilligung soll erst ca. im Juni versandt werden, was bedeutet, dass alle Anspruchsberechtigten der Gemeinde Niederdorf mit einer Auszahlung erst im Monat August - rückwirkend per 1. Januar 2005 - rechnen können. Damit können teilweise prekäre Situationen für Personen oder Familien entstehen, was sicherlich nicht im Interesse des Gesetzgebers sein kann.
Ich ersuche den Regierungsrat um baldmögliche schriftliche Beantwortung folgender Fragen:
1.
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Ist die Regierung auch der Ansicht, dass diese Situation für Personen/Familien mit tiefen Einkommen verbessert werden muss?
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2.
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Ist die Gemeinde Niederdorf ein „Einzelfall" oder sind noch andere Gemeinden in ähnlichem Umfang betroffen?
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3.
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Was gedenkt die Regierung zu tun um Abhilfe zu schaffen?
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4.
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Besteht die Möglichkeit einer Akontozahlung als Überbrückungshilfe, wenn ja, wird davon Gebrauch gemacht?
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