2005-119


Die Ausrichtung von Prämienverbilligung in der Krankenpflegeversicherung basiert auf dem massgebenden Jahreseinkommen. Voraussetzung dazu ist, dass eine definitive Steuerveranlagung vorliegt, was zur Folge haben kann, dass bei Verzögerungen die Anspruchsberechtigten auf den ihnen zustehenden Zustupf warten müssen.

So soll die definitive Steuerveranlagung der Gemeinde Niederdorf für das Jahr 2003 erst in diesem Monat erfolgen. Das Antragsformular für den Bezug von Prämienverbilligung soll erst ca. im Juni versandt werden, was bedeutet, dass alle Anspruchsberechtigten der Gemeinde Niederdorf mit einer Auszahlung erst im Monat August - rückwirkend per 1. Januar 2005 - rechnen können. Damit können teilweise prekäre Situationen für Personen oder Familien entstehen, was sicherlich nicht im Interesse des Gesetzgebers sein kann.


Ich ersuche den Regierungsrat um baldmögliche schriftliche Beantwortung folgender Fragen:



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