2005-116
Parlamentarischer Vorstoss |
Titel:
|
Postulat von Esther Maag: Ziele der Luftreinhaltepolitik, Anwendung Verordnung zum Raumplanungs- und Baugesetz in den Gemeinden, Erweiterung der Ersatzabgabe gemäss § 107 RGB
|
|
Autor/in:
|
Esther Maag, Grüne Fraktion
|
|
Eingereicht am:
|
21. April 2005
|
|
Nr.:
|
2005-116
|
|
Die lufthygienische Situation in unserem Kanton bedingt noch immer die Durchführung eines Massnahmenplans gemäss Art. 44a des Bundesgesetzes über den Umweltschutz und Art. 32 der Luftreinhalteverordnung.
Ganz allgemein beträgt der Anteil des motorisierten Individualverkehres am gesamten Ausstoss der Luftschadstoffen NOX, Feinstaub (PM10) und CO2 zwischen einem Drittel und mehr als der Hälfte. Der Luftreinhalteplan aus dem Jahr 1990 sah als Massnahme V2.3 vor, die Erstellungspflicht für private Parkplätze zu begrenzen. Diese Massnahme wurde nach der Diskussion des RBG im Landrat nie umgesetzt. Immerhin formulieren RBG und RBV einen konkreten Grundbedarf an Parkplätzen, die erstellt werden müssen. Für Wohnbauten gilt: 1 Stammplatz und 0,3 Besucherplätze pro Wohnung.
Bereits diese Zahl bestätigt eine auf das Automobil ausgerichtete Verkehrspolitik, werden doch auch autofreie Haushalte zu Erstellung eines Abstellplatzes verpflichtet. In der aktuellen Praxis scheint man hier sogar noch weiter zu gehen. So formulieren beispielsweise die Quartierpläne für die Überbauung „Cheddite" in Lausen und Liestal explizit die Bedingung, dass total 2 Abstellplätze pro Wohneinheit erstellt werden. Gleiches gilt auch für die Überbauung „Laubiboden" in Liestal. In letzterem Beispiel ist diese Praxis umso unverständlicher, als es sich um eine der ersten realisierten „Passivhaus"-Siedlungen in der Schweiz handelt, wo man davon ausgehen muss, dass nicht alle Haushalte eines oder gar zwei Autos besitzen werden.
Wir bitten die Regierung deshalb zu prüfen und zu berichten, ob
1.
|
die Gemeinden in Quartierplanreglementen und in der allgemeinen Bewilligungspraxis regelmässig die Erstellung höherer Parkplatzzahlen fordern, als dies die bestehenden Regelungen als Grundbedarf fordern.
|
2.
|
mit dieser Praxis die GrundeigentümerInnen und MieterInnen, die weniger oder nicht mehr als 1 Auto besitzen, nicht übermässig belastet werden.
|
3.
|
mit dieser Praxis die Ziele der Nachhaltigen Entwicklung und der Leitsätze des Konzeptes Räumliche Entwicklung (KORE) erreicht werden.
|
4
|
mit einer solchen Ausrichtung auf automobile EinwohnerInnen nicht die Ziele der Luftreinhaltung konterkariert werden.
|
5.
|
inwieweit es den Gemeinden gelungen ist, dank einem grosszügigen Umgang mit der Bewilligung von Parkplätzen auf privatem Grund, Parkflächen auf der Allmend zu reduzieren und zu kompensieren.
|
6.
|
ob nicht mit einer Erweiterung der Ersatzabgaberegelung gemäss Paragraph 107 RGB zu prüfen ist, wonach auf Abstellplätze verzichtet werden kann, wenn eine entsprechende Verpflichtung seitens der Grundeigentümer vorliegt, autofreie Haushalte zu fördern,
|
7.
|
und ob in diesem Fall nicht auch die entsprechenden Ersatzabgaben zur Förderung von Langsamverkehr und öffentlichem Verkehr eingesetzt werden müssten.
|
8.
|
ob mit Rücksicht auf die Ziele der Nachhaltigkeit und der Luftreinhaltung die bestehende Wegleitung konsequent in dem Sinne angewendet werden könnte, dass die errechnete PP-Minimalzahl auch die maximal zu erstellenden PP sind.
|
Back to Top