2005-113
Parlamentarischer Vorstoss |
Titel:
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Postulat von Thomas de Courten: Effilex: Aufhebung des Regierungsratsbeschlusses betreffend Ruhegehalt der Hebammen
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Autor/in:
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Thomas de Courten, SVP-Fraktion
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Eingereicht am:
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21. April 2005
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Nr.:
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2005-113
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Der Regierungsrat wird aufgefordert, die ersatzlose Streichung des Regierungsratsbeschlusses betreffend Ruhegehalt der Hebammen vom 7. April 1959 aus der kantonalen Gesetzessammlung zu prüfen.
Begründung:
Der Regierungsrat will noch in der laufenden Legislaturperiode eine umfassende und systematische Überprüfung der kantonalen Rechtserlasse auf ihre Notwendigkeit und ihre Aktualität in Angriff zu nehmen.
Ziel der Überprüfung ist es, dass:
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die Regelungsdichte unseres kantonalen Rechts wo immer möglich abgebaut wird, und
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die verbleibenden Regelungen soweit nötig inhaltlich aktualisiert werden.
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In der offiziellen Gesetzessammlung des Kantons Baselland findet sich als rechtsgültiger Erlass der Regierungsratsbeschluss betreffend Ruhegehalt der Hebammen (SGS 901.12). Darin heisst es u.a.:
Das zulasten des Staats fallende Ruhegehalt der zurücktretenden Gemeindehebammen wird bei Erfüllung der in § 14 des Gesetzes über das Hebammenwesen vom 28. September 1908*) bestimmten Voraussetzungen mit Wirkung ab 1. Januar 1959 auf 170 Fr. festgesetzt.
*) Dieses Gesetz vom 28. September 1908 wurde (vorbehältlich der Ansprüche auf ein Ruhegehalt für Hebammen, die dannzumal bereits im Ruhestand waren) bereits per 1. Juli 1974 ausser Kraft gesetzt.
Der fragliche Regierungsbeschluss entspricht somit nach Auffassung der SVP Fraktion in keiner Weise den erwähnten Anforderungen bezüglich Notwendigkeit und Aktualität.
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