2005-107 (1)


1. Postulat 2002/078

Mit ihrem Postulat verlangte Esther Maag die Prüfung, ob nicht auch für Richterinnen und Richter ein Ehren- und Verhaltenskodex eingeführt werden könne. Sie wies in der Begründung darauf hin, dass praktisch jeder Berufsverband, dessen Mitglieder mit anderen Menschen zu tun haben, einem Verhaltens- und Ehrenkodex verpflichtet ist.
An der Sitzung vom 30. Oktober 2003 wurde das Postulat vom Landrat stillschweigend überwiesen.




2. Anhörungen und Beratungen in der Kommission


Die Justiz- und Polizeikommission liess sich an ihrer Sitzung vom 22. August 2005 von Peter Meier, dem Präsidenten des Kantonsgerichts, und von Andreas Brunner, dem Präsidenten der Abteilung Sozialversicherungsrecht des Kantonsgerichtes, informieren. Die Postulantin, Esther Maag, hatte in der gleichen Sitzung Gelegenheit, ihre Ansicht vor der Kommission zu vertreten.
Andreas Brunner leitete eine Arbeitsgruppe, die einen Verhaltenskodex für die Richterinnen und Richter des Kantonsgerichtes ausgearbeitet hat. Dieser Kodex ist bereits für das Kantonsgericht in Kraft. Allen anderen Richterinnen und Richtern wurde der Verhaltenskodex auf der Leuenberg-Tagung vom Juni dieses Jahres vorgestellt. An den einzelnen Gerichten finden nun Diskussionen statt. Anschliessend dürfte der ausgearbeitete Verhaltenskodex auch für diese in Kraft gesetzt werden. Möglicherweise erfährt er auch einige Änderungen.
An den Verhaltenskodex dürfen nicht zu hohe Erwartungen gestellt werden. Ein Papier löst keine Probleme, es kann sie aber bewusst machen. Es ist deshalb wichtig, dass der Kodex wirklich diskutiert wird. Die Betroffenen werden so angeregt, ihre Rolle zu reflektieren. Diese Diskussion muss laufend geführt werden.
Die Durchsetzbarkeit des Verhaltenskodexes ist ein schwieriges Thema. Gerichtsmitglieder unterstehen einem Disziplinarverfahren, wenn sie sich während der Amtsperiode etwas zu Schulden kommen lassen. Eine weitere Sanktion ist nicht vorgesehen. Eine Amtsenthebung könnte nur durch den Landrat erfolgen, nicht aber durch die Geschäftsleitung des Kantonsgerichtes.
Die Postulantin stellte erfreut fest, dass das Kantonsgericht die Arbeit am Verhaltenskodex bereits vor Einreichung des Postulates aufgenommen hatte. Sie ist mit dem nun vorliegenden Kodex einverstanden und hofft, dass er nicht nur für das Kantonsgericht, sondern auch für erstin-stanzlichen Gerichte gelten wird.
Die beiden Vertreter des Kantonsgerichtes versicherten, am Ball bleiben zu wollen und dafür zu sorgen, dass auch an den Bezirksgerichten die Diskussion über den Verhaltenskodex weiter geführt wird.
Die Haltung des Kantonsgerichtes, den anderen Gerichten den Verhaltenskodex nicht aufzuzwingen, sondern dafür zu sorgen, dass die Diskussion über Verhalten und Rolle der Richterinnen und Richter ein ständiges Thema bleibt, findet in der Kommission allgemein Zustimmung.




3. Antrag an den Landrat


Die Justiz- und Polizeikommission beantragt dem Landrat einstimmig, das Postulat 2002/078 als erfüllt abzuschreiben.


Birsfelden, 30. August 2005


Im Namen der Justiz- und Polizeikommission
die Präsidentin: Regula Meschberger



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