2005-100

Die 4-köpfige kosovo-albanische Familie Haljiljaj bat 1998 in der Schweiz um Asyl. Grund: Furcht vor Übergriffen seitens der serbischen Polizei und Milizen. Das Gesuch wurde abgelehnt. Begründung: Die internationale Kontrolle hat den Kosovo genügend sicher gemacht, die Situation normalisiert sich. Nach zwei Jahren Aufenthalt in der Schweiz musste die Familie ausreisen.


Die Familie zog wieder in ihre Heimatstadt. Wegen der Flucht ins Ausland während des Krieges erhielt die Familie nach ihrer Rückkehr von der zuständigen Behörde und vom Umfeld keine Unterstützung für den Wiederaufbau ihres abgebrannten Hauses. Trotz Bemühungen fand der Familienvater keine Arbeitsstelle. Es ist bekannt, dass die internationalen Truppen zwar (im Frühjahr 2004!) das erneute Aufflackern eines Bürgerkrieges vorläufig zu unterdrücken vermögen, nicht aber die Angst und den Hass, der zwischen Balkan-Christen und Balkan-Muslimen herrscht. Die Situation ist immer noch sehr angespannt, besonders in der Nähe der von Serben bewohnten Regionen. Dort besitzt die Familie ein Stück Land, auf dem einst ihr Haus stand. Gewalt gehört dort zur Tagesordnung. Die Familie hat entsprechende Erlebnisse gemacht (Schikane, Schiessereien). Sie lebten in ständiger Angst. Diese und frühere Erlebnisse führten bei Frau Haljiljaj zu schweren Traumatisierungen. (Die Frau und die Kinder wurden von den deutschen Behörden unter menschenunwürdigen Bedingungen schon im 1998 ausgeschafft.)


Am 8. Mai 2002 stellte die Familie in Chiasso ein zweites Asylgesuch, das wieder abgelehnt wurde. Begründung: In Kosovo herrscht kein offener Bürgerkrieg mehr. Ein eingereichter Rekurs wurde ebenfalls abgelehnt. Trotz starker Bemühungen von Bubendorf kam von der Asylrekurskommission erneut negativer Bescheid.


In einer Solidaritätsaktion unterzeichneten über 1'000 Bubendörfer eine Petition für den Verbleib der Familie im Dorf. An das Bundesamt für Migration in Bern gingen zudem weitere Bittbriefe von Arbeitgebern, Lehrern, kommunalen Aemtern etc.


Die Familie verbrachte über viereinhalb Jahre in der Schweiz. In der Regel erhalten Personen nach vier Jahren eine Aufenthaltsbewilligung. Familie Haljiljaj nicht, denn diese vier Jahre waren bei ihnen unterbrochen durch die Rückkehr in den Kosovo.


Die Haljiljajs sind in Bubendorf ausgezeichnet integriert und geschätzt. Die Kinder sprechen fliessend unsere Sprache, Vater und Mutter arbeiten. Ausserdem unterstützt Frau Haljiljaj Fremdsprachige beim Lernen der deutschen Sprache.


Ich bitte den Regierungsrat, sich bei den Bundesbehörden weiterhin einzusetzen, um eine Wiedererwägung des Entscheides zu prüfen, damit die Familie Haljiljaj nicht ausgewiesen wird. Zu bedenken gilt, dass Frau Haljiljaj gesundheitlich stark angeschlagen ist, die Kinder wieder entwurzelt würden, und die Lage im Kosovo durch wiederauflebende gewalttätige Unruhen gefährlich ist.



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