2005-191 (1)
Vorlage an den Landrat |
Titel:
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Schriftliche Beantwortung der Interpellation von Remo Franz: Wo steht die Wirtschaftsförderung heute? ( 2005 /191
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vom:
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14. März 2006
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Nr.:
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2005-191
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Bemerkungen:
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Acrobat (PDF):
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Vorlage
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An der Landratssitzung vom 23. Juni 2005 reichte Landrat Remo Franz, Mitglied der CVP/EVP-Fraktion, eine Interpellation mit dem Titel «Wo steht die Wirtschaftsförderung heute?» und folgendem Wortlaut ein:
«Einmal mehr stellt sich nach den Ereignissen rund um die Nachnutzung des Bombardier-Areals die Frage einer griffigen Rolle der Wirtschaftsförderung. Das ist auch in regelmässigen Abständen Gegenstand parlamentarischer Vorstösse und Anfragen. So hatte der frühere FDP-Landrat Robert Piller im Jahre 1993 mit einer Motion verlangt, das kantonale Wirtschaftsförderungsgesetz von 1980 sei zu revidieren. Der Vorstoss wurde zunächst überwiesen und dann Jahre später abgeschrieben, ohne dass eine nennenswerte Revision erfolgt war - lediglich eine Ergänzung bezüglich erneuerbarer Energien. Am 31. Mai 2001 hat der Landrat eine neue Motion der FDP mit dem Ziel einer Gesetzesrevision überwiesen. Sie ist noch immer hängig.
Im Rahmen des Wirtschaftsberichts vom Oktober 2003 hat die Regierung festgestellt, dass das kantonale Gesetz und Dekret über 20 Jahre alt sind. "Eine Vorlage soll im Verlauf des 1. Semesters 2004 dem Landrat zugeleitet werden", wurde darin versprochen. Man wolle die Chance nutzen, ein modernes, schlankes und zukunftsgerichtetes Wirtschaftsförderungsgesetz zu entwerfen, das unter anderem auch die Frage beantworten soll, welche Mittel dafür zur Verfügung stehen. Die Vorlage ist aber noch nicht beim Parlament angekommen.
In der Zwischenzeit sind die Anstrengungen, wirtschaftlichen Aufschwung zu erreichen, überall verstärkt worden, der Druck der einzelnen Wirtschaftsregionen wie beispielsweise der Kantone Zürich und Aargau steigt.
Ich bitte deshalb die Regierung um Beantwortung der folgenden Fragen:
1.
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Wann ist mit dem revidierten Wirtschaftsförderungsgesetz zu rechnen?
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2.
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Welche konkreten Erfolge kann die Baselbieter Wirtschaftsförderung zwischen den Jahren 2000 und heute aufzeigen?
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3.
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Wo und wie war die Wirtschaftsförderung im Falle der Nachnutzung des Bombardier-Areals in Pratteln involviert?
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4.
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Welche Massnahmen könnten die Wirksamkeit der kantonalen Wirtschaftsförderung erhöhen?
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5.
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Welche Kontakte bestehen innerhalb der kantonalen Verwaltung zur Wirtschaftsförderung, und wie könnten diese allenfalls optimiert werden?
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6.
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Ist die Wirtschaftsförderung bezüglich der Wirksamkeit und der Abhängigkeit von andern Direktionen heute noch in der richtigen Direktion angesiedelt?»
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Antwort des Regierungsrates
Grundsätzliche Bemerkungen
Die kantonale Wirtschaftsförderungspolitik ist in ihrem Grundsatz eine Querschnittsaufgabe, die innerhalb der öffentlichen Verwaltung von allen Direktionen auf der Basis bestehender Rahmengesetze für die einzelnen Politikbereiche wahrgenommen wird. Es liegt deshalb im Sinne einer ganzheitlichen und integrativen Wirtschafts- und Standortpolitik, dass die Wirtschaftsförderung nicht als eigenständiger, unabhängiger Prozess betrachtet, sondern im Rahmen einer vernetzten und abgestimmten kantonalen Aufgabenerfüllung betrieben wird. Dabei steht letztlich das kohärente und koordinierte Zusammenwirken aller Akteure innnerhalb, aber auch ausserhalb der kantonalen Verwaltung im Zentrum der Überlegung. Damit können einerseits sich anbahnende Zielkonflikte frühzeitig erkannt und gelöst, andererseits aber auch Chancen und Möglichkeiten noch besser genutzt werden. Eine gute Koordination und Vernetzung der staatlichen Aufgaben und Tätigkeiten erhöht die Aussichten für das Erreichen der gesetzten Ziele und sorgt für einen möglichst optimalen Einsatz der knappen Mittel.
Diese Einordnung und Optik verdeutlicht die Bedeutung einer wirkungsvollen Wirtschaftsförderung als zentrales und unverzichtbares Element einer gestaltenden Wirtschafts- und Standortpolitik des Regierungsrates. Sie zeigt aber auch, dass Wirtschaftsförderung nicht allein und nur komplementär für die wirtschaftliche Entwicklung und die Gestaltung der Standortattraktivität mitverantwortlich sein kann. Weder kann ihre Wirksamkeit an der Entwicklung des Volkseinkommens gemessen werden, noch kann sie ungünstige, suboptimale Rahmenbedingungen mit Geldleistungen an die Unternehmen kompensieren. Sie kann aber letztlich massgeblich dazu beitragen, durch die komplementäre Mitgestaltung attraktiver Rahmenbedingungen günstige Voraussetzungen für eine unternehmerische Tätigkeit zu schaffen und die Bestrebungen der Wirtschaft dort zu unterstützen, wo Impulse besonders wirksam oder notwendig sind.
Der heutige wirtschaftsförderungspolitische Ansatz des Regierungsrates lässt sich in struktureller Hinsicht wie folgt skizzieren:
Kantonale Wirtschaftspolitik |
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Wirtschaftsförderung
beider Basel |
Kantonale Verwaltung |
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Standortpromotion
- Promotion Wirtschaftsstandort - Akquisition auswärtiger Firmen - Ansiedlungsunterstützung - Förderung von Neugründungen - Vermittlung von Immobilien |
Bestandespflege
(KMU-Unterstützung) - Information - Beratung - Vermittlung - Finanzierung - Steuererleichterung |
Standortentwicklung
- Gestaltung Rahmenbedingungen - Pflege der Standortfaktoren - Netzwerkbildung - Kooperationen |
||
Betriebliche Förderung |
Überbetriebliche
Förderung |
In der Standortentwicklung, die auf die Erhaltung und Verbesserung der wichtigsten Standortfaktoren ausgerichtet ist, sowie in der Bestandespflege mit Fokus auf die im eigenen Wirtschaftsraum ansässigen Betriebe setzt der Kanton die massgebenden Akzente.
Die Vermarktung des Standortes Baselland im In- und Ausland erfolgt ausserhalb der kantonalen Verwaltung und wird auf der Basis eines Leistungsauftrages von der „Wirtschaftsförderung beider Basel" wahrgenommen.
Das Wirtschaftsförderungsgesetz ist zugleich Rahmen und Grundlage für die Handlungslegitimation und -verpflichtung.
Die bestehende Gesetzesgrundlage vermag aber in ihrer Ausgestaltung und Ausrichtung den heutigen Anforderungen nicht mehr zu genügen. Seit ihrer Inkraftsetzung im Jahre 1980 haben sich die gesellschaftlichen, politischen und ökonomischen Rahmenbedingungen sehr stark verändert. Mit einer Totalrevision soll die kantonale Wirtschaftsförderung auf eine zeitgemässe und zukunftsorientierte Rechtsgrundlage gestellt werden. Damit will der Regierungsrat die Voraussetzungen schaffen, um seine Wirtschafts- und Standortpolitik auch weiterhin mit gezielten Wirtschaftsförderungsmassnahmen flankierend unterstützen zu können.
Zu den einzelnen Fragen
1. Wann ist mit dem revidierten Wirtschaftsförderungsgesetz zu rechnen?
Der Regierungsrat hat die Revisionsvorlage am 14. Februar 2006 mit einer dreimonatigen Frist zu Handen des öffentlichen Vernehmlassungsverfahrens verabschiedet. Die Überweisung der definitiven Fassung an den Landrat ist noch vor den Sommerferien 2006 vorgesehen.
2. Welche konkreten Erfolge kann die Baselbieter Wirtschaftsförderung zwischen den Jahren 2000 und heute aufzeigen?
Trotz eines hohen Stellenwertes und beachtlichen Ressourceneinsatzes im Rahmen der kantonalen Wirtschafts- und Standortpolitik lässt sich die eigentliche Leistungsfähigkeit und Durchschlagskraft der Wirtschaftsförderung aus ökonomischer Sicht mit geeigneten Indikatoren kaum nachweisen. Zu komplex sind die volkswirtschaftlichen Zusammenhänge und historisch gewachsenen Wirtschaftsstrukturen, um eine abschliessende, isoliert betrachtete Bewertung einzelner Ausprägungen vornehmen zu können. Damit fehlen auch die Grundlagen, um konkrete Aussagen hinsichtlich eines systematischen Zusammenhangs zwischen der Intensität der kantonalen Wirtschaftsförderung und der kantonalen wirtschaftlichen Entwicklung machen zu können.
Standort- und Investitionsentscheidungen von Unternehmungen sind in der Regel sehr vielschichtig und abhängig von zahlreichen strategischen und operativen Faktoren, die durch die Politik nicht beeinflussbar sind. Welchen konkreten Einfluss die Wirtschaftsförderung letztlich mit ihren flankierend und überwiegend komplementär erbrachten Dienstleistungen oder Förderungsbeiträgen auf ein bestimmtes Ansiedlungsprojekt oder die Erhaltung bestehender oder die Schaffung neuer Arbeitsplätze ausgeübt hat, ist deshalb im Nachhinein oftmals kaum mehr zu ermitteln. Entweder fehlen konkrete Rückmeldungen unterstützter Betriebe vollständig, oder aber die Ergebnisse von gezielten Befragungen führen zu mehrheitlich vagen Angaben, welche meistens gar nicht nachgeprüft werden können.
Konkrete Erfolge im Sinne der Fragestellung liessen sich dennoch einige aufzeigen. Allerdings verzichtet der Regierungsrat zur Wahrung der Vertraulichkeit bewusst auf die explizite Nennung von Betrieben, die im Rahmen des Wirtschaftsförderungsgesetzes erfolgreich mit Bürgschaften gefördert oder aber mit unterschiedlichen Dienstleistungen kantonaler Verwaltungsstellen bei Ansiedlungs-, Umsiedlungs-, Erweiterungs- oder Restrukturierungsprojekten zu ihrer vollen Zufriedenheit begleitet und unterstützt wurden.
Aus demselben Grund erfolgt an dieser Stelle auch keine namentliche Nennung von besonders zufriedenen Betrieben, die im Rahmen ihrer erfolgreichen Unternehmensansiedlung oder durchgeführten -gründung nachweislich entsprechende Dienstleistungen der Wirtschaftsförderung beider Basel in Anspruch nehmen konnten.
Trotz dargelegter Einschränkungen hinsichtlich volkswirtschaftlicher Intensität, Effizienz und Effektivität wirtschaftsförderungspolitischer Massnahmen vermittelt eine Betrachtung der Leistungsstatistik der Wirtschaftsförderung beider Basel für die Geschäftsjahre 2000 bis 2004 sowie der Leistungsbilanz des Wirtschaftsförderungsfonds von 1980 bis 2005 relativ aussagekräftige Hinweise und Anhaltspunkte hinsichtlich Leistungsfähigkeit, Förderungsschwerpunkten sowie Wirkungsindikationen wirtschaftsförderungspolitischer Massnahmen.
a) Wirtschaftsförderung beider Basel (WIBB)
Über die messbaren Erfolge der Standortpromotion gibt die nachstehende «Fallstatistik» der Wirtschaftsförderung beider Basel, gegliedert nach der Anzahl der bearbeiteten Fälle über alle Aufgabengebiete und den daraus hervorgegangen Unternehmensgründungen im Kanton Basel-Landschaft wie folgt Auskunft:
Fallstatistik 2000 - 2004
|
2000
|
2001
|
2002
|
2003
|
2004
|
Total
|
Bearbeitete Fälle BS/BL
|
557
|
398
|
421
|
439
|
483
|
2'298
|
Gründungsstatistik Kt. BL
2000 - 2004 |
||||||
Ansiedlungen BL
|
3
|
2
|
6
|
7
|
6
|
24
|
Neugründer/Zuzüger BL
|
13
|
6
|
16
|
15
|
23
|
73
|
Arbeitsplätze BL
|
268
|
87
|
136
|
138
|
73
|
702
|
Kapitalisierung BL
(gem. HR) |
nicht
erhoben |
612'000
|
1'075'000
|
2'176'000
|
2'921'480
|
6'784'480
|
Gesamthaft betrachtet entspricht dieser Leistungsausweis den Erwartungen des Regierungsrates.
b) Kantonales Wirtschaftsförderungsgesetz
Im Rahmen des Wirtschaftsförderungsgesetzes hat der Regierungsrat auf befürwortende Empfehlung der Konsultativkommission von 1980 bis 2005 annähernd 200 ein- oder mehrjährige Förderungsbeiträge oder Finanzierungsgesuche für Bürgschaften oder Darlehen gutgeheissen.
In Anlehnung an die in den einführenden Bemerkungen erläuterte Struktur der kantonalen Wirtschaftsförderung zeigt sich für die Verteilung der summarisch zusammengefassten Förderungsmassnahmen in diesem Zeitraum folgendes Bild:
Verteilung Förderungsbeiträge
2000 bis 2005 (in 1'000 Fr.) |
Betriebliche
Förderung |
Überbetriebliche
Förderung |
Total Förde-
rungsbeiträge |
in
% |
Standortentwicklung
1
|
0
|
19'325
|
19'325
|
60 %
|
Standortpromotion
2
|
0
|
5'517
|
5'517
|
17 %
|
KMU-Unterstützung
3
|
7'512
|
0
|
7'512
|
23 %
|
Total Förderungsarten
|
7'512
|
24'842
|
32'354
|
|
in %
|
23 %
|
77 %
|
1
im Sinne der Erhaltung und Optimierung der Rahmenbedingungen
2
im Sinne der Positionierung des kantonalen Wirtschaftsraumes im In- und Ausland
3
im Sinne der selektiven, einzelbetrieblichen Förderung
60 Prozent aller Förderbeiträge sind seit Bestehen des Fonds zu Gunsten der Standortentwicklung, also zur Pflege und Verbesserung der Standortfaktoren, verwendet worden. Für die heute als sehr bedeutsam eingestufte Standortpromotion wurden lediglich 17 Prozent der Mittel eingesetzt. Allerdings gilt es zu berücksichtigen, dass diese Förderbeiträge erst seit 1996 angefallen sind. Würde man nur die vergangenen neun Jahre betrachten, wäre der Anteil für Standortpromotionsmassnahmen um ein Vielfaches höher.
23 Prozent aller eingesetzten Mittel flossen letztlich in die KMU-Unterstützung. Die ausgabenwirksamen Förderungsbeiträge dieser einzelbetrieblichen Massnahmen betreffen aber hauptsächlich Bürgschaftsverluste und Zinskostenbeiträge, die bis 1994 kostenwirksam angefallen sind.
Konzentriert sich die Betrachtung aber lediglich auf den Zeitraum von 1995 bis 2005, verschieben sich die Förderungsschwerpunkte markant auf die Bereiche Wirtschaftsförderung beider Basel, Förderung der Berufslehre, Impulsprogramm Familie und Beruf sowie Tourismusförderung.
Sogenannte selektiv-einzelbetriebliche Förderungsmassnahmen wie Bürgschaften und Darlehen sind seit ein paar Jahren deutlich rückläufig. Auf den Zeitraum 2000 bis 2005 bezogen wurden lediglich noch insgesamt acht Unternehmungen einfache Bürgschaften mit einem Bürgschaftsvolumen in der Höhe von rund 5.5 Millionen Franken sowie ein zinsloses Darlehen mit einem Betrag von 1 Million Franken gewährt.
Diese Entwicklung ist Ausdruck eines landesweit im Gang befindlichen Wandels, wonach finanzielle Anreize für einzelne Unternehmungen immer restriktiver eingesetzt werden. Gleichzeitig steigt aber die Relevanz guter Standortbedingungen, was sich letztlich im Rollenverständnis der kantonalen Wirtschaftsförderung auswirkt. Sie versteht sich nämlich zunehmend als Mittler an der Schnittstelle zwischen Wirtschaft und Staat, mit dem Auftrag über die Rahmenbedingungen des Kantons zu wachen und auf deren Optimierung hinzuwirken. Massgebend werden damit Massnahmen in den Bereichen Standortpromotion, Standortentwicklung sowie Bestandespflege.
3. Wo und wie war die Wirtschaftsförderung im Falle der Nachnutzung des Bombardier-Areals in Pratteln involviert?
Die im Rahmen der Wirtschaftsförderung geleistete Unterstützung konzentrierte sich vorwiegend auf die Bereiche Beratung, Vermittlung, Koordination und Auskunftserteilung. Die einzelnen Dienstleistungen wurden insbesondere von der Bau- und Umweltschutzdirektion, der Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion sowie der Wirtschaftsförderung beider Basel in unterschiedlicher Form und Intensität erbracht.
Bereits im Rahmen der «Task Force Bombardier» wurden Möglichkeiten für die Nachnutzung der Flächen und Anlagen auf diesem Areal gesucht. Es stellte sich in der Diskussion bekanntermassen heraus, dass bereits zu jenem Zeitpunkt von Seiten der Gemeinde Pratteln (vertreten durch den damaligen Gemeindepräsidenten Willy Schneider) grosse Vorbehalte gegenüber der Ansiedlung von publikumsintensiven Anlagen und Einrichtungen bestanden.
Im Bereich der Immobilienvermittlung wurden und werden nach wie vor sowohl durch die Wirtschaftsförderung beider Basel als auch durch die kantonale Verwaltung laufend Anstrengungen unternommen, das Bombardier Areal als Ganzes oder freistehende Teile davon ansiedlungswilligen Unternehmen aus dem In- und Ausland oder potentiellen Investoren vorzustellen und anzubieten. Konkrete Anfragen werden umgehend an den Grundeigentümer, die Lischac AG, zur Kontaktaufnahme und Weitbearbeitung übermittelt.
Die Bau- und Umweltschutzdirektion war bis anhin insbesondere mit verschiedenen raum- oder verkehrsplanerischen Fragestellungen und Abklärungen für eine zukünftige Entwicklung des Bombardier-Areals involviert.
Im Frühjahr 2005 wollte die Firma Maus Freres über die Lischac AG auf dem Pratteler Bombardier-Areal ein Einkaufszentrum errichten. In der Zwischenzeit ist bekanntlich vieles passiert.
Der Entscheid über die Nutzungsmöglichkeit des Areals liegt bei den Gemeinden Muttenz und Pratteln, welche sich bereits im Mai 2005 deutlich geäussert haben: Sie wollten auf diesem Areal keine publikumsintensive Einrichtung. Die Regierung hat im September 2005 ein entsprechendes Schreiben der beiden Gemeinden erhalten und zur Kenntnis genommen. Daraufhin hat der Kanton alle entsprechenden Abklärungen eingestellt. Die Lischac AG verfolgte die Pläne für ein Einkaufszentrum nicht weiter.
Im kantonalen Richtplan (Vernehmlassungsvorlage) ist das Areal - aufgrund der aktuellen Verkehrserschliessung - nicht als Standort für publikumsintensive Einrichtungen vorgesehen. Es bestehen allerdings gewisse Vorstellungen des Tiefbauamtes, um die Qualität des Strassennetzes im Bereich motorisierter Individualverkehr zu verbessern. Letztlich ist es allerdings Sache der beiden betroffenen Gemeinden Pratteln und Muttenz im Rahmen der kommunalen Planung, Art, Dimension und Intensität, auch der verkehrsmässigen Auswirkungen festzulegen.
Alle bisherigen Anstrengungen und Aktivitäten der kantonalen Verwaltung haben aber eines deutlich gezeigt. Die Möglichkeiten der Regierung, hinsichtlich der Weiterentwicklung des Bombardier-Areals eine aktive wirtschaftsförderungspolitische Rolle zu spielen, sind sehr eingeschränkt.
Aufgrund unterschiedlicher Nutzungsvorstellungen aller beteiligten Akteure ist es äusserst schwierig, eine gemeinsame Basis und Verständigung für die zukünftige Entwicklung dieses Areals zu finden. Zu weit liegen die Vorstellungen der Eigentümerin, der involvierten Standortgemeinden und der nachfragenden Investoren heute noch auseinander.
Der Regierungsrat ist aber nach wie vor bestrebt, den engen Handlungsspielraum für die Schaffung günstiger Voraussetzung zur Entwicklung einer attraktiven und zukunftsorientierten Nachfolgenutzung des Bombardier-Areals im Rahmen seiner wirtschaftsförderungs- und standortpolitischen Möglichkeiten bestmöglich auszunutzen.
Für eine Schaffung günstiger Nutzungsperspektiven bedarf es aber der raschen Klärung und Bereinigung folgender drei Punkte, welche sich aufgrund der heutigen Fakten- und Sachlage, als kritische Erfolgsfaktoren herauskristallisiert haben:
a) Beendigung der kontroversen Zonen- und Nutzungsdiskussionen zur Schaffung klarer Planungsgrundlagen und damit langfristiger Investitionssicherheit.
b) Qualitäts- und Kapazitätssteigerung des örtlichen Strassennetzes zur Beseitigung bestehender und Vermeidung zukünftiger Engpässe.
c) Gestaltung von attraktiven und marktkonformen Verkaufs- und Vermietungskonditionen durch die Eigentümerin.
Hinsichtlich der bestehenden Verkehrssituation hat das Tiefbauamt der Bau- und Umweltschutzdirektion bereits damit begonnen, sich Gedanken zu machen, wie solche Verkehrsprobleme grundsätzlich gelöst werden könnten.
Auch im Rahmen der periodischen Gespräche zwischen der kantonalen Verwaltung und der Gemeinde Pratteln ist die Entwicklung des Bombardier-Areals ein ständiges Traktandum mit dem Ziel, das weitere Vorgehen frühzeitig miteinander absprechen und abstimmen zu können.
4. Welche Massnahmen könnten die Wirksamkeit der kantonalen Wirtschaftsförderung erhöhen?
Strategisches Ziel der Wirtschaftsförderung Baselland ist es, mit geeigneten Massnahmen dazu beizutragen, dass den Unternehmen in unserem Kanton attraktive Rahmenbedingungen für die Entwicklung ihrer unternehmerischen Geschäftstätigkeit angeboten werden können. Dabei kann und soll die Wirtschaftsförderung lediglich als Ergänzung zu unternehmerischem Handeln verstanden werden. Darin liegt aber auch die Schwierigkeit - wie bereits im Zusammenhang mit der Beantwortung von Frage 2 dargelegt - die Wirksamkeit wirtschaftsförderungspolitischer Tätigkeiten und Massnahmen in ihrer Wirkung aussagekräftig zu messen und zu begründen. Letztlich bleibt deswegen fast immer die Frage unbeantwortet, ob unternehmerisches Handeln auch ohne Dienstleistungen oder Förderungsbeiträge der Wirtschaftsförderung stattgefunden hätte oder aber erst dadurch ermöglicht wurde.
Alle Massnahmen der Wirtschaftsförderung sind in ihrer Wirkung komplementär und müssen deshalb im Kontext der gesamten volkswirtschaftlichen Entwicklung unseres Wirtschafts- und Lebensraumes verstanden und betrachtet werden. Das Einsatzspektrum zukünftiger Massnahmen hat sich grundsätzlich an der wirtschaftspolitischen Ausrichtung des Regierungsrates zu orientieren, und diese im Rahmen des Wirtschaftsförderungsgesetzes flankierend zu unterstützen. Der Wirkungsgrad ist somit massgeblich von der Abstimmung und Synchronisierung mit diesen übergeordneten wirtschafts- und standortpolitischen Massnahmen abhängig.
In diesem Kontext vermag die Neuausrichtung des Wirtschaftsförderungsgesetzes zweifelsohne einen wesentlichen und erwünschten Beitrag an die Verbesserung des Wirkungsgrades der kantonalen Wirtschaftsförderung im Sinne der Fragestellung zu leisten.
In seiner bestehenden Ausrichtung und instrumentellen Ausgestaltung vermag die heutige Erlassgrundlage in vielen Bereichen den Ansprüchen einer zeitgemässen, wirkungsvollen und zukunftsorientierten Wirtschafts- und Standortpolitik nicht mehr zu genügen. Eine Justierung der Optik, des Einsatzspektrums und des Massnahmeportfolios dieses Instrumentes ist daher unumgänglich geworden. Mit der eingeleiteten Totalrevision der bald 25-jährigen Gesetzesgrundlage können die grundlegenden Voraussetzungen geschaffen werden, damit der Regierungsrat auch weiterhin seine Standort- und Wirtschaftspolitik mit gezielten Massnahmen im Rahmen der Wirtschaftsförderung flankierend unterstützen kann.
5. Welche Kontakte bestehen innerhalb der kantonalen Verwaltung zur Wirtschaftsförderung, und wie könnten diese allenfalls optimiert werden?
Die Kontakte zu und von der Wirtschaftsförderung innerhalb der Verwaltung sind vielfältiger Art. Absprachen und Kontaktvermittlung erfolgen in der Regel bedarfsorientiert und fallbezogen. Erfordert die Behandlung komplexerer Fragestellungen den Einbezug mehrerer Dienststellen oder allenfalls externer Experten, erfolgt deren Bearbeitung in ad hoch zusammengestellten Arbeitsgruppen, deren Einberufung in der Regel durch die Abteilung Volkswirtschaft ausgelöst und koordiniert wird. Die Federführung wird letztlich von derjenigen Dienststelle wahrgenommen, die über die grösste Fach- und Sachkompetenz verfügt.
Regelmässige Kontakte bestehen zum KIGA, der Steuerverwaltung, dem Amt für Liegenschaftsverkehr und dem Amt für Raumplanung im Speziellen sowie weiteren Stellen in der Finanz- und Kirchedirektion und der Bau- und Umweltschutzdirektion. Die Kommunikationswege sind offen und der Zugang erfolgt unbürokratisch und schnell.
Ausschöpfbare Synergie- und Optimierungspotenziale bestehen nach Einschätzung des Regierungsrates in den Bereichen Koordination der verwaltungsinternen Zusammenarbeit, der internen und externen Kontaktvermittlung und -bewirtschaftung sowie vor allem in der Prozessoptimierung und -standardisierung sowie in der bedarfsgerechten und gezielten Navigation und Vermittlung kundenspezifischer Anfragen.
6. Ist die Wirtschaftsförderung bezüglich der Wirksamkeit und der Abhängigkeit von andern Direktionen heute noch in der richtigen Direktion angesiedelt?»
Der Regierungsrat möchte an dieser Stelle noch einmal klar festhalten, dass das Aufgaben- und Tätigkeitsspektrum der kantonalen Wirtschaftsförderung nicht an einer einzigen Stelle bzw. Person festgemacht, geschweige denn gemessen werden kann, sondern dass es sich dabei um eine klassische Querschnittsaufgabe handelt, die alle Direktionen und alle staatlichen Entscheidungs- und Tätigkeitsebenen fordert und einbindet (vgl. auch Abschnitt «Grundsätzliche Bemerkungen»)
Mit anderen Worten: Eine erfolgreiche kantonale Wirtschaftsförderungs- und Wirtschaftspolitik bedingt ein koordiniertes, vernetztes Denken und Handeln auf allen Stufen.
Es liegt deshalb im Sinne einer ganzheitlichen und integrativen Wirtschafts- und Standortpolitik, dass die kantonale Wirtschaftsförderung nicht als eigenständiger, unabhängiger Prozess betrachtet, sondern im Rahmen einer vernetzten und abgestimmten kantonalen Aufgabenerfüllung betrieben wird. Damit steht letztlich das kohärente und koordinierte Zusammenwirken aller Akteure innnerhalb, aber auch ausserhalb der kantonalen Verwaltung im Zentrum der Überlegung.
In diesem Organisations- und Funktionsrahmen ist die Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion für drei bedeutende Handlungsfelder der kantonalen Wirtschaftsförderungspolitik zuständig. Die damit verbundenen Aufgaben werden durch die Abteilung Volkswirtschaft des Generalsekretariates wahrgenommen. Hinsichtlich des Wirtschaftsförderungsgesetzes sorgt sie für seine erlassgerechte Umsetzung und führt die Geschäftsstelle zur Vorbereitung und Nachbearbeitung aller eingehenden Gesuch.
Im Weiteren ist diese Dienststelle auch für die Pflege und Betreuung der Baselbieter Unternehmen zuständig. Die Bestandespflege ist im Grundsatz eine Aufgabe der gesamten Verwaltung über alle fünf Direktionen, spezifisch aber des Leiters der Abteilung Volkswirtschaft. In der Funktion als Wirtschaftsdelegierter unterhält er im Sinne eines «Key Account Managements» einen möglichst engen Kontakt mit den wichtigsten Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber der Baselbieter Wirtschaft und stellt deren Vernetzung mit der öffentlichen Verwaltung sicher.
Letztlich ist die Abteilung Volkswirtschaft auch Schnittstelle zur Wirtschaftsförderung beider Basel und zu kantonalen Mandatsvertretern im Vorstand dieser Standortpromotionsorganisation.
Das bestehende wirtschaftsförderungspolitische Dispositiv des Regierungsrates hat sich in seiner heutigen Form und Ausrichtung grundsätzlich bewährt. Der Regierungsrat sieht keine Veranlassung, strukturelle oder organisatorische Änderungen vorzunehmen.
Liestal, 14. März 2006
Im Namen des Regierungsrates
die Präsidentin: Schneider-Kenel
der Landschreiber: Mundschin
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