2005-188
Parlamentarischer Vorstoss |
Titel:
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Interpellation der SVP Fraktion: Lehrer schliessen die Schule für die Teilnahme an Gewerkschaftsdemo
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Autor/in:
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SVP Fraktion
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Eingereicht am:
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23. Juni 2005
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Nr.:
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2005-188
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Vorgängig der Landratssitzung vom 9. Juni 2005 haben Vertreter der Gewerkschaft und des VPOD vor dem Regierungsgebäude gegen das GAP-Massnahmenpaket demonstriert. Gemäss nachfolgender Berichterstattung der BZ vom 11. Juni 2005 waren ein Drittel der Demonstrierenden Lehrer/innen mehrheitlich aus Reigoldswil. Der Schulunterricht in Reigoldswil wurde dafür ausgesetzt.
Die SVP Fraktion ist empört, dass für die Partikularinteressen einer besonders gut gestellten Fraktion in der öffentlich rechtlichen Beamtenschaft der Schulunterricht nicht durchgeführt wurde. Sie akzeptiert auch nicht mehr, dass für die Primärinteressen der Lehrerschaft immer diejenigen der Schülerinnen und Schüler vorgeschoben werden und die Kinder auch noch für Demos oder Bittschriften angehalten oder eingesetzt werden, wie dies letztmals bei Klassenzusammenlegungen im Oberbaselbiet der Fall war.
Der Regierungsrat wird um schriftliche Beantwortung folgender Fragen ersucht:
Die SVP Fraktion ist empört, dass für die Partikularinteressen einer besonders gut gestellten Fraktion in der öffentlich rechtlichen Beamtenschaft der Schulunterricht nicht durchgeführt wurde. Sie akzeptiert auch nicht mehr, dass für die Primärinteressen der Lehrerschaft immer diejenigen der Schülerinnen und Schüler vorgeschoben werden und die Kinder auch noch für Demos oder Bittschriften angehalten oder eingesetzt werden, wie dies letztmals bei Klassenzusammenlegungen im Oberbaselbiet der Fall war.
Der Regierungsrat wird um schriftliche Beantwortung folgender Fragen ersucht:
1.
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Stimmt es, dass durch die Teilnahme der Lehrer/innen an der Demo vom 9. Juni 2005 der Schulunterricht in Reigoldswil ausfiel ?
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2.
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Wenn ja, welche Schulbehörde in Reigoldswil hat den Ausfall des Schulunterrichts für eine Demo bewilligt ?
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3.
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Welche gesetzliche Grundlage erlaubt den Lehrern/innen oder der zuständigen Schulbehörde den Schulunterricht für Gewerkschaftsdemos ausfallen zu lassen ?
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4.
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Wenn keine rechtliche Grundlage vorhanden ist, welche Sanktionen wurden durch den Regierungsrat oder die vorgesetzte Schulbehörde vorgenommen ?
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5.
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Wurde der ausgefallene Schulunterricht in Reigoldswil nachgeholt ?
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6.
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Was gedenkt der Regierungsrat vorzukehren, dass solche Vorkommnisse zu Lasten des Schulunterrichts nicht mehr vorkommen ?
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7.
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Hat der Bildungsdirektor als ehemaliger Gewerkschaftssekretär Sympathien für diese Vorgehensweise und hat er vorgängig sein Einverständnis zum Ausfall des Schulunterrichts erteilt ?
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8.
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Ist der Regierungsrat nicht auch der Meinung, dass solche Vorkommnisse dem Ansehen der Lehrerschaft in der Öffentlichkeit und bei den betroffenen Eltern schaden ?
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