2005-183
Parlamentarischer Vorstoss |
Titel:
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Motion der FDP Fraktion: 12 Schuljahre bis zur Maturität
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Autor/in:
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FDP Fraktion
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Eingereicht am:
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23. Juni 2005
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Nr.:
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2005-183
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Die heutige Lösung mit 3 1/2 Jahren Gymnasium nach der obligatorischen Schulzeit ist ein traditioneller Kompromiss, bei dem aber weder die MaturandInnen noch die Steuerzahlenden profitieren.
Die Baselbieter Regelung überschreitet die minimale Gesamtausbildungszeit von 12 Jahren gemäss schweizerischem Maturitäts-Anerkennungsreglement (MAR) 1 , unterschreitet hingegen die vorgesehene gymnasiale Ausbildungszeit von vier Jahren um ein halbes Jahr.
Mit dieser Regelung entstehen Probleme in mehrfacher Hinsicht:
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Der Maturazeitpunkt kurz vor Weihnachten verhindert eine verzugslose Weiterbildung. Für alle Maturandinnen wird ein Zwischenjahr zwingend.
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Durch das Zwischenjahr gehen unserer Wirtschaft und den Sozialwerken wichtige Erwerbsjahre verloren.
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Durch das halbe Schuljahr im Maturajahrgang wird wertvoller Schulraum verschenkt.
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Jeweils im Januar wird eine aufwändige Anpassung des Stundenplans notwendig.
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2. Auftrag an den Regierungsrat
Aufgrund der oben erwähnten Ausgangslage wird der Regierungsrat beauftragt, eine Änderung des Bildungsgesetzes auszuarbeiten, die eine Schulzeit (exkl. Kindergarten) von 12 Jahren bis zur Maturität vorsieht und die unmittelbare Weiterbildung -insbesondere an den schweizerischen Universitäten - ermöglicht.
Bei der Neugestaltung ist den schweizweiten Erfahrungen mit dem MAR und den eidgenössischen Harmonisierungsbestrebungen Rechnung zu tragen.
Die Kosten für den Istzustand und für die möglichen Varianten sind detailliert auszuweisen und in einem schweizweiten Benchmark zu vergleichen.
Fussnote
1
SGS 648.5 Artikel 6 Dauer
1 Die Ausbildung bis zur Maturität muss insgesamt mindestens zwölf Jahre dauern.
2 Mindestens die letzten vier Jahre sind nach einem eigens für die Vorbeeitung auf die Maturität ausgerichteten Lehrgang zu gestalten. Ein dreijähriger Lehrgang ist möglich, wenn auf der Sekundarstufe I eine gymnasiale Vorbildung erfolgt ist.
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