2005-181

Bekanntlich hat das Bundesgericht die moderate Eigenmietwertbesteuerung des Kantons Basel-Landschaft sowie die Mietkostenabzüge als unzulässig bezeichnet. Ohne Gegenmassnahmen würde dadurch die Steuerbelastung im Kanton Basel-Landschaft massiv ansteigen.


Im Rahmen von GAP stellt die Erhöhung von Gebühren einen wichtigen Teil des Massnahmepakets dar. Der Regierungsrat erklärt, damit vermehrt eine verursachergerechte und nutzerbezogene Finanzierung staatlicher Leistungen einführen zu wollen. Die Kompetenz zur Erhöhung von Gebühren liegt weitgehend bei der Regierung, während die Sparmassnahmen häufig Gesetzesänderungen voraussetzen


In seinen Legislaturzielen hat sich der Regierungsrat mit der Unterstützung des Parlaments dazu bekannt, die Attraktivität des Standortkantons Basel-Landschaft für Menschen und Unternehmen zu fördern und günstige Rahmenbedingungen zu schaffen. Er setzt dabei richtigerweise auf die Senkung der Staatsquote und der Steuerquote (vgl. Regierungsprogramm 04 -07, Teil B, S.3:" Als Kernpunkt einer erfolgreichen Strategie zur Ueberwindung der Wachstumsschwäche stuft der Baselbieter Regierungsrat die Senkung der Staatsquote ein." ).


Diese beiden Vorgänge (Bundesgerichtsurteil und Gebührenerhöhungen) laufen den erklärten und wichtigen Zielen eines attraktiven Standortkantons zuwider. Sie würden zu einer Erhöhung der Staats- und Steuerquote führen. Es muss unbedingt vermieden werden, dass entgegen der Zielsetzung die Belastung mit Abgaben (Steuern und Gebühren) in Kanton und Gemeinden insgesamt ansteigt.


Der Regierungsrat wird deshalb beauftragt, unverzüglich mit einem Steuerrabatt die durch den Bundesgerichtsentscheid und beabsichtigte Gebührenerhöhungen entstehenden zusätzlichen Einnahmen auf Ebene Kanton und Gemeinden zu kompensieren.



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