2005-173 (1)


1. Ausgangslage

Das Kantonale Sportanlagen-Konzept (KASAK) bildet für den Kanton Basel-Landschaft die Grundlage für eine kohärente, kontinuierliche und zukunftstaugliche Sportanlagenpolitik. Für die Jahre 2000 bis 2004 hatte der Landrat am 7. September 2000 in der Vorlage 2000/028 einen Verpflichtungskredit in der Höhe von 12 Millionen Franken bewilligt. Wie in der LR-Vorlage 2000/028 festgehalten wurde, muss der Landrat für einen zweiten Schritt über die Fortsetzung des KASAK und einen weiteren Verpflichtungskredit befinden. Die Vorlage vom 14. Juni 2005 sieht für die Laufzeit von fünf Jahren einen weiteren Verpflichtungskredit in der Höhe von maximal 12 Millionen Franken vor.




2. Zielsetzung der Vorlage


Zielsetzung ist ein qualitativ und quantitativ gutes Sportanlagenangebot im Kantonsgebiet. Insbesondere wird ein möglichst flächendeckend bedarfsorientiertes und gezielt geplantes Angebot an Sportanlagen von kantonaler oder überkommunaler Bedeutung angestrebt.




3. Kommissionsberatung


3.1. Organisation der Beratung


Die Vorlage wurde von der Erziehungs- und Kulturkommission (EKK) an den Sitzungen vom 18. August und 5. September 2005 beraten. An der Sitzung waren Regierungsrat Urs Wüthrich, Martin Leuenberger, Generalsekretär, und Thomas Beugger, Leiter des Sportamtes, für die Erläuterung des Sachverhaltes sowie zur Beantwortung von Fragen anwesend.




3.2. Beratung im Einzelnen


Der Leiter des Sportamtes erläuterte, dass mit dem Kredit die Sportanlagenpolitik im Sinne der bisherigen Sportförderung erfolgreich weitergeführt und damit auch das wichtige gesellschaftliche Engagement der Sportorganisationen optimiert werden kann. So konnten mit der ersten KASAK-Vorlage 10 Anlagen mit einem Gesamtvolumen von 43 Mio. Fr. unterstützt werden, darunter als Beispiele bekannte Objekte wie das Sport- und Volksbad Gitterli Liestal, das Sport- und Gesundheitszentrum Rosen Liestal und die Kunsteisbahn Sissach.


Die neuen Projekte sind in der Vorlage KASAK 2 aufgeführt. Erste Priorität hat die Erstellung von Kunstrasenspielfeldern, da in diesem Bereich aufgrund des grossen Zulaufs zum Fussball der dringendste Handlungsbedarf ausgewiesen ist. Auf der zweiten Priorisierungsebene fungiert u.a. eine multifunktionale Sporthalle. Bei der Zusprechung von Investitionsbeiträgen aus dem KASAK ist die Anzahl der voraussichtlichen Nutzerinnen und Nutzern ein prioritäres Kriterium. Der Sportdirektor ergänzt dazu, es sei umstritten inwieweit sich der Staat an der Sport- und Bewegungsförderung beteiligen soll. Hingegen bestehe Konsens, dass sich Gemeinden und Kanton - wo nötig - bei der Infrastruktur engagieren sollen, um zumindest die Voraussetzungen zu schaffen, dass anschliessend die im Breitensport meist ehrenamtlichen Arbeiten möglich werden.


Grundsätzlich ist die Kommission mit der Zielsetzung des KASAK einverstanden. Es ergaben sich Fragen zur finanziellen Vergabepraxis beim KASAK. Die Auffassung, eine staatliche Unterstützung von privaten, kommerziellen und gewinnorientierten Sportanlagen sei fragwürdig, wurde mehrheitlich vertreten. In der Vorlage sei dazu keine klare Grenzziehung zwischen privatrechtlichen, gewinnorientierten und öffentlich-rechtlichen Trägerschaften ersichtlich. Der Sportdirektor entgegnete, dass die Begriffe privatrechtlich und öffentlich-rechtlich bei der Vergabepraxis wenig hilfreich seien. Vielmehr sei das klare öffentliche Interesse, also die Anzahl Nutzer, ein wichtiges Kriterium für die Schaffung eines Angebotes. Die Kommission ist der Meinung, dass der Anhang 1 «Kriterien» zur Vorlage für die Vergabepraxis von staatlichen Beiträgen sehr massgebend ist und wegen seiner Bedeutung in Ziffer 2 des Landratsbeschlusses erwähnt werden soll. Mit 11:0 Stimmen wurde dem entsprechenden Antrag der SP zugestimmt. Diese Kriterien werden damit ein integrierender Bestandteil der Vorlage, und es soll damit verhindert werden, dass gewinnorientierte Unternehmen sich Geld vom Kanton holen können. Die SVP stellte im Weiteren den Antrag, bei Ziffer 1 den Investitionskredit wegen der seit 2000 deutlich schlechter gewordenen Finanzlage des Kantons um 4 Mio Fr. zu kürzen. Dieser Antrag wurde mit 8 : 1 Stimmen bei zwei Enthaltungen verworfen.


://: Die Kommission stimmt mit 11 : 0 Stimmen ohne Ent-haltung folgender Neuformulierung von Ziffer 2 LRB zu:


Investitionsbeiträge werden in der Höhe von 25 bis 40 Prozent an die anrechenbaren Kosten der eigentlichen Sportinfrastruktur geleistet, sofern das Projekt den Kriterien vom 14. Juni 2005 gemäss Anhang zur Vorlage entspricht.




4. Antrag


Die EKK beantragt dem Landrat mit 11:1 Stimmen bei einer Enthaltung, der Vorlage 2005/173 vom 14. Juni 2005 unter Berücksichtigung der Abänderung von Ziffer 2, LRB, zuzustimmen.


Füllinsdorf, 30. September 2005


Im Namen der Erziehungs- und Kulturkommission
Der Präsident: Karl Willimann


Beilage: abgeänderter Entwurf Landratsbeschluss [PDF]



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