2005-165
Parlamentarischer Vorstoss |
Titel:
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Interpellation von Madeleine Göschke: Angemessene Einkommen für Kaderärzte von Kantonsspitälern
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Autor/in:
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Madeleine Göschke
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Eingereicht am:
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9. Juni 2005
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Nr.:
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2005-165
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Laut Medienberichten präsentiert sich die Einkommenssituation von leitenden und Chefärzten wie folgt:
1.
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Die Einkommen sind höher als am Basler Unispital, obwohl der Anteil der Spitzenmedizin wesentlich geringer ist.
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2.
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Chefärzte verrechnen PrivatpatientInnen auch Leistungen, die sie gar nicht selbst erbracht haben, dies entgegen dem Moralkodex medizinischer Fachgesellschaften.
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3.
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Der Aufwand für Privatsprechstunden von Kaderärzten ist zum Teil höher als die damit generierten Einnahmen des Spitals. Die Differenz wird mit Steuergeldern und Prämien von Grundversicherten finanziert.
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4.
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Chefärzte bestimmen ihre Privattarife selbst, eine Tarifordnung gibt es im Gegensatz zu andern Kantonen nicht.
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5.
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Am Bruderholzspital erreichte der Röntgenchefarzt im Jahr 2003 ein Zusatzeinkommen von Fr. 536 000.- für externe Aufträge, und an der Medizinischen Klinik stiegen die Honorare von einem Jahr zum andern um fast 50%, trotz gleich bleibender Zahl der Zusatzversicherten.
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Die Leistung unserer Kaderärzte kann kaum hoch genug eingeschätzt werden. Trotzdem sollten ihre Einkommen in einem angemessenen Verhältnis zu denjenigen in andern Kantonen stehen. Überhöhte Kadereinkommen gehen zu Lasten der Spital- und der Kantonsrechnung.
Herrn Regierungsrat Straumann danken wir für die bereits eingeleiteten Abklärungen.
Wir bitten die Regierung folgende Fragen schriftlich zu beantworten:
1.
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Trifft der oben geschilderte Sachverhalt zu?
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2.
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Wenn ja, was gedenkt der Regierungsrat zu tun, um die unter 1. bis 5. erwähnten Missstände zu beheben?
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