2005-161


Mit seinem jüngsten Entscheid hat das Bundesgericht die sogenannte Baselbieter Lösung gekippt, die allzu tief angesetzte Eigenmietwerte von Hauseigentümern mit der Gewährung eines Steuerabzuges für Mieterinnen und Mieter kompensieren wollte. Gegen diese Regelung hatte sich der Mieterinnen- und Mieterverband gewehrt, weil damit die einseitige Bevorzugung der Hauseigentümer nach wie vor bestehen blieb und weil diese Abzugspraxis dem Bundesrecht widerspricht. Mit dem Entscheid des Bundesgerichts hat dieser Einspruch voll und ganz Recht bekommen. Diese Systemwidrigkeit muss nun aufgehoben werden.

Die Aufhebung des Mieter/innenabzuges und die erforderliche Neuansetzung des Eigenmietwerts haben eine Mehrbelastung für viele Steuerpflichtige zur Folge. Kanton und Gemeinden werden auf der andern Seite über Mehreinnahmen verfügen können.


Angesichts der grundsätzlich intakten Finanzlage des Kantons erscheint eine solche faktische Steuererhöhung nicht opportun. Um diese zu vermeiden, ist eine Revision des Steuergesetzes nötig. Diese soll so ausgestaltet werden, dass die Entlastungswirkung vor allem Steuerpflichtigen mit kleinen und mittleren Einkommen zugute kommt.


Wir bitten den Regierungsrat eine Vorlage auszuarbeiten, in welcher zwei Lösungsmodelle geprüft werden, mit denen dieser Effekt erzielt werden kann.


Dabei sollen jeweils zwei Varianten berechnet werden, nach denen der ganze zu erwartende Mehrertrag bzw. zwei Drittel davon zu berücksichtigen sind.



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